. . Senatsbibliothe.
Dienstblatt des Senats von Berlin Beri;
Teil I — Inneres, Finanzen
Justiz, Wirtschaft
Nr. 5 Berlin, den 10. September 1999
INHALT
Seite
Rundschreiben über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Zweites IT-Ergonomie-
Rundschreiben - ITErgRdSchr 2 -) ..... . EB een 61
Rundschreiben über Beihilfevorschriften ......... . . EA 69
Richtlinien über den Urlaub der Arbeitnehmer aus besonderen Anlässen — Sonderurlaubsrichtlinien (SUrIRL) — 69
Bekleidungsordnung für die Berliner Justizverwaltung (BklOJust) ........ PN 71
Senatsverwaltung für Inneres INHALTSVERZEICHNIS
N N Ü ] 1 Vorbemerkung
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Sn
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 2 Organisation
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes 2.1 Aufgaben des Dienstherrn
den Präsidenten des Rechnungshofes 2.2 Beauftragte, IT-Ergonomie-Team
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter 3 Arbeitsplatzbeurteilung nach dem Berliner Verfahren
die Sonderbehörden 3.1. Vorgehen bei bestehenden Bildschirmarbeitsplätzen
En TS Aston 3.2 Vorgehen bei neuen Bildschirmarbeitsplätzen
nken .
ni £ en SE 3.3 Informationsveranstaltung nach $ 12 ArbSchG
MACHE Hiic 3.4 Einsatz des „Subjektiven Fragebogens“
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen. Unternehmen, 3.5 Auswertung :
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 3.6 Einsatz des „Objektiven Fragebogens“
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 3.7 Festlegen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
des öffentlichen Rechts z x
3.8 Dokumentation der Ergebnisse
3.9 Datenschutz für Dokumentationsunterlagen
Rundschreiben
über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten 1 Richtlinie‘ 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai. 1990 („EU-Richt-
(Zweites IT-Ergonomie-Rundschreiben linie“) (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 156 S. 14);
— ITEraRdSchr 2 -) Wortlaut abgedruckt auch im RdSchr SenInn V Nr. 88/1996, im Intra-
rg cnhr net Berlin unter http://hermes.senabf.verwalt-berlin.de/Gesetze/
x eu_abg.htm;
Vom 18. März 1999 2 Gesetz über die Durchführung von. Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Inn ZSCS Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom
z 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246). Wortlaut auch im Intranet Berlin:
Telefon: 90 27-26 66 oder 90 27-0, intern 9 27-26 66 http://hermes.senabf.verwalt-berlin.de/Gesetze/ArbSchG.htm
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an
Die Senatsverwaltung für Inneres hat am 18. März 1999 insbe- Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV)
sondere zur Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen in der vom. 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841); Wortlaut auch im Intranet
Berliner Verwaltung nach Richtlinie 90/270/EWG!, Arbeits- Berlin unter http://brutus1.ba-temp.verwalt-berlin.de/datenschutz/
schutzgesetz? und Bildschirmarbeitsverordnung? die nachste- jahresbe/96/gesetze/bildscha.htm. Begründung: BR-Drs. 656/96 vom
. . 5. September 1996 (Begründung abgedruckt im RdSchr SenInn V Nr.
henden Empfehlungen* erlassen und im Dienstblatt des Senats 88/1996).
von Berlin. Teil I sowie im MAN-Intranet bekannt gegeben. 1 Mit Zustimmung des Hauptpersonalrats. für die Behörden, Gerichte
Fundstellen: http://www.seninn.verwalt-berlin.de/LAZ/VC4/ und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin vom 18. März
archiv.htm sowie DBI. 1999 I, S. 61. 1999
DBLIN.5/10.09. 1999 WW 61