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Volume Nr. 2, 16. April 1999

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Die erfolgreichen Absolventen dieses Lehrgangs können dann Auf die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats ($ 79 
gegebenenfalls an einem künftigen Verwaltungslehrgang I teil- Abs. 1 und 885 Abs. 2 Nr. 3 des Personalvertretungsgesetzes) 
nehmen. wird besonders hingewiesen. Auch machen wir für das Aus- 
Die Einrichtung des Lehrganges steht unter dem Vorbehalt wahlverfahren auf $ 9 Abs. N und $ 17 Abs. 1 und 2 des Landes- 
haushaltsrechtlicher Beschränkungen. gleichstellungsgesetzes aufmerksam. 
Die Erfahrungen mit den Lehrgängen veranlassen uns noch zu 
Verwaltungsgrundlehrgang folgenden Hinweisen: 
In dem Verwaltungsgrundlehrgang sollen Angestellten, die in Nach wie vor scheidet eine nicht unerhebliche Zahl von Teil- 
den Vergütungsgruppen IX a, IXb oder X BAT eingruppiert nehmern schon während der ersten Monate wieder aus. Hier- 
sind, und Arbeitern Grundlagenwissen in einigen allgemeinen bei werden meist „dienstliche“ oder „gesundheitliche“ Gründe 
Verwaltungsfächern sowie Lern- und Arbeitstechniken vermit- angegeben. Dies lässt vermuten, dass die Belastungen unter- 
telt und die Fähigkeiten im schriftlichen und sprachlichen Aus- schätzt und unsere Hinweise auf die erheblichen Anforderun- 
druck gefördert werden. Gleichzeitig soll festgestellt werden, gen bei der Teilnahmeentscheidung nicht hinreichend berück- 
welche Teilnehmer mit Aussicht auf einen erfolgreichen sichtigt werden. Wir bitten die Behörden, in diesem Sinne 
Abschluss zum Verwaltungslehrgang I zugelassen werden kön- beratend tätig zu werden. Nach 82 Abs. 2 der Richtlinien sol- 
nen. len die Teilnehmer nach Auffassung der Dienstbehörde erwar- 
ten lassen, dass sie den Fortbildungslehrgang. erfolgreich 
Zu dem Verwaltungsgrundlehrgang können zugelassen werden: abschließen. 
— Angestellte im nichttechnischen Dienst der allgemei- Um die Schwierigkeiten mit der Urlaubsplanung zu verringern, 
nen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung, die in den werden wir uns bemühen, die Sommer-, Weihnachts- und 
Vgr. IX a, IXb oder X BAT eingruppiert sind, und Osterferien der allgemeinbildenden Schulen des Landes Berlin 
— Arbeiter, weitgehend zu berücksichtigen. 
die mindestens 5 Jahre ununterbrochen beim Land Berlin tätig Die Teilnehmer müssen sich intensiv bemühen, regelmäßig am 
sind. Unterricht teilzunehmen. Das Nachholen von Unterricht und 
Klausurarbeiten bringt nicht nur organisatorische Probleme 
Der Verwaltungsgrundlehrgang dauert etwa 3 Monate und mit sich, sondern auch eine doppelte Belastung der Hörer. 
umfasst 50 Doppelstunden. Er findet regelmäßig einmal a . N . . . 
wöchentlich mit 4 Doppelstunden (6 Zeitstunden) in dem Zeit- Wir bitten die Behörden, dieses Schreiben ‚und die oben 
rahmen von 8 bis 18 Uhr statt. genannten Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres allen 
. . . . . in Betracht kommenden Dienstkräften der Behörde in geeigne- 
Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus $9 Abs. 3 der Richt- ter Form bekannt zu geben. 
linien. In jedem Fach ist ein schriftlicher und ein mündlicher 
Leistungsnachweis vorgesehen. Neben der Beurteilung der 
schriftlichen und mündlichen Leistungen wird eine dritte Note 
für den sprachlichen Ausdruck vergeben. Der Lehrgang ist . . 
erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungs- Verwaltungsakademie Berlin 
nachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindes- — Verwaltungsschule — 
tens ausreichend ist. . 
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Mitarbeiter ein An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
Zeugnis, aus dem die Gesamtnote für den Lehrgang und die die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
Benotung in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind. den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Anmeldeverfahren den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
Das Anmeldeverfahren ist in $ 2 der Richtlinien geregelt. Diese die Sonderbehörden 
Vorschrift sieht neben der üblichen Prüfung der dienstlichen die nichtrechtsfähigen Anstalten 
Gegebenheiten im Einzelfall ausdrücklich auch generelle per- die Krankenhausbetriebe 
sonalwirtschaftliche Überlegungen als Grundlage für die Mel- die Eigengesellschaften 
dung vor. die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Meldeschluss: die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
12. Verwaltungsgrundlehrgang: 18. Juni 1999. des öffentlichen Rechts 
Wir bitten die Behörden, uns ihre Teilnehmermeldungen für Rundschreiben über die Einrichtung 
den 12. Verwaltungsgrundlehrgang in verschlossenen Um- 
schlägen herzureichen und für jeden Teilnehmer einen Perso- des 11. Verwaltungslehrganges | 
nalbogen nach dem nachfolgenden Muster beizufügen. Geben er 
Sie bitte eine Reihenfolge für die Berücksichtigung der Anmel- Vom 15. März 1999 
dungen an. Da die Meldezahlen der Behörden nach den Erfah- VS 12 a/31 und VS 21 
rungen der Vorjahre stark voneinander abweichen, ist die Fest- . 
legung verbindlicher Platzzahlen unsererseits nicht sinnvoll. Telefon: 90 21 - 46 24/23 oder 9021 - 0, intern 921 - 46 24/23 
Sofern die Behörden von der Möglichkeit Gebrauch machen Aufgrund der Richtlinien über die Fortbildungslehrgänge für 
wollen, bei der Senatsverwaltung für Inneres Ausnahmen von Angestellte an der Verwaltungsakademie Berlin vom 20. Juli 
den Zulassungsvoraussetzungen zu beantragen ($2 Abs. 3 der 1988 (ABl. S. 1133/DBIl. I S. 131), geändert durch Verwaltungs- 
Richtlinien), bitten wir, diese Anträge über die Verwaltungs- vorschriften vom 8. September 1998 (ABl. S.3603/DBIl.I 
akademie Berlin zu leiten. In diesem Zusammenhang weisen S. 138), wird. die Verwaltungsakademie Berlin - Verwaltungs- 
wir darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Senators für schule - den 
Inneres Zeiten der Ausbildung bei der Berechnung der 5-jähri- 
gen ununterbrochenen Tätigkeit ($ 9 Abs. 4 und $ 10 Abs. 4 der 11. Verwaltungslehrgang I (11. VL I) 
Richtlinien) unberücksichtigt bleiben. einrichten. 
24 ® DBLINF. 2/16. 04. 1999
	        
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