[Berlin VENETIEN I
vorzunehmen, spätestens jedoch, wenn eine neue In der Anlage 1 (Europa) werden beim Land Ukraine die
Einsatzphase geplant bzw. begonnen wird, zum Beispiel Zahlen in den Spalten 2 („35“) und 3 („180“) durch die Zah-
größere Veränderungen in. der Software oder in den len „75“ und „220“ ersetzt.
Abläufen vorgenommen werden. . . .
; . nn VS . . 2. In der Anlage 2 (Afrika) wird beim Land Tunesien die Zahl
1.4 Soweit Organisationseinheiten bereits Aufgabenbereiche in Spalte 2 („45“) durch die Zahl „50“ ersetzt.
ähnlich‘ den Rollen Verfahrensverantwortlicher und
Infrastrukturbetreiber wahrnehmen, sind die entspre- Artikel 2
chenden Verantwortlichkeiten unverzüglich durch Ab- riike
schluß von Servicevereinbarungen mit den Produktver- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am-1. Juli 1998 In Kraft.“
antwortlichen (Verfahrensauftrag, Infrastrukturbedarf) .
zu klären.
* DBI. 1998 IS. 4
11.£ Zur Unterstützung der Umsetzung werden von der
Senatsverwaltung für Inneres erläuternde Empfehlungen
zur IT-Organisation herausgegeben.
Senatsverwaltung für Inneres
Senatsverwaltung für Inneres An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
a die Bezirksämter
. x Sees di hö
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) di OR CHhE Anstalten
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses ; .
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nachrichtlich
den Berliner Datenschutzbeauftragten an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
die Bezirksämter den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
die Sonderbehörden ; den Präsidenten des Rechnungshofes
die nichtrechtsfähigen Anstalten den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Krankenhausbetriebe die Krankenhausbetriebe
hrichtlich die. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
Hat die ie Ilschaft des öffentlichen Rechts
m die ES TRISCHE n hen Unt h die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
1 BES WITISC Sn chen Unfemehmen, an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
8 un EN Rechts Rundschreiben über den Vertrag über das
en Haupipersonalrat Telekom Designed Network Land Berlin
| N . (TDN Land Berlin)
Rundschreiben über Reisekostenrecht
. V. " i
hier: Festsetzung der Auslandstage- und om; 13. Mal 1308
Auslandsübernachtungsgelder Inn ZS CDu
Vom 12. Mai 1998 Telefon: 9012 - 58 08 oder 90-0, intern 9 12 - 58 08
Inn 1 F-:22 Die Senatsverwaltung für Inneres und die Deutsche Telekom
Telefon: 9027-29 00 oder 9027 - 0, intern 927 - 29.00 Systemlösungen GmbH, Niederlassung Berlin, haben einen
) Vertrag über ein TDN Land Berlin auf der Basis eines Corpo-
Im Hinblick auf $ 54 LBG. geben wir - auszugsweise - den rate Network geschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr
Wortlaut der vom Bundesministerium des Innern erlassenen und beginnt am 1. Mai 1998.
Een EEE en SEE der ES Ziel des Vertrages ist es, auf der Basis der vereinbarten Kondi-
Kusland SWS ad < t SOb x h Su NEE Sr tionen für definierte Lokationen Kommunikations- und Infor-
zT An N 008 an d Bit an chtu NE er vom mationsdienstleistungen zu erbringen, die zu einer erheblichen
ART mit der Bitte um Beachtung bekannt: Reduzierung der Ausgaben für die Sprachkommunikation bei
„Nach $ 24 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes wird im Ein- gleichzeitiger Verbesserung des Services führen.
vernehmen mit dem Auswärtigen. Amt folgende allgemeine - . 6
Verwaltungsvorschrift zu $ 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreise- Neben den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung
kostenverordnung in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I sind auch die übrigen diesen Verwaltungen nachgeordneten
S. 468) erlassen: und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin, wie zum Bei-
spiel Krankenhausbetriebe, von diesem Vertrag begünstigt.
Artikel 1 Um die einzelnen Vertragskonditionen und Bedingungen des
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestset- Beitritts zu erfahren, bitten wir Sie, mit dem Landesbetrieb für
zung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder Informationstechnik, Kundenservicemangement/Kundenbe-
vom 26. November 1997 (GMBI S. 830)* wird wie folgt ge- treuung (Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin, Telefon: 90 12 -
ändert: 12 12) Kontakt aufzunehmen.
DBI.INr. 4/23. 06. 1998 WW 63