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Volume Nr. 2, 13. Februar 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

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7 Telefon- und Telefaxverzeichnis das LIT zur Verfügung zu stellen. Für den Inhalt sind die jewei- 
7.1 Nebenstellenanlagen sind mit einem Zugang zu.einem ligen Dienststellen selbst verantwortlich. 
verteilten elektronischen Telefonverzeichnis auszustatten, das 7.3 Solange noch ein Telefonbuch in Papierform oder auf 
auch die häufiger benutzten Rufnummern anderer Diensstel- Datenträgern herausgegeben wird, kann das LIT den jewei- 
len, die Kennzahlen der Querverbindungen sowie die freige- ligen Behörden eine angemessene Kostenerstattung in Rech- 
schalteten Ortsnetze oder Rufnummern des Fernbereichs nung stellen. 
(inklusive Telefaxnummern) enthalten soll. In das Verzeichnis 
sind alle Dienstanschlüsse aufzunehmen, sofern berechtigte 
dienstliche‘ Gründe nicht entgegenstehen. In den jeweiligen 8 Schlußbestimmungen 
Telefonbüchern des elektronischen Telefonverzeichnisses sind : ' / x e . 
die Dienststellen mit ihrer vollen amtlichen Bezeichnung ein- 8.1 Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann mit Zustim- 
zutragen. mung der Senatsverwaltung für Inneres von diesen Vorschrif- 
_- ® ten abgewichen werden. 
7.2 Für die Bereitstellung der standardkonformen Infrastruk- . . S } 
tur auf Basis der verfügbaren SAZ/LAZ-Werkzeuge zur Her- 8.2 Diese Allgemeine: Anweisung tritt am Tage nach der 
ausgabe des elektronischen Telefonverzeichnisses der Berliner Bekanntgabe im Dienstblatt in Kraft. 
Verwaltung ist.das LIT zuständig. 8.3 Mit Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift wird die 
Die elektronischen Telefonbücher sind von der jeweiligen Allgemeine Anweisung über Fernmeldeeinrichtungen für das 
Dienststelle auf dem neuesten Stand zu halten. Die notwendi- Land Berlin vom 26. Februar 1985 (DBI. I S. 89), ergänzt durch 
gen technischen Hilfsmittel zur Pflege der Einträge sind durch Rundschreiben vom 13. Juli 1995 (DBIl. I S. 200), aufgehoben. 
Muster 
(Behörde) 
Lat. — 
Insgesamt __ _______ Blätter 
Zusammenstellung 
über private Fernmeldeentgelte 
für das ____ Quartal 19__ 
Betrag Unterschrift 
DM “ff des Einzahlers 
Schriftleitung: Verwaltungsdruckerei Berlin — Ill A —, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 40, Telefax: 61 00 08 - 21 
Druck: Verwaltunasdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 0. 
44 ® DBLINrF. 2/13. 02. 1998 
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