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7 Telefon- und Telefaxverzeichnis das LIT zur Verfügung zu stellen. Für den Inhalt sind die jewei-
7.1 Nebenstellenanlagen sind mit einem Zugang zu.einem ligen Dienststellen selbst verantwortlich.
verteilten elektronischen Telefonverzeichnis auszustatten, das 7.3 Solange noch ein Telefonbuch in Papierform oder auf
auch die häufiger benutzten Rufnummern anderer Diensstel- Datenträgern herausgegeben wird, kann das LIT den jewei-
len, die Kennzahlen der Querverbindungen sowie die freige- ligen Behörden eine angemessene Kostenerstattung in Rech-
schalteten Ortsnetze oder Rufnummern des Fernbereichs nung stellen.
(inklusive Telefaxnummern) enthalten soll. In das Verzeichnis
sind alle Dienstanschlüsse aufzunehmen, sofern berechtigte
dienstliche‘ Gründe nicht entgegenstehen. In den jeweiligen 8 Schlußbestimmungen
Telefonbüchern des elektronischen Telefonverzeichnisses sind : ' / x e .
die Dienststellen mit ihrer vollen amtlichen Bezeichnung ein- 8.1 Aus zwingenden dienstlichen Gründen kann mit Zustim-
zutragen. mung der Senatsverwaltung für Inneres von diesen Vorschrif-
_- ® ten abgewichen werden.
7.2 Für die Bereitstellung der standardkonformen Infrastruk- . . S }
tur auf Basis der verfügbaren SAZ/LAZ-Werkzeuge zur Her- 8.2 Diese Allgemeine: Anweisung tritt am Tage nach der
ausgabe des elektronischen Telefonverzeichnisses der Berliner Bekanntgabe im Dienstblatt in Kraft.
Verwaltung ist.das LIT zuständig. 8.3 Mit Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift wird die
Die elektronischen Telefonbücher sind von der jeweiligen Allgemeine Anweisung über Fernmeldeeinrichtungen für das
Dienststelle auf dem neuesten Stand zu halten. Die notwendi- Land Berlin vom 26. Februar 1985 (DBI. I S. 89), ergänzt durch
gen technischen Hilfsmittel zur Pflege der Einträge sind durch Rundschreiben vom 13. Juli 1995 (DBIl. I S. 200), aufgehoben.
Muster
(Behörde)
Lat. —
Insgesamt __ _______ Blätter
Zusammenstellung
über private Fernmeldeentgelte
für das ____ Quartal 19__
Betrag Unterschrift
DM “ff des Einzahlers
Schriftleitung: Verwaltungsdruckerei Berlin — Ill A —, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 40, Telefax: 61 00 08 - 21
Druck: Verwaltunasdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin (Kreuzberg), Telefon: 61 00 08 - 0.
44 ® DBLINrF. 2/13. 02. 1998
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