Path:
Volume Nr. 2, 13. Februar 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

U gr ta ed dl) in 
Senatsverwaltung für Finanzen 1. Allgemeines 
T 1-3 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Der Senat wird aufgefordert, künftig innerhalb von sechs 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses Monaten nach Vorlage zu den Jahresberichten des Rech- 
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nungshofs Stellung zu nehmen. 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 2. Unwirtschaftliche Vorfinanzierung von Forderungen zur Ver- 
die nichtrechtsfähigen Anstalten ringerung des Haushaltsdefizits 1995 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen T 30-37 
des öffentlichen Rechts 
Hachrichtlich Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß der Senat nicht 
an den Präsidenten des Rechnungshofes ausreichend geprüft hat, ob es sich bei der sog. „Vorfinan- 
zierung“ von Forderungen dem Wesen nach um eine Kre- 
ne N . ditaufnahme gehandelt hat, die - wie der Verfassungsge- 
Rundschreiben über die Entlastung richtshof des.Landes Berlin am 8. April 1997 festgestellt 
des Senats wegen der Haushalts- hat - einer gesetzlichen Grundlage bedurft hätte. 
und Vermögensrechnung für Berlin Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß von den Verantwort- 
für das Haushaltsjahr 1994 lichen selbstverständlich die aus dem Urteil gebotenen 
Konsequenzen gezogen werden. Es erwartet weiterhin, 
Vom 13. November 1997 daß 
. — vor künftigen Forderungsverkäufen die Vertragskondi- 
Fin II B 12 tionen vor Abschluß des Vertrages unter Heranziehung 
Telefon: 21 74 - 30 69 oder 21 74 - 0, intern 9 97 20 - 30 69 von Vergleichsangeboten anhand der einschlägigen 
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Regeln und 
1 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 34. Sitzung - 13. Wahl- Gebräuche umfassend und nachvollziehbar geprüft 
periode - am 30. Oktober 1997 folgenden Beschluß gefaßt: werden, 
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß $ 114 der Landes- zumindest der auf Grund unüblicher Zinszeitberech- 
haushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des nung durch die IBB entstandene finanzielle Schaden 
Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Mißbilligun- für Berlin ausgeglichen wird sowie 
gen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung - der Kredit nachträglich in das Verzeichnis der Schul- 
von Berlin für das Haushaltsjahr 1994 geführten Nachweis den des Landes aufgenommen und. die Vermögens- 
über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1994 rechnung spätestens 1997 entsprechend korrigiert wird. 
und über das Vermögen und die Schulden sowie die über- 
nommenen Bürgschaften zum 31. Dezember 1994 an und 
erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung.“ 3. Entwicklung der Stellenzahlen in der Berliner Verwaltung 
Der Bericht des Hauptausschusses ist als Anlage beige- T' 43 
fügt. 
SE ; ‚ TS . Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich eine 
Wir bitten die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht Stellen- und Personalkostenübersicht für die mittelbare 
des Hauptausschusses allen Dienstkräften mit Leitungs- Berliner Landesverwaltung und für Zuwendungsempfän- 
funktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen ger zu verschaffen und das Ergebnis bei den Überlegungen 
und kritischen Feststellungen sind nicht nur von den zu Personalkosteneinsparungen zu berücksichtigen. 
betroffenen Verwaltungen zu beachten, sondern auch von 
allen Dienststellen zu berücksichtigen, bei denen Sachver- T47 
halte mit vergleichbarer oder ähnlicher Problematik vorlie- east ue DE . 
gen. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die dem Das Abgeordnetenhaus mißbilligt die Finanzierung der 
Beauftragten für den Haushalt obliegende besondere Ver- Stelle eines Abteilungsleiters in der damaligen Senatsver- 
antwortung nach Nummer 3 AV 89 LHO aufmerksam. waltung für Bau- und Wohnungswesen aus nichtplanmäßi- 
. . gen Mitteln. 
Anlage 
Bericht I. Verzögerungen und Mängel bei der Umsetzung der Ver- 
Der Unterausschuß „Rechnungsprüfungsangelegenheiten“ des EEE A0U2 eNSCMNSOCh des neuen Führungs- und 
Hauptausschusses hat in sieben Sitzungen den Jahresbericht BS5y 
1996 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und T 49-63 
Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1994 - Drs 
13/390 - und die-dazu vom Senat abgegebene Stellungnahme Der Senat wird aufgefordert, bei der weiteren Entwicklung 
- Drs 13/1380 - beraten. der Verwaltungsreform die Auflagenbeschlüsse des Abge- 
Im .Unterausschuß wurde‘ über: sämtliche Textziffern. (T) ordnetenhauses vom 28, November 1996 nunmehr endlich 
. : umzusetzen. 
Bericht‘ erstattet; zu zwei Beanstandungspunkten wurden 
Anhörungen der beteiligten Verwaltungen durchgeführt. 
Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuß 5. Nicht zugelassene höhere oder neue Ausgaben 
und - entsprechend seinen Empfehlungen - der Hauptaus- T 91 
schuß veranlaßt, zu folgenden für das Jahr 1994 getroffenen 
Prüfungsfeststellungen Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß die damalige 
Ana Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport in 
Mißbilligungen und Auflagen einem als besonders schwerwiegend zu wertenden Fall 
gegenüber dem Senat zu beschließen: gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen: verstoßen hat. 
32 ® DBIINr. 2/13. 02. 1998
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.