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Senatsverwaltung für Finanzen 1. Allgemeines
T 1-3
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Der Senat wird aufgefordert, künftig innerhalb von sechs
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses Monaten nach Vorlage zu den Jahresberichten des Rech-
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nungshofs Stellung zu nehmen.
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden 2. Unwirtschaftliche Vorfinanzierung von Forderungen zur Ver-
die nichtrechtsfähigen Anstalten ringerung des Haushaltsdefizits 1995
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen T 30-37
des öffentlichen Rechts
Hachrichtlich Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß der Senat nicht
an den Präsidenten des Rechnungshofes ausreichend geprüft hat, ob es sich bei der sog. „Vorfinan-
zierung“ von Forderungen dem Wesen nach um eine Kre-
ne N . ditaufnahme gehandelt hat, die - wie der Verfassungsge-
Rundschreiben über die Entlastung richtshof des.Landes Berlin am 8. April 1997 festgestellt
des Senats wegen der Haushalts- hat - einer gesetzlichen Grundlage bedurft hätte.
und Vermögensrechnung für Berlin Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß von den Verantwort-
für das Haushaltsjahr 1994 lichen selbstverständlich die aus dem Urteil gebotenen
Konsequenzen gezogen werden. Es erwartet weiterhin,
Vom 13. November 1997 daß
. — vor künftigen Forderungsverkäufen die Vertragskondi-
Fin II B 12 tionen vor Abschluß des Vertrages unter Heranziehung
Telefon: 21 74 - 30 69 oder 21 74 - 0, intern 9 97 20 - 30 69 von Vergleichsangeboten anhand der einschlägigen
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Regeln und
1 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 34. Sitzung - 13. Wahl- Gebräuche umfassend und nachvollziehbar geprüft
periode - am 30. Oktober 1997 folgenden Beschluß gefaßt: werden,
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß $ 114 der Landes- zumindest der auf Grund unüblicher Zinszeitberech-
haushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des nung durch die IBB entstandene finanzielle Schaden
Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Mißbilligun- für Berlin ausgeglichen wird sowie
gen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung - der Kredit nachträglich in das Verzeichnis der Schul-
von Berlin für das Haushaltsjahr 1994 geführten Nachweis den des Landes aufgenommen und. die Vermögens-
über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1994 rechnung spätestens 1997 entsprechend korrigiert wird.
und über das Vermögen und die Schulden sowie die über-
nommenen Bürgschaften zum 31. Dezember 1994 an und
erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung.“ 3. Entwicklung der Stellenzahlen in der Berliner Verwaltung
Der Bericht des Hauptausschusses ist als Anlage beige- T' 43
fügt.
SE ; ‚ TS . Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich eine
Wir bitten die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht Stellen- und Personalkostenübersicht für die mittelbare
des Hauptausschusses allen Dienstkräften mit Leitungs- Berliner Landesverwaltung und für Zuwendungsempfän-
funktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen ger zu verschaffen und das Ergebnis bei den Überlegungen
und kritischen Feststellungen sind nicht nur von den zu Personalkosteneinsparungen zu berücksichtigen.
betroffenen Verwaltungen zu beachten, sondern auch von
allen Dienststellen zu berücksichtigen, bei denen Sachver- T47
halte mit vergleichbarer oder ähnlicher Problematik vorlie- east ue DE .
gen. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die dem Das Abgeordnetenhaus mißbilligt die Finanzierung der
Beauftragten für den Haushalt obliegende besondere Ver- Stelle eines Abteilungsleiters in der damaligen Senatsver-
antwortung nach Nummer 3 AV 89 LHO aufmerksam. waltung für Bau- und Wohnungswesen aus nichtplanmäßi-
. . gen Mitteln.
Anlage
Bericht I. Verzögerungen und Mängel bei der Umsetzung der Ver-
Der Unterausschuß „Rechnungsprüfungsangelegenheiten“ des EEE A0U2 eNSCMNSOCh des neuen Führungs- und
Hauptausschusses hat in sieben Sitzungen den Jahresbericht BS5y
1996 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und T 49-63
Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 1994 - Drs
13/390 - und die-dazu vom Senat abgegebene Stellungnahme Der Senat wird aufgefordert, bei der weiteren Entwicklung
- Drs 13/1380 - beraten. der Verwaltungsreform die Auflagenbeschlüsse des Abge-
Im .Unterausschuß wurde‘ über: sämtliche Textziffern. (T) ordnetenhauses vom 28, November 1996 nunmehr endlich
. : umzusetzen.
Bericht‘ erstattet; zu zwei Beanstandungspunkten wurden
Anhörungen der beteiligten Verwaltungen durchgeführt.
Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuß 5. Nicht zugelassene höhere oder neue Ausgaben
und - entsprechend seinen Empfehlungen - der Hauptaus- T 91
schuß veranlaßt, zu folgenden für das Jahr 1994 getroffenen
Prüfungsfeststellungen Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß die damalige
Ana Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport in
Mißbilligungen und Auflagen einem als besonders schwerwiegend zu wertenden Fall
gegenüber dem Senat zu beschließen: gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen: verstoßen hat.
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