Path:
Volume Nr. 7, 16. Oktober 1998

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1998 (Public Domain)

Berlin m 
Gesellschaftsgegenstand des mittelbaren Beteiligungs- 33. T 559-561 
vn NUN N N REN nach der Gescheitertes IT-Projekt für die Vorgangsbearbeitung im 
ALZUNg: GET MUNSTESSCHSCHAM vereinbar ist. Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und in 
Es erwartet, daß die Senatsverwaltung für Finanzen den Amtern zur Regelung offener Vermögensfragen 
— den Vertretern Berlins in den Aufsichtsgremien von Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß dem Land Berlin 
Beteiligungsunternehmen Kriterien zur Beurteilung durch die bereits von ihm 1995 (Drs 12/5765 Nr. 34) kriti- 
der Zulässigkeit geplanter mittelbarer Beteiligungen an sierten Planungsfehler und dem zu engen Terminplan 
die Hand gibt, finanzielle Nachteile entstanden sind. 
bei der Gründung von mittelbaren Beteiligungen künf- . 
tig die erforderlichen Prüfungen vor der Erteilung ihrer 8. Wissenschaft, Forschung und Kultur 
Einwilligung nach $ 65 Abs. 3-LHO vornimmt und 34. T 564-568 
OR NEE EEE gemäß $ 102 Abs. 1 Nr. 3 LHO Unnötige Zahlungen der Hochschulen an die Studentische 
8 ) Darlehnskasse e. V. 
31. Beteiligungsverwaltung Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat auf die 
k g | Hochschulen dahingehend einwirkt, daß die Studenten- 
2) Unzureichende Aufgabenerfüllung bei der Beteiligung schaften wenigstens die laufenden Mitgliedsbeiträge an 
Berlins an einer GmbH die Darlehenskasse bezahlen, nachdem die Hochschulen 
T 507, 509, 512, 513 und 516 bereits die Aufnahmegebühren tragen. Gelingt dies nicht, 
3 sollte im Berliner Hochschulgesetz geregelt werden, daß 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat das wich- die Studentenschaften zur Zahlung der laufenden Mit- 
tige Interesse Berlins an der Beteiligung an der Gesell- gliedsbeiträge verpflichtet sind. 
schaft - einschließlich der Ziele Berlins, die es mit dieser 
Beteiligung verfolgt - definiert, hieraus detailliertere Ziele 35 T 576-582 
ableitet und regelmäßig überprüft, ob diese erreicht wer- zz = n . x N 
den. Hierbei sind auch die Tochtergesellschaften zu VERS bei der Umsetzung des Theaterfinanzierungs 
ES MET onzepts 
berücksichtigen. 
Das Abgeordnetenhaus fordert die Senatsverwaltung für 
T 508 Wissenschaft, Forschung und Kultur auf sicherzustellen, 
Es fordert den Senat auf sicherzustellen, daß künftig für daß bis Ende 1998 in allen landeseigenen Theater- und 
sämtliche Aufträge.des Landes Berlin an die Gesellschaft Orchesterbetrieben eine funktionsfähige Kosten- und Lei- 
rechtzeitig vertragliche Vereinbarungen über Inhalt und stungsrechnung genutzt wird und spartenspezifische Kon- 
Vergütung getroffen werden. tenrahmenpläne entwickelt und eingesetzt werden. 
T 815 36. T 592, 594, 597, 598 und 599 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß der Senat es ver- Mängel in der Organisation und überhöhte Stellenausstat- 
säumt hat, über die Vertreter Berlins in der Gesellschafter- tung bei der Komischen Oper 
versammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft darauf 
hinzuwirken, daß die Angemessenheit des Kaufpreises der Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, 
Anteile an der überregional tätigen GmbH im einzelnen — darauf hinzuwirken, daß die Mehrfachbezahlung von 
begründet und nachgewiesen wurde. Orchestermusikern für Aushilfen in einem anderen 
Berliner Haus insoweit entfällt, wie insgesamt gelei- 
32. Beteiligungsverwaltung stete Dienste das tariflich zulässige Höchstmaß nicht 
(3) Erhebliche Versäumnisse der Fachverwaltung und der erreichen, 
Beteiligungsverwaltung eine Reduzierung.der Musikerstellen und damit eine 
Verkleinerung des Orchesters der Komischen Oper 
T 519-522 anzustreben, 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat in regel- — den Bereich Ballett/Tanz so zu ordnen, daß Einsparun- 
mäßigen Abständen den marktgerechten Pachtzins für die gen erzielt werden 
der Gesellschaft verpachteten Grundstücke und Gebäude S 
aktuell ermittelt. und darzulegen, in welchem zeitlichen Rahmen diese Vor- 
haben, gegebenenfalls in Teilschritten, umgesetzt werden 
T 524-525 sollen. 
Es fordert den Senat auf, sich die Angemessenheit der Ver- ET 
waltungskostenpauschale von der Gesellschaft regelmäßig Erneute Auflagen und Mißbilligungen 
plausibel nachweisen zu lassen. auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des 
T 526-527 Hauptausschusses anläßlich der Entlastung für das Rechnungs- 
jahr 1992 - Drs 12/5765 - 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß der Senat es ver- 
säumt hat, vor Beginn der Baumaßnahmen eine Nutzen- 37. Unzureichende Wahrnehmung der Interessen Berlins gegen- 
Kosten-Untersuchung durchzuführen (vgl. 87 Abs.2 über landesunmittelbaren Anstalten des öffentlichen Rechts 
LHO). 
) T 487-512 
T 529-531 Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, seine 
Es erwartet auch in diesem Fall, daß der Senat das wichtige Bemühungen zu verstärken, für landesunmittelbare juri- 
Interesse Berlins an der Beteiligung an der Gesellschaft - stische Personen des öffentlichen Rechts konkrete; hinrei- 
einschließlich der Ziele Berlins, die es mit dieser Beteili- chend detaillierte und nachprüfbare Ziele festzulegen und 
gung verfolgt - definiert, hieraus detailliertere Ziele ablei- deren Erfüllung auch zu kontrollieren. Ferner erwartet das 
tet und regelmäßig überprüft, ob diese erreicht werden. Abgeordnetenhaus, daß die für die Beteiligungen Berlins 
DBI.INr. 7/16. 10.1998 $ 123
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.