und Gesundheitsschutzmaßnahmen des Arbeitgebers nicht
ausreichen, und er darauf gerichteten Beschwerden nicht
abhilft.
Diese Regelungen setzen im wesentlichen die in Artikel 11 der
Richtlinie. 89/391/EWG statuierten Beteiligungsrechte der
Beschäftigten um. Unberührt bleiben selbstverständlich die
Beteiligungsrechte der zuständigen Personalvertretungen nach
dem PersVG.
Zusätzlich obliegt den Beschäftigten gemäß $16 Abs.1
ArbSchG eine Meldepflicht an den Vorgesetzen bezüglich fest-
gestellter unmittelbarer Gefahren für die Sicherheit und
Gesundheit.
8 Schutz der Augen und des Sehvermögens
Die Vorschriften des Artikel 9 EU-Richtlinie/$ 6 BildscharbV
über den Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeit-
nehmer gehen nicht über die Regelungen des $ 6 TV Infotech-
nik hinaus.
Gemäß $7 BildscharbV in Verbindung mit $25 Abs.1 Nr. 1
ArbSchG begeht ein Arbeitgeber eine (mit Bußgeld bis zu
10000 Deutsche Mark sanktionierte) Ordnungswidrigkeit,
wenn er angemessene Untersuchungen der Augen und des
Sehvermögens durch eine „fachkundjge Person“ nicht oder
nicht rechtzeitig anbietet.
Der in $3 Abs. 3 ArbSchG geforderten Kostenfreiheit für die
Arbeitnehmer kann dadurch entsprochen werden, daß die
Krankenversicherungen die notwendigen Kosten, insbeson-
dere für Sehhilfen, übernehmen. Weiteres dazu ist dem Rund-
schreiben Inn II Nr. 65/1993 Tzn. 1.2.7, 1.2.8, 2.6 bis 2.6.2 und
3.4 in der Fassung gemäß Rundschreiben II Nr. 83/1994 zu ent-
nehmen.
9 Literatur, Normen, Lernprogramm
Eine Literaturliste zur Bildschirmarbeitsplatz-Ergonomie
sowie eine Liste einschlägiger Normen enthält der Anhang des
folgenden BBB-Sonderdrucks (Bundesverwaltungsamt -
BBB -, 50728 Köln):
Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisa-
tion und Bürotechnik, Inf 1402, „Ergonomie: Arbeits-
plätze und Bürosysteme - EU-Richtlinie und weitere
Regelwerke -“, 108 Seiten, Köln, Januar 1996.
Der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nicht-
rechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin verfügt über eine
weitere Literatur-Zusammenstellung.
Ein Lernprogramm zur Bildschirmarbeitsplatz-Ergonomie hat
das IuK-Zentrum der Verwaltungsakademie Berlin im Einsatz
(Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin [Lichtenberg], Telefon:
5161 [91 - 9 08] - 47 75):
Der Mensch am Computer - Ergonomie am Arbeitsplatz,
2/X 917 D, 1992 (Bearbeitungszeit ca. 3 bis 6 Stunden).
Bei der Eigenunfallversicherung Berlin gibt es außerdem eine
CD-ROM: „Ergonomie im Büro - Hardware, Arbeitsum-
gebung, Organisation, Software, Möblierung“
von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Anfragen von Org:
Stellen bzw. Steuerungsdiensten können schriftlich über Fach-
post gerichtet werden an EUV, Referat A (Telefax: 515 49-
1.09).
DBI.INr. 2/28.02. 1997 3 39