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Volume Nr. 6, 20. August 1997

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1997 (Public Domain)

a 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich 
Senatskanzlei) 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Krankenhausbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
den Hauptpersonalrat 
Rundschreiben über die Unterzeichnung 
von Tarifverträgen 
Vom 15. Mai 1997 
Inn II B 24 
Telefon: 24 74 - 21 58 oder 24 74 - 0, intern (91) 902 - 21 58 
Die Unterzeichnung folgender Tarifverträge vom 31. Mai 1995 
ist uns zwischenzeitlich bekannt geworden: 
1. Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über ver- 
mögenswirksame Leistungen an Angestellte (DBl.I 
5. 79/90), 
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über ver- 
mögenswirksame Leistungen an Angestellte (TV VL 
Ang-O) (DBl. I S. 79/99), 
Vergütungstarifvertrag Nr. 30 zum BAT für den Bereich 
des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft 
deutscher Länder (DBl. I S. 79/84), 
Tarifvertrag zur Änderung der Zuwendungstarifverträge 
(DBl. I S. 79/89), 
Tarifvertrag zur Änderung der Zuwendungstarifverträge 
(Ost) (DBIl. I S. 79/99) 
und 
Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 18 für Auszubil- 
dende bei Bund und Ländern (DBl. I S. 79/91). 
Die seit dem Inkrafttreten der Tarifverträge sich ergebenden 
Leistungen gelten als fällig an dem auf das Ausgabedatum 
dieses Dienstblattes folgenden Fünfzehnten bzw. an dem an 
dessen Stelle tretenden Zahltag ($36 BAT/BAT-O). des in 
Betracht kommenden Monats. Entsprechende Ansprüche, die 
vom Arbeitgeber nicht erfüllt wurden, verfallen, wenn sie nicht 
innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Fällig- 
keit vom Angestellten schriftlich geltend gemacht werden ($ 70 
BAT/BAT-O). 
7) 
N DBIINr. 6/20. 08. 199 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich 
Senatskanzlei) 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Krankenhausbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts + 
den Hauptpersonalrat 
Rundschreiben über die Unterzeichnung 
von Tarifverträgen 
Vom 2. Juni 1997 
Inn II B 24 
Telefon: 24 74 - 21 58 oder 24 74 - 0, intern (91) 902 - 21 58 
Die Unterzeichnung folgender Tarifverträge vom 17. Juli 1996 
ist uns zwischenzeitlich bekannt geworden: 
1. Änderungstarifvertrag zum Ausbildungsvergütungstarif- 
vertrag Nr. 18 für Auszubildende bei Bund und Ländern 
(DBl. I S. 245/256) 
und 
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über Zulagen 
an Angestellte (TV Zulagen Ang-O) (DBIl. I S. 245/274). 
Die Tarifverträge sind 
mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr (OTV) - Hauptvorstand -,. diese zugleich han- 
delnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerk- 
schaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und für die 
Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, gemeinsam mit der 
Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) - Bundes- 
vorstand -, diese zugleich handelnd für den Marburger 
Bund (MB) 
und 
mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbän- 
den des öffentlichen Dienstes (GGV6öD) 
abgeschlossen worden. 
Die seit dem Inkrafttreten der Tarifverträge sich ergebenden 
Leistungen gelten als fällig an dem auf das Ausgabedatum 
dieses Dienstblattes folgenden Fünfzehnten bzw. an dem an 
dessen Stelle tretenden Zahltag ($36 BAT/BAT-O) des in 
Betracht kommenden Monats. Entsprechende Ansprüche, die 
vom Arbeitgeber nicht erfüllt wurden, verfallen, wenn sie nicht 
innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Fällig- 
zeit vom . Angestellten/Auszubildenden schriftlich geltend 
gemacht werden ($70 BAT/BAT-O - 826 MTV Auszubil- 
dende).
	        
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