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Immissionsschutzes und der Energiesicherung; Schiffahrt-
und Hafenaufsicht sowie sonstige Angelegenheiten der
Schiffahrt; Luftaufsicht (Abwehr von Gefahren für die
Sicherheit des Luftverkehrs sowie der öffentlichen Sicher-
heit und Ordnung durch die Luftfahrt gemäß $ 29 des
Luftverkehrsgesetzes) sowie Aufsicht über nichtbundes-
sigene Eisenbahnen, U-Bahn, Straßenbahn und sonstige
spurgebundene Ortsverkehrssysteme (einschließlich Plan-
feststellungs- und Genehmigungsverfahren), Anhörung
bei Planfeststellungsverfahren nach $ 20 des Allge-
meinen Eisenbahngesetzes für bundeseigene Eisenbah-
nen sowie Anhörung bei Planfeststellungsverfahren nach
$5 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes; fachtech-
nische Prüfung von Verkehrsleistungen, Verkehrsstatistik,
Straßenstatistik; Verkehrsbeirat;
Verkehrskonzeption, Verkehrsentwicklungsplanung - ‚für
Nah- und Fernverkehr; Verkehrsplanung einschließlich
Verkehrszählungen, -analysen und -prognosen; Grund-
sätze der Verkehrsberuhigung und des ruhenden Ver-
kehrs; Grundsätze der Verkehrswegeplanung einschließ-
lich des Fahrradverkehrs; Konzepte des P + R-Verkehrs;
Stadtentwicklungsplan Verkehr im Einvernehmen mit der
für Stadtentwickung zuständigen Senatsverwaltung; Mit-
wirkung bei der übrigen Stadtentwicklungsplanung und
Stadtplanung bezüglich der Auswirkungen auf die Ver-
kehrsplanung;
Mitwirkung in Angelegenheiten des Verkehrslärmschutzes
und der Abwehr verkehrsbedingter Luftverunreinigungen;
Verkehrsforschung; anwendungsbezogene. Verkehrstech-
nologie;
Vorbereitung der Festlegung von Planungsgebieten gemäß
$ 9 a Abs.3 FStrG; Aufstellungsbehörde ($ 16 FStrG);
Planfeststellungsbehörde nach $ 17 FStrG;
Verkehrsmanagement; Planung von Projekten des ruhen-
den Verkehrs; konzeptionelle Planung der Wegweisung
für den Straßenverkehr; Grundsätze des Schwerlastver-
kehrs;
Investitionsplanung des bezirklichen Straßenbaus; vorbe-
reitende Planungskoordinierung im übergeordneten Stra-
Bennetz;
Angelegenheiten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-
setzes;
Planung von Schnellbahnen, Eisenbahnen und sonstigen
spurgebundenen Verkehrssystemen, Netzplanung des
öffentlichen Personennahverkehrs;
30. Angelegenheiten des Schienenverkehrs (Transrapid u. a.);
Staatsaufsicht über die Architektenkammer. Berlin, die
Baukammer Berlin und das Deutsche Institut für Bautech-
nik; Fachaufsicht über die Investitionsbank Berlin in
Angelegenheiten der Förderung des Wohnungsbaues und
der Modernisierung/Instandsetzung.
V,
Zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen gehö-
ren:
L.
Finanzpolitik und Finanzwirtschaft; Bund-Länder-Finanz-
beziehungen; Maßnahmen nach dem Stabilitäts- und
Wachstumsgesetz; Angelegenheiten des Länderfinanzaus-
gleichs; Finanzregelungen Berlin-Brandenburg;
Haushaltsrecht, allgemeine Angelegenheiten des Haus-
haltswesens;
)
Aufstellung und Festsetzung des Entwurfs des Haushalts-
plans mit Ausnahme der Bezirkshaushaltspläne; Vorgabe
von Globalsummen und Budgets auf der Basis betriebs-
wirtschaftlicher Ergebnisse sowie Leitlinien für die Auf-
stellung der Bezirkshaushaltspläne;
Aufstellung der Finanzplanung und der Investitionspla-
nung;
Überwachung und Steuerung der Haushaltswirtschaft ein-
schließlich Jahresabschluß; Querschnittscontrolling;
Einholung der nachträglichen Zustimmung des Abgeord-
netenhauses zu Haushaltsüberschreitungen;
Aufstellung der Haushalts- und Vermögensrechnung;
Steuerung des Verwaltungsreformprozesses für die be-
triebswirtschaftlichen Teilprojekte Kosten- und Leistungs-
rechnung, Budgetierung, Produktkatalog und Controlling;
Grundsatzangelegenheiten und Weiterentwicklung der
betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente;
Geschäftsstelle Produktkatalog für die Hauptverwaltung;
IT-Einsatz für die Haushaltsüberwachung, die betriebs-
wirtschaftlichen Teilprojekte Kosten- und Leistungsrech-
hung, Budgetierung, Produktkatalog und Controlling und
die Erteilung der Kassenanordnungen im Rahmen eines
integrierten Verfahrens für die Aufgaben nach den Num-
mern 3, 4, 7 und 8;
Anordnung über die Einrichtung eines betrieblichen
Rechnungswesens bei Betrieben Berlins;
Geldwirtschaft;
Vermögens-. und ’Schuldenverwaltung; Aufnahme von
Darlehen;
Gebühren- und Beitragsrecht; allgemeine Angelegenhei-
ten des Gebühren- und Beitragswesens;
15. Zustimmungsverfahren nach $ 40 LHO;
16. Mitgliedschaft in den Vorständen der Arbeitgeberver-
bände für den öffentlichen Dienst;
17. Kassen- und Zahlstellenprüfungen;
18. Bundesfinanzstatistik;
19. Besitz- und Verkehrssteuern, Zölle und Verbrauchsteuern,
Finanzmonopole; Steuerberatungswesen;
Informationstechnik, Berufsbildung, Entwicklungshilfe
und Organisationsuntersuchungen der Steuerverwaltung;
Bedarfsermittlung, Beschaffung, Verwaltung und Ausstat-
tung von Diensträumen für die Oberfinanzdirektion Berlin
und die Finanzämter;
Führung von Prozessen vor.den ordentlichen Gerichten
mit Ausnahme der in Abschnitt VII Nr. 29 und Abschnitt
VIII Nr. 17 genannten Fälle; Führung von Rückgriffspro-
zessen gegen Dienstkräfte Berlins, soweit die Senatsver-
waltung für Finanzen im Wege der Selbstversicherung
Zahlung für Dienstpflichtverletzung leisten mußte; Füh-
rung von Prozessen vor den Arbeitsgerichten über An-
sprüche aus gesetzlicher Haftpflicht;
Selbstversicherung;
Verwaltung besonderer Vermögensmassen, insbesondere
Erbschaften; ;
Schlichtung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten
innerhalb der Berliner Verwaltung;
Liegenschaften . Berlins; Sicherung von Landes- und
Kommunalvermögen (u.a. Artikel 21, 22 des Einigungs-
vertrages);
23:
24.
DBl.I Nr. 16:/ 09. 12. 1996 3 297