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Volume Nr. 10, 11. November 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr.10 11. November 1994 
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Verwaltungslehrgang I 
Der Verwaltungslehrgang I hat zum Ziel, Mitarbeitern ohne 
eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, die Tätigkei- 
ten im nichttechnischen Verwaltungsdienst wahrnehmen oder 
für solche vorgesehen sind, ein Verwaltungsgrundwissen zu 
vermitteln. 
Zugelassen werden können 
Angestellte im nichttechnischen Dienst der allgemeinen 
Verwaltung ohne Ausbildung als Verwaltungsfachange- 
stellte(r) und 
— Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst, 
die mindestens in Vgr. VIII BAT eingruppiert und 5 Jahre 
ununterbrochen »beim Land Berlin tätig sind, bzw. 2- Jahre, 
wenn sie aus dem Beitrittsgebiet kommen, sowie 
Angestellte und Arbeiter, die einen Verwaltungsgrund- 
lehrgang mit Erfolg besucht haben. 
Der Lehrgang dauert etwa 2 Jahre und umfaßt 233 Doppelstun- 
den. Er findet in der Regel an einem Tag in der Woche in dem 
Zeitrahmen von 8 bis 18 Uhr mit meistens 4 Doppelstunden 
statt. 
Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus $ 10 Abs. 3 der Richt- 
linien. In den einzelnen Fachgebieten sind schriftliche und 
mündliche Leistungsnachweise vorgesehen. Der Lehrgang ist 
erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungs- 
nachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis minde- 
stens ausreichend ist. Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten 
die Mitarbeiter ein Zeugnis, aus dem die Gesamtnote für den 
Lehrgang und die Benotung in den einzelnen Fachgebieten 
ersichtlich ist. 
Teilnehmer, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich abge- 
schlossen. haben und freiwillig die Abschlußprüfung im 
Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r) ablegen wol- 
len, sind von der Voraussetzung einer mindestens 6jährigen 
Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellte befreit ($ 10 Abs. 5 der 
Richtlinien). 
schriftlichen und mündlichen Leistungen wird eine dritte Note 
für den sprachlichen Ausdruck vergeben. Der Lehrgang ist 
erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungs- 
nachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis minde- 
stens ausreichend ist. 
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Mitarbeiter ein 
Zeugnis, aus dem die Gesamtnote für den Lehrgang und die 
Benotung in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich ist. 
Anmeldeverfahren 
Das Anmeldeverfahren ist im $2 der Richtlinien geregelt. 
Diese Vorschrift sieht neben der üblichen Prüfung der dienst- 
lichen Gegebenheiten im Einzelfall ausdrücklich auch gene- 
relle personalwirtschaftliche Überlegungen als Grundlage für 
die Meldung vor. 
Meldeschluß ist der 16. Dezember 1994. 
Wir bitten die Behörden, uns ihre Teilnehmermeldungen in 
getrennten Schreiben für den Verwaltungslehrgang I und den 
Verwaltungsgrundlehrgang in verschlossenen Umschlägen her- 
zureichen und für jeden Teilnehmer einen Personalbogen nach 
dem nachfolgenden Muster beizufügen. Geben Sie bitte eine 
Reihenfolge für die Berücksichtigung der Anmeldungen an. Da 
die Meldezahlen der Behörden nach den Erfahrungen der Vor- 
jahre äußerst stark voneinander abweichen, ist die Festlegung 
verbindlicher Platzzahlen nicht sinnvoll. 
Sofern die Behörden von der Möglichkeit Gebrauch machen 
wollen, bei der Senatsverwaltung für Inneres Ausnahmen von 
den Zulassungsvoraussetzungen zu beantragen ($ 2 Abs. 3 der 
Richtlinien), bitten wir, diese Anträge über die Verwaltungs- 
akademie Berlin zu leiten. In diesem Zusammenhang weisen 
wir darauf hin, daß nach einer Entscheidung der Senatsverwal- 
tung für Inneres Zeiten der Ausbildung bei der Berechnung der 
5jährigen ununterbrochenen Tätigkeit ($9 Abs. 4 und 810 
Abs. 4 der Richtlinien) unberücksichtigt bleiben. 
Auf die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats ($ 79 
Abs. 1 und $ 85 Abs. 2 Nr. 3.des Personalvertretungsgesetzes) 
und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung ($25 
Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes) wird besonders hinge- 
wiesen. 
Die Erfahrungen mit den Lehrgängen veranlassen uns noch zu 
folgenden Hinweisen: 
Nach. wie vor scheidet eine nicht unerhebliche Zahl von Teil- 
nehmern schon während der ersten Monate wieder aus. Hier- 
bei werden meist „dienstliche” oder „gesundheitliche” Gründe 
angegeben. Dies läßt vermuten, daß die Belastungen unter- 
schätzt und unsere Hinweise auf die erheblichen Anforderun- 
gen bei der Teilnahmeentscheidung nicht hinreichend berück- 
sichtigt werden. Wir bitten die Behörden, in diesem Sinne 
beratend tätig zu werden. Nach $ 2 Abs. 2 der Richtlinien sollen 
die Teilnehmer nach Auffassung der Dienstbehörde erwarten 
lassen, daß sie den Fortbildungslehrgang erfolgreich abschlie- 
ßen. _ 
Um die Schwierigkeiten mit der Urlaubsplanung zu verringern, 
werden wir uns bemühen, in den Fortbildungslehrgängen die 
offiziellen Ferienzeiten des Landes Berlin weitgehend zu 
berücksichtigen. 
Die Teilnehmer müssen sich intensiv bemühen, regelmäßig am 
Unterricht teilzunehmen. Das Nachholen von Unterricht und 
Klausurarbeiten bringt nicht nur organisatorische Probleme 
mit sich, sondern auch eine doppelte Belastung der Hörer. 
Wir bitten die Behörden, dieses Schreiben und die oben 
genannten Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres allen 
in Betracht kommenden Dienstkräften der Behörde in geeigne- 
ter Form bekanntzugeben. 
Verwaltungsgrundlehrgang 
In dem Verwaltungsgrundlehrgang sollen Angestellten, die in 
den Vergütungsgruppen IX a, IX b oder X BAT eingruppiert 
sind, und Arbeitern Grundlagenwissen in einigen allgemeinen 
Verwaltungsfächern sowie Lern- und Arbeitstechniken vermit- 
telt und die Fähigkeiten im schriftlichen und sprachlichen Aus- 
druck gefördert werden. Gleichzeitig soll festgestellt werden, 
welche Teilnehmer mit Aussicht auf einen erfolgreichen 
Abschluß zum Verwaltungslehrgang I zugelassen werden kön- 
nen. 
Zu dem Verwaltungsgrundlehrgang können zugelassen wer- 
den: 
Angestellte im nichttechnischen Dienst der. allgemeinen 
Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung, die in den Vgr. 
IX a, IXb oder X BAT eingruppiert sind, und 
Arbeiter, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen beim 
Land Berlin tätig sind, bzw. zwei Jahre, wenn sie aus dem 
Beitrittsgebiet kommen. 
Der Verwaltungsgrundlehrgang dauert etwa 6 Monate und 
umfaßt 50 Doppelstunden. Er findet in der Regel an einem Tag 
pro Woche in dem Zeitrahmen von 8 bis 18 Uhr mit 2 Doppel- 
stunden statt. 
Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus $9 Abs. 3 der Richt- 
linien. In jedem Fach ist ein schriftlicher und ein mündlicher 
Leistungsnachweis vorgesehen. Neben der Beurteilung der
	        
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