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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.10- 11. November 1994
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie
tungen, Hersteller von Produkten der Nachrichtentech-
nik, Hersteller von elektronischen Bauelementen, Bereit-
stellung von Fernmeldediensten, Bereitstellung von
Dienstleistungen der Datenverarbeitung, Softwareher-
stellung, Bereitstellung von Datenbankdiensten).
An die Senatsverwaltung für Bundes- ABI. S. 2588
und Europaangelegenheiten
die Senatsverwaltung für Finanzen
die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Senatsbibliothek
die Senatskanzlei
die Bezirksämter
3:2
Als kmU wird ein Unternehmen definiert, das
- nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigt und
—. entweder
einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio.
DM erzielt
oder
eine Bilanzsumme von nicht mehr als. 20 Mio. DM
erreicht
und
sich zu höchstens 25 % im Besitz eines oder mehre-
rer diese Definition nicht erfüllenden Unternehmen
befindet.
Richtlinie über die Förderung von
Qualifizierungsmaßnahmen für Inhaber,
Fach- und Führungskräfte von kleinen und
mittleren Berliner Unternehmen (kmU)
sowie freiberuflich Tätige der Informations-
und Kommunikationstechnik (IKT)
Vom 1. Januar 1994
WiTech V B 21
Tel.: 783 - 83 39 oder 7 83 - 1, intern 90 - 83 39
X.3
In besonders begründeten Fällen kann die Senatsverwal-
tung für Wirtschaft und Technologie, Referat V B, auf
Antrag Ausnahme von Nummer 3.2 zulassen.
Die Gewährung dieser Zuwendung erfolgt unter Anwen-
dung der in Nummer 3.2 des Gemeinschaftsrahmens für
staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen
(EG-Amtsblatt C 219/02 vom 19. August 1992) genann-
ten „de minimis“-Regelung.
Hiernach darf ein Unternehmen ohne vorherige Geneh-
migung der EG-Kommission staatliche Beihilfen bis zu
giner Höhe von jeweils 50 000 ECU innerhalb von drei
Jahren für die Ausgabekategorien
Investitionen jeglicher Art und Zweckbestimmung
(außer FuE) und
— sonstige Ausgaben
erhalten.
Zur Überprüfung der zulässigen Höchstbeträge im
Zusammenhang mit der Gewährung dieser und späterer
staatlicher ‚Beihilfen ist der Zuwendungsempfänger
innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem
Erhalt einer aufgrund dieser Regelung gewährten Bei-
hilfe zur Offenlegung aller für die jeweilige Ausgaben-
kategorie erhaltenen Beihilfen verpflichtet.
Bei diesen Daten handelt es sich um subventionserhebli-
che Tatsachen im Sinne des $264 StGB.
Förderkriterien
Förderfähig ist die Teilnahme an Qualifizierungsmaß-
nahmen (z.B. Seminare, Kurse, Workshops) auf den
Gebieten Marketing, Technologie, Management und
Kooperationen.
Ein besonderer betrieblicher Nutzen für das antragstel-
lende Unternehmen muß gewährleistet sein.
Förderfähig ist die Teilnahme an solchen Qualifizie-
rungsmaßnahmen, die insbesondere von Weiterbil-
dungsträgern, Verbänden, Kammern und wissenschaft-
lichen Institutionen durchgeführt werden, welche die für
diese Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen Fähig-
keiten und Qualifikationen besitzen sowie über die not-
wendige Zuverlässigkeit verfügen.
inhalt
1... Förderungsziele
2. Grundlagen
3. Antragsteller
4. Förderkriterien
5. Art und Umfang der Förderung
6. Verfahren
7. Subventionserhebliche Tatsachen
8. Laufzeit .
Auf Grund $6 Abs.2 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
Förderungsziele
Ziel der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen ist
es, Inhaber, Fach- und Führungskräfte von kmU sowie
freiberuflich Tätige durch Vermittlung von Fachwissen
zu unterstützen und so die Leistungs- und Wettbewerbs-
fähigkeit ihrer Betriebe zu steigern und ihnen die Anpas-
sung an veränderte Marktbedingungen zu erleichtern.
Lı—
2:1
Grundlagen
Der Zuschuß zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnah-
men wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfi-
nanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung nach den
Vorschriften der $8 23, 44 und 44 a der Landeshaushalts-
ordnung (LHO), den dazu erlassenen Ausführungsvor-
schriften und nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt.
Auf die Gewährung der Zuschüsse besteht kein Rechts-
anspruch. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und
Technologie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
t.1
4.2
1.2
)
Antragsteller
Antragsberechtigt sind kmU sowie freiberuflich Tätige
der IKT-Branche mit Hauptgeschäftssitz in Berlin (z. B.
Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten und -einrich-
}.
DA
Die Auswahl des Veranstalters - soweit dieser den Anfor-
derungen dieser Richtlinie entspricht - ist dem Antrag-
steller überlassen.