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Volume Nr. 9, 16. August 1994

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

190 
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Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr.9 16. August 1994 
Höhe des Zuschlages 
Nr. 
zuschlagberechtigende Arbeiten 
42 Arbeiten im Mittelstreifen in Straßen mit starkem Verkehr ....... 
Entfernen von übelriechendem Unrat und Tierkadavern aus Park- oder Friedhofsanlagen sowie 
Ausräumen von Gullys in Park- oder Friedhofsanlagen, die nicht von den Berliner Stadtreini- 
gungs-Betrieben betreut werden .............. 
44 Auslichten von überhängenden Bäumen an Gewässern ... 
45 Fällen und Roden von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 40cm .... 
46 Verpflanzen von Bäumen mit mindestens 40 cm Stammumfang ... 
Verpflanzen und Transportieren von schweren Ballenpflanzen 
Anmerkung: 
Schwere Ballenpflanzen in diesem Sinne sind Ballenpflanzen mit einem Gewicht von minde- 
stens 25 kg. 
48 Verpflanzen und Transportieren von Kakteen im Sukkulenten-Revier des Botanischen Gartens 
49 Mähen mit der Sense oder tragbarem Freischneidegerät ..... 
S0 Heckenschneiden über 1,5m Höhe .......... 
50 a Baumchirurgische Arbeiten mit Motorfräsen und Bandschleifern ........... 
51 Arbeiten an Böschungen oder Hängen mit mindestens 50 % Steigung, wenn der Arbeiter min- 
destens 3 Stunden in der Schicht an der Böschung oder am Hang arbeitet .............. 
Entleeren von Kübelklosetts oder Abortgruben öffentlicher Aborte von Parkanlagen oder 
Friedhöfen ............ 
Entfernen von übelriechendem Schlamm, übelriechendem Unrat, Tierkadavern oder Fisch- 
leichen aus dem Wasser ..... 
gestrichen 
Verbrennen der in den Park- oder Friedhofsanlagen anfallenden Abfälle unter freiem Himmel, 
soweit damit eine außergewöhnliche Beschmutzung des Körpers und der Arbeitskleidung des 
mit dieser Arbeit betrauten Lohnempfängers verbunden ist 
56 Beaufsichtigung des Rodelbetriebes auf der Anlage an der Teufelsseechaussee ........... 
57 Bewachung der tropischen Gewächshäuser des Botanischen Gartens durch die dafür zuständi- 
gen Aufseher ....... 
2 
Umsetzen oder Abräumen von schweren Grabdenkmälern oder Grabsteinen oder Fundamen- 
a ES 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag wird auch für das Transportieren gleichschwerer Steine im Bereich der geogra- 
phischen Abteilung des Botanischen Gartens gewährt. 
Öffnen des Sarges ...........00000004 
höchstens jedoch je Arbeiter und Tag .. 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag gilt nicht für Arbeiter in den Krematorien. 
9 
60 Gruftausheben von Hand, je Gruft und Arbeitsgruppe für längstens 6 Stunden .......... 
61 , Tragen und Hinunterlassen des Sarges in die Gruft oder Tragen und Beisetzen der Urne je 
Arbeiter und Beisetzung ...000.000. 
62 Ausgraben von Leichen, je Arbeiter und Leiche .......... 
63 Zerschlagen von erhalten gebliebenen Särgen in alten Belegfeldern, je Arbeiter und Gruft 
ab 1. Oktober 1994 
50 Pf 
59 Pf 
59 Pf 
59 Pf 
75 Pf 
75 Pf 
59 Pt 
59 Pf 
59 Pf 
59 Pf 
75 Pf 
93 Pf 
75 Pf 
359 Pf 
59 Pf 
36 Pf 
93 Pf 
2,05 DM 
10,25 DM 
1,87 DM 
1,87 DM 
38,95 DM 
38.95 DM
	        
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