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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.2 12. März 1993
den vollbeschäftigten Angestellten, mindestens jedoch mit
einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 18
Stunden beschäftigt war, werden vorbehaltlich des Satzes 2
voll angerechnet. Wurde in dem vorbezeichneten Zeitraum
eine längere Arbeitszeit vereinbart, wird die bis dahin
zurückgelegte Zeit in dem Verhältnis angerechnet, in dem
die bisher vereinbarte Arbeitszeit zu der neuen Arbeitszeit
steht.
83 - Besitzstandswahrung
Verringern sich durch die am 1. Juli 1991 in Kraft tretenden
tariflichen Regelungen für den Angestellten, der am 30. Juni
1991 schon und am 1. Juli 1991 noch in einem unter den BAT-O
fallenden Arbeitsverhältnis steht, die am 30. Juni 1991 nach den
bisher geltenden Vorschriften zustehenden ständigen monat-
lichen Bezüge, wird der Unterschiedsbetrag als persönliche
Zulage weitergezahlt. Die persönliche Zulage vermindert sich
um Höhergruppierungsgewinne, um Zulagen (mit Ausnahme
der Zulagen nach $ 33 und $ 33 a BAT-O) sowie um allgemeine
Anpassungen .der Bezüge.
84 - Außerkrafttreten von Regelungen
Alle nach dem Einigungsvertrag noch fortgeltenden Regelun-
gen sowie der Tarifvertrag über die Erhöhung der Löhne und
Gehälter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 4. Sep-
tember 1990 und der Tarifvertrag über die Erhöhung des Sozial-
zuschlags vom 5. März: 1991 treten mit Ablauf des 30. Juni 1991
außer Kraft.
ı Diese Fassung hatte folgenden Wortlaut:
„Sofern in einzelnen Tätigkeitsmerkmalen Bewährungszeiten, Tätigkeitszeiten,
Zeiten einer Berufsausübung usw. gefordert werden, werden die Zeiten berück-
sichtigt, die nach dem 30. Juni 1991 zurückgelegt werden. Ist neben einer Bewäh-
rungszeit oder Tätigkeitszeit zusätzlich eine Mindestzeit der Berufsausübung
gefordert, wird für Angestellte, die am 30. Juni 1991 schon und am 1. Juli 1991
noch im Arbeitsverhältnis stehen, lediglich auf die Bewährungszeit oder Tätig-
keitszeit abgestellt.“
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - IB 41 -, Sächsische Straße 30, W - 1000 Berlin 31, Telefon: 867-6872 / 73 43, intern 95-68 72/7
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