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Volume Nr. 2, 12. März 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.2 12. März 1993 
den vollbeschäftigten Angestellten, mindestens jedoch mit 
einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 18 
Stunden beschäftigt war, werden vorbehaltlich des Satzes 2 
voll angerechnet. Wurde in dem vorbezeichneten Zeitraum 
eine längere Arbeitszeit vereinbart, wird die bis dahin 
zurückgelegte Zeit in dem Verhältnis angerechnet, in dem 
die bisher vereinbarte Arbeitszeit zu der neuen Arbeitszeit 
steht. 
83 - Besitzstandswahrung 
Verringern sich durch die am 1. Juli 1991 in Kraft tretenden 
tariflichen Regelungen für den Angestellten, der am 30. Juni 
1991 schon und am 1. Juli 1991 noch in einem unter den BAT-O 
fallenden Arbeitsverhältnis steht, die am 30. Juni 1991 nach den 
bisher geltenden Vorschriften zustehenden ständigen monat- 
lichen Bezüge, wird der Unterschiedsbetrag als persönliche 
Zulage weitergezahlt. Die persönliche Zulage vermindert sich 
um Höhergruppierungsgewinne, um Zulagen (mit Ausnahme 
der Zulagen nach $ 33 und $ 33 a BAT-O) sowie um allgemeine 
Anpassungen .der Bezüge. 
84 - Außerkrafttreten von Regelungen 
Alle nach dem Einigungsvertrag noch fortgeltenden Regelun- 
gen sowie der Tarifvertrag über die Erhöhung der Löhne und 
Gehälter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 4. Sep- 
tember 1990 und der Tarifvertrag über die Erhöhung des Sozial- 
zuschlags vom 5. März: 1991 treten mit Ablauf des 30. Juni 1991 
außer Kraft. 
ı Diese Fassung hatte folgenden Wortlaut: 
„Sofern in einzelnen Tätigkeitsmerkmalen Bewährungszeiten, Tätigkeitszeiten, 
Zeiten einer Berufsausübung usw. gefordert werden, werden die Zeiten berück- 
sichtigt, die nach dem 30. Juni 1991 zurückgelegt werden. Ist neben einer Bewäh- 
rungszeit oder Tätigkeitszeit zusätzlich eine Mindestzeit der Berufsausübung 
gefordert, wird für Angestellte, die am 30. Juni 1991 schon und am 1. Juli 1991 
noch im Arbeitsverhältnis stehen, lediglich auf die Bewährungszeit oder Tätig- 
keitszeit abgestellt.“ 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - IB 41 -, Sächsische Straße 30, W - 1000 Berlin 31, Telefon: 867-6872 / 73 43, intern 95-68 72/7 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 411 -, Sächsische Straße 30, W - 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 44 61, intern 95 - 44 61 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, W - 1000 Berlin 36
	        
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