797
Dienstblatt des Senats von Berlirt*=-
Teil | — Inneres, Finanzen,
Justiz, Wirtschaft
BERLIN
C
Senatsbiblirihet.
Berjir ;
- x.
N A
Nr. 10
Berlin, den 25. Oktober 1993
Senatsverwaltung für Inneres
I.
Das Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter für Psycho-
therapie ist im Anschluß an die Anlage 1 abgedruckt und ent-
spricht dem aktuellen Stand.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Gutachter und Obergut-
achter gilt weiterhin folgende Regelung:
Um eine Konzentration auf einzelne Gutachter zu vermeiden,
sind die Anträge zur gutachtlichen Stellungnahme den Gutach-
tern im Rotationsverfahren zuzuleiten. Dies bedeutet, daß die
jeweilige Festsetzungsstelle bei Nummer -1-beginnt und weitere
Anträge dann entsprechend der Reihenfolge übersendet. Dies
wiederholt sich bei entsprechender Anzahl der Anträge.
Die Kosten für das.Gutachten betragen 80 DM, für das in Zwei-
felsfällen gegebenenfalls notwendige Obergutachten 160 DM.
Die Gutachterkosten sind aus den Ansätzen für Beihilfen der
Personalwirtschaftsstelle zu tragen, zu der der Antragsteller im
Zeitpunkt der Entscheidung über. die Voraussetzung der Beihil-
fefähigkeit gehört.
An die -Senatsverwaltungen
(einschließlich Senatskanzlei)
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit
nachrichtlich
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
den Hauptpersonalrat
ABl. .S. 3037
Rundschreiben über Beihilfevorschriften
Vom 8. September 1993
Inn II A 13
Tel.: 8 67 - 48 26 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 26
Hiermit geben wir im Hinblick auf $44 LBG bekannt:
[V.
Die Heilkurorteverzeichnisse Inland - Anhang 2 (zu $8 Abs. 6
BhV) - und Ausland - Anhang 3 (zu $ 13 Abs. 3 Nr. 2 BhV) -
entsprechen dem aktuellen Stand. Die von den neuen Bundes-
ländern benannten Heilkurorte sind in das inländische Ver-
zeichnis aufgenommen worden.
Das Register der Heilkurorte (Ortsteile), die wegen Zugehörig-
keit zu einer größeren Einheit an anderer Stelle aufgeführt sind,
ist im Anschluß an den Anhang 2 abgedruckt.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfe-
vorschriften vom 9. Juni 1993 - Anlage A -
IL.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von
Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfe-
vorschriften - BhV) vom 19. April 1985 in der ab 1. Juli 1993 gel-
tenden Fassung - Anlage B -
V.
Die in den Ausführungsvorschriften zu $ 44 LBG vom 30. April
1985 (DBI. I S. 124) getroffenen Regelungen sind in die Neufas-
sung der Beihilfevorschriften eingearbeitet worden.