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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.9 4. Oktober 1993
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen . 8 n
Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übri-
zen Bestimmungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine solche wirksame, die dem wirtschaftlich
Gewollten möglichst nahe kommt.
7. Kündigung
Die Vereinbarung kann von jedem unterzeichneten Verband
mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines jeden Quartals
aufgekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich den Ge-
schäftsstellen der mitunterzeichneten Verbände sowie dem
Bundesministerium für Wirtschaft mitzuteilen.
Hat ein Verband die Vereinbarung gekündigt, so ist jeder andere
Verband berechtigt, sich der Kündigung innerhalb eines Vier-
teljahres nach ihrem Zugang anzuschließen, auch wenn die
Kündigungsfrist für sie bereits abgelaufen ist.
Landesamt für Informationstechnik
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
die Präsidentin ‚des‘ Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben
über den Abschluß von Rahmenverträgen
Vom 6. August 1993
Ergänzung zur Freiwilligen selbstbeschränkenden Verein-
barung der Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit
Geldgewinnen und der Verbände der Unterhaltungs-
automatenwirtschaft vom 15. November 1989
Selbstverpflichtende Vereinbarung der Hersteller von Unter-
haltungsautomaten mit Geldgewinnen und der Verbände der
Unterhaltungsautomatenwirtschaft-über den Einbau’ von mani-
pulationssicheren Zählwerken
Die Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen
verpflichten sich, in die Software ihrer Geräte manipulations-
sichere Programme einzubauen, die die bisher fehlenden Daten
fortlaufend und lückenlos ausweisen, die zur. Ermittlung. der
umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nötig sind. Die Her-
steller werden das Steuerungsprogramm der Geräte so einrich-
ten, daß sich die Geräte automatisch außer Betrieb setzen,
wenn nicht spätestens nach acht Wochen die gespeicherten
Daten abgerufen/ausgedruckt werden?. Die Selbstverpflichtung
gilt nur für neu erteilte Bauartzulassungen nach der zu ändern-
den Spielverordnung.
Diese Ergänzung gilt ab Inkrafttreten der Bestimmungen des
813 Nr. 3, 5 und 6 SpielV in der Fassung des vom Bundesmini-
sterium für Wirtschaft vorgelegten Entwurfs vom Oktober 1989.
Die Automatenbetreiber sind nach den zu ändernden Umsatz-
steuerrichtlinien verpflichtet, die Zählmöglichkeit zu benutzen.
Die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft werden
entsprechende Aufklärungsarbeit leisten.
LIT BV B:32
Tel.: 867 - 6034 oder 867 - 1, intern 95 - 60 34
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Informa-
tionstechnik, hat mit
— der Firma IBM Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag
für den Erwerb von PC-Produkten
und
der Gesellschaft für Logistik und Informations-Systeme
mbH einen Rahmenvertrag für das elektronische Fernmel-
derechnungsmodul „ELFE“
abgeschlossen.
Bei Anwendung werden auf die bezogenen Produkte Nachlässe
gewährt.
Die rahmenvertraglichen Vereinbarungen können von allen
Verwaltungsstellen des. Landes Berlin, deren Haushaltsmittel
im Haushalt des Landes Berlin etatisiert sind, in Anspruch
genommen werden.
Diese Verwaltungen können Ablichtungen der Verträge beim
Landesamt für Informationstechnik - Referat BV B -, Berliner
Straße 112-115, 10713 Berlin abfordern.
Aus entwicklungstechnischen Gründen (Zeiterfassung) kann die automatische
Außerbetriebsetzung (Absatz 1 Satz 2) erst einheitlich 1 Jahr nach Inkrafttreten
der novellierten Spielverordnung umgesetzt werden.
Schriftleitung:
Reservelager:
Druck:
Senatsverwaltung für Inneres - I B 41 -, Sächsische Straße 30, 10702 Berlin, Telefon: 8.67 - 68 72 / 73 43, intern 95-68 72 / 73 43
Senatsverwaltung für Inneres - I B 411 -, Sächsische Straße 30, 10702 Berlin, Telefon: 8 67 - 44 61, intern 95 - 44 61
Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin-Kreuzberg; Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin, Telefon: 6100 08 - 0