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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.9 4. Oktober 1993 -
Tarif- ; Gegenstand
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206 Werbeanlagen wie Schilder,
Beschriftungen, Lichtwerbungen u. ä.
je Monat/m? der für Werbung benutz-
baren gesamten Fläche (Werbefläche)
Bei Werbung im Zusammenhang mit
Baustelleneinrichtungen ist jeweils
die Hälfte des genannten Betrages zu
erheben.
Freistehende und bewegliche Anlagen und
Gegenstände
301 Werbeanlagen, Werbefahrzeuge, Säulen.
Schaukästen, Uhren, Vitrinen u. ä.
je Monat/m? der für. Werbung benutz-
baren gesamten Fläche
Apothekenhinweise je Monat/m?
Zirkuswerbung je Anlage
Sammelcontainer für Altmaterialien
zur Rohstoffwiedergewinnung
je Monat/m?
Ausgenommen sind Container des
„Dualen Systems“, für die besondere
Entgelte in einer Grundsatzverein-
yarung festgesetzt worden sind.
Automaten (außer an Kiosken),
Scheinwerfer, Personenwaagen u. ä.
je Jahr/Stück
Sonstige bauliche Anlagen und
Gegenstände
je Monat/m?
Sondernutzungen im Zusammenhang mit
baulichen Maßnahmen
101 Straßenkörper und Luftraum vom 1. bis
3. Monat
je Monat/m?
vom 4. Monat an
je Monat/m?
Für die Baustoff- und Schuttablagerung in
Containern beträgt das Entgelt die Hälfte
des nach Tarifstelle 401 ermittelten Betrages
Nutzungen bis zu 10 Tagen und bis zu 10 m‘
im Zusammenhang mit baulichen Maß-
nahmen auf Anliegergrundstücken rechnen
zum Anliegergebrauch. Bei einer Nutzung
über 10 m? oder über 10 Tage hinaus ist
der gesamte Zeitraum Sondernutzung.
Zuganker, Pfähle, Rammträger, Bohlwände
u. a. für die Zeit ihrer Funktion
je Monat/Anker, Pfahl, Rammträger u. ä.
bzw. m Bohlwand (einschließlich Träger)
Verbleiben Zuganker, Pfähle u. ä.
hach Beendigung ihrer Funktion mit
Genehmigung im Straßengrund
(25 % des Ablösungsbetrages nach $ 5)
je Stück bzw. je m Bohlwand 960,00 DM
Sonstige Sondernutzungen
Entgelte für Sondernutzungen, die in diesem Verzeichnis nicht
enthalten sind, sind im Einvernehmen mit der für das Straßen-
recht zuständigen Senatsverwaltung unter Berücksichtigung des
wirtschaftlichen Vorteils möglichst nach vergleichbaren Son-
dernutzungen zu bestimmen.
3.20 DM
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