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Volume Nr. 9, 4. Oktober 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.9 4. Oktober 1993 
271 
Senatsverwaltung für Finanzen 
Im Unterausschuß wurde über sämtliche Textziffern Bericht 
erstattet; infolge der. Berichterstattung wurden über eine Reihe 
von Themenkreisen Anhörungen der beteiligten Verwaltungen 
durchgeführt. 
Als Ergebnis dieser Beratungen sah sich der Unterausschuß 
- und mit ihm der Hauptausschuß - veranlaßt, zu folgenden für 
das Jahr 1990 getroffenen Prüfungsfeststellungen Mißbilligungen 
und Auflagen gegenüber dem Senat zu erteilen: 
T9 
Aufgaben und Probleme nach der Vereinigung Berlins / 
PDS-Spende an die Humboldt-Universität 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß die der Humboldt-Uni- 
versität rechtmäßig zugewendete Spende in voller Höhe 
- einschließlich der Zinsen - von der Treuhandanstalt 
zurückgegeben und dem ursprünglichen Zuwendungszweck 
zugeführt wird; es bittet hierzu um einen Sachstandsbericht 
bis zum 1. September 1993. Dabei soll auch die Beteiligung 
der Berliner Bank einbezogen werden. 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Rundschreiben 
über die Entlastung des Senats 
wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung 
von Berlin 
für das Haushaltsjahr 1990 
Vom 23. Juli 1993 
Fin II B 5 . 
Tel.: 2123-2235 oder 2123 - 1, intern 9 82 - 22 35 
2 
T 81-98 
Ressortübergreifende Untersuchungen/Eingeschränkte Sicher- 
heit der Test- und Freigabeverfahren für DV-Vorhaben nach der 
Zuständigkeitsverlagerung vom LED in die Fachverwaltungen 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß das Landesverwal- 
tungsamt die Mängel bei der Testdurchführung durch organi- 
satorische Maßnahmen und geeignete Kontrollen reduziert. 
Dabei ist u.a. sicherzustellen, daß die festgelegten Soll- 
Ergebnisse vorliegen, bevor die maschinell erzeugten Ist- 
Ergebnisse für den Vergleich ausgehändigt werden. 
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 50. Sitzung - 12. Wahl- 
periode - am 17. Juni 1993 folgenden Beschluß gefaßt: 
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß 8 114 der Landes- 
haushaltsordnung unter Billigung der im Bericht des 
Hauptausschusses enthaltenen Ersuchen an den Senat den 
durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin 
für das Haushaltsjahr 1990 geführten Nachweis über die 
Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1990 und über 
das Vermögen und die Schulden sowie die übernommenen 
Bürgschaften zum 31. Dezember 1990 an und erteilt dem 
Senat für das Haushaltsjahr 1990 Entlastung.“ 
Der Bericht des Hauptausschusses ist als Anlage bei- 
gefügt. 
Wir bitten die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht 
des Hauptausschusses allen Dienstkräften mit Leitungs- 
funktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen 
und kritischen Feststellungen sind nicht nur von den 
betroffenen Verwaltungen zu beachten, sondern auch von 
allen Dienststellen zu berücksichtigen, bei denen Sachver- 
halte mit vergleichbarer oder ähnlicher Problematik vor- 
liegen. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die dem 
Beauftragten für den Haushalt obliegende besondere Ver- 
antwortung nach Nummer 3 AV $ 9 LHO aufmerksam. 
Anläßlich der in Nummer. 14 des Berichtes enthaltenen 
Mißbilligung der mietzinsfreien Überlassung von Grund- 
stücken weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß gemäß $ 63 
Abs. 5 LHO in Verbindung mit $ 5 Abs. 3 GrO bei der Ver- 
mietung oder Verpachtung eines .landeseigenen Grund- 
stückes ein Miet- oder Pachtzins in Höhe des ortsüblichen 
Entgeltes zu fordern ist. Die Überlassung unter Wert bedarf 
einer besonderen Ermächtigung. 
3 
T 141-158 
Ressortübergreifende Untersuchungen/Mängel in der Anwen- 
dung der tariflichen Vorschriften für den Pflegedienst in den 
Krankenhausbetrieben von Berlin im Westteil der Stadt 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat durch Ergän- 
zung der von der Senatsverwaltung für Inneres erlassenen 
Ausführungsvorschriften zur Durchführung des Tarifvertra- 
ges für Angestellte im Pflegedienst verdeutlicht, daß Schüle- 
rinnen bzw. Auszubildende bei der Feststellung der Eingrup- 
pierung leitender Pflegekräfte nur dann zu berücksichtigen 
sind, wenn sie im Organisations- oder Geschäftsverteilungs- 
plan der jeweiligen Organisationseinheit eindeutig zugeord- 
net sind. 
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, durch die Zur- 
verfügungstellung von Rundschreiben sicherzustellen, daß 
die Durchführung korrigierender Rückgruppierungen in 
Fällen der Überleitung von Dienstkräften in neues Tarif- 
recht unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen 
Rechtsprechung (Urteil des BAG vom 30. Mai 1990 
-4 AZR 74/90 -) erfolgt und 
die bei der Prüfung der Personalausgaben in den Kran- 
kenhausbetrieben des Landes Berlin zutage getretenen 
Unsicherheiten bei. der Gewährung von Wechselschicht- 
zuülagen ausgeräumt werden. 
T 187-199 
Wissenschaft und Forschung/Freie Universität/Unregelmäßig- 
keiten bei der Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 
Räume 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß die FU über einen 
längeren Zeitraum auf Grund organisatorischer Mängel und 
unzureichender Kontrollen vor Ort höhere Ausgaben als not- 
wendig bei den Reinigungskosten geleistet hat. 
Es erwartet, daß die. von der FU beabsichtigten Maßnahmen 
- insbesondere eine deutliche Verbesserung der Abstim- 
mung zwischen den beteiligten Verwaltungsstellen - zu einer 
Verminderung der Reinigungskosten führen. 
Anlage 
Men 
Bericht 
Der Unterausschuß „Rechnungsprüfung“ des Hauptausschus- 
ses hat in acht Sitzungen den Jahresbericht des Rechnungshofs 
über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie 
der Haushaltsrechnung 1990 - Drs 12/1746 - und die dazu vom 
Senat abgegebene Stellungnahme - Drs 12/2292 - beraten.
	        
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