Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.9 4. Oktober 1993
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Senatsverwaltung für Finanzen
Im Unterausschuß wurde über sämtliche Textziffern Bericht
erstattet; infolge der. Berichterstattung wurden über eine Reihe
von Themenkreisen Anhörungen der beteiligten Verwaltungen
durchgeführt.
Als Ergebnis dieser Beratungen sah sich der Unterausschuß
- und mit ihm der Hauptausschuß - veranlaßt, zu folgenden für
das Jahr 1990 getroffenen Prüfungsfeststellungen Mißbilligungen
und Auflagen gegenüber dem Senat zu erteilen:
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Aufgaben und Probleme nach der Vereinigung Berlins /
PDS-Spende an die Humboldt-Universität
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß die der Humboldt-Uni-
versität rechtmäßig zugewendete Spende in voller Höhe
- einschließlich der Zinsen - von der Treuhandanstalt
zurückgegeben und dem ursprünglichen Zuwendungszweck
zugeführt wird; es bittet hierzu um einen Sachstandsbericht
bis zum 1. September 1993. Dabei soll auch die Beteiligung
der Berliner Bank einbezogen werden.
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Rundschreiben
über die Entlastung des Senats
wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung
von Berlin
für das Haushaltsjahr 1990
Vom 23. Juli 1993
Fin II B 5 .
Tel.: 2123-2235 oder 2123 - 1, intern 9 82 - 22 35
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T 81-98
Ressortübergreifende Untersuchungen/Eingeschränkte Sicher-
heit der Test- und Freigabeverfahren für DV-Vorhaben nach der
Zuständigkeitsverlagerung vom LED in die Fachverwaltungen
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß das Landesverwal-
tungsamt die Mängel bei der Testdurchführung durch organi-
satorische Maßnahmen und geeignete Kontrollen reduziert.
Dabei ist u.a. sicherzustellen, daß die festgelegten Soll-
Ergebnisse vorliegen, bevor die maschinell erzeugten Ist-
Ergebnisse für den Vergleich ausgehändigt werden.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 50. Sitzung - 12. Wahl-
periode - am 17. Juni 1993 folgenden Beschluß gefaßt:
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß 8 114 der Landes-
haushaltsordnung unter Billigung der im Bericht des
Hauptausschusses enthaltenen Ersuchen an den Senat den
durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin
für das Haushaltsjahr 1990 geführten Nachweis über die
Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 1990 und über
das Vermögen und die Schulden sowie die übernommenen
Bürgschaften zum 31. Dezember 1990 an und erteilt dem
Senat für das Haushaltsjahr 1990 Entlastung.“
Der Bericht des Hauptausschusses ist als Anlage bei-
gefügt.
Wir bitten die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht
des Hauptausschusses allen Dienstkräften mit Leitungs-
funktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen
und kritischen Feststellungen sind nicht nur von den
betroffenen Verwaltungen zu beachten, sondern auch von
allen Dienststellen zu berücksichtigen, bei denen Sachver-
halte mit vergleichbarer oder ähnlicher Problematik vor-
liegen. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die dem
Beauftragten für den Haushalt obliegende besondere Ver-
antwortung nach Nummer 3 AV $ 9 LHO aufmerksam.
Anläßlich der in Nummer. 14 des Berichtes enthaltenen
Mißbilligung der mietzinsfreien Überlassung von Grund-
stücken weisen wir ausdrücklich darauf hin, daß gemäß $ 63
Abs. 5 LHO in Verbindung mit $ 5 Abs. 3 GrO bei der Ver-
mietung oder Verpachtung eines .landeseigenen Grund-
stückes ein Miet- oder Pachtzins in Höhe des ortsüblichen
Entgeltes zu fordern ist. Die Überlassung unter Wert bedarf
einer besonderen Ermächtigung.
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T 141-158
Ressortübergreifende Untersuchungen/Mängel in der Anwen-
dung der tariflichen Vorschriften für den Pflegedienst in den
Krankenhausbetrieben von Berlin im Westteil der Stadt
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat durch Ergän-
zung der von der Senatsverwaltung für Inneres erlassenen
Ausführungsvorschriften zur Durchführung des Tarifvertra-
ges für Angestellte im Pflegedienst verdeutlicht, daß Schüle-
rinnen bzw. Auszubildende bei der Feststellung der Eingrup-
pierung leitender Pflegekräfte nur dann zu berücksichtigen
sind, wenn sie im Organisations- oder Geschäftsverteilungs-
plan der jeweiligen Organisationseinheit eindeutig zugeord-
net sind.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, durch die Zur-
verfügungstellung von Rundschreiben sicherzustellen, daß
die Durchführung korrigierender Rückgruppierungen in
Fällen der Überleitung von Dienstkräften in neues Tarif-
recht unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen
Rechtsprechung (Urteil des BAG vom 30. Mai 1990
-4 AZR 74/90 -) erfolgt und
die bei der Prüfung der Personalausgaben in den Kran-
kenhausbetrieben des Landes Berlin zutage getretenen
Unsicherheiten bei. der Gewährung von Wechselschicht-
zuülagen ausgeräumt werden.
T 187-199
Wissenschaft und Forschung/Freie Universität/Unregelmäßig-
keiten bei der Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und
Räume
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß die FU über einen
längeren Zeitraum auf Grund organisatorischer Mängel und
unzureichender Kontrollen vor Ort höhere Ausgaben als not-
wendig bei den Reinigungskosten geleistet hat.
Es erwartet, daß die. von der FU beabsichtigten Maßnahmen
- insbesondere eine deutliche Verbesserung der Abstim-
mung zwischen den beteiligten Verwaltungsstellen - zu einer
Verminderung der Reinigungskosten führen.
Anlage
Men
Bericht
Der Unterausschuß „Rechnungsprüfung“ des Hauptausschus-
ses hat in acht Sitzungen den Jahresbericht des Rechnungshofs
über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie
der Haushaltsrechnung 1990 - Drs 12/1746 - und die dazu vom
Senat abgegebene Stellungnahme - Drs 12/2292 - beraten.