Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.1 5. März 1993
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Vorschriften - (BAT-O), bekanntgegeben im Dienstblatt Teil I
1992 S. 25, ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden.
Er ist getrennt, jedoch: gleichlautend,
— mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr (OTV) - Hauptvorstand -,
und
Senatsverwaltung für Inneres
An die Senatsverwaltungen (einschließlich
Senatskanzlei)
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
den Hauptpersonalrat
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen
Dienst (TGAöD) - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
(DAG), Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbän-
den des öffentlichen Dienstes (GGVöD), Marburger Bund
(MB) -
abgeschlossen worden.
Senatsverwaltung für Inneres
An die ‚Senatsverwaltungen (einschließlich
Senatskanzlei) .
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
den Hauptpersonalrat
Berichtigung zum Rundschreiben
vom 16. Mai 1991
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen
Vom 13. Januar 1993
Inn II B 22
Tel.: 8 67 - 4037 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 37
Wie wir nunmehr erfahren haben, sind Texte von Tarifverträ-
gen, die mit dem obengenannten Rundschreiben im Dienstblatt
Teil I 1991 S. 137 bekanntgegeben worden waren, nachträglich
berichtigt worden.
Rundschreiben
über Ergänzungslieferungen zum Arbeitsmaterial
der Senatsverwaltung für Inneres
für den Personalsachbearbeiter zum Beamtenrecht,
zum Personalvertretungsrecht und zum Kindergeldrecht
Folgende Berichtigungen sind vorzunehmen:
Vom 11. Januar 1993
Inn II A Reg/II A 3 Reg
Tel.: 8 67 - 4083 / 68 39 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 83 / 68 39
Im 66. Tarifvertrag zur Änderung des BAT - bekanntgegeben
als Anlage A zum obengenannten Rundschreiben -
sind in $ 1 Nr. 1 Buchstabe a die Worte „Bundesamt für See-
schiffahrt und Hydrographie“ zu ersetzen durch die Worte
„Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie“.
Das Arbeitsmaterial der Senatsverwaltung für Inneres für den
Personalsachbearbeiter zum Beamtenrecht, zum Personalver-
tretungsrecht und zum Kindergeldrecht hat Ende 1992 folgen-
den Stand:
li. Allgemeines Beamtenrecht
2. Laufbahnrecht
3. Besoldung
4. Beamtenversorgung (BeamtVG)
5. Versorgungsausgleich für Beamte
6. Sozialversicherungsfreiheit
7. Disziplinarrecht
8. Personalvertretungsrecht
9. Kindergeldrecht
)
Im Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom
24. April 1992 - bekanntgegeben als Anlage C zum
obengenannten Rundschreiben - erhält der Wortlaut des
$ 8 (Inkrafttreten) folgende Fassung:
„Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1991 in Kraft; abweichend hiervon tritt $ 4 mit Wirkung
vom 1. April 1991 in Kraft.“
[m Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 24. April 1991 zum Tarif-
vertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte
- bekanntgegeben als Anlage M zum obengenannten
Rundschreiben - sind in $ 1 Nr. 1 in der ersten Zeile des drit-
ıen Absatzes der neugefaßten Protokollnotiz Nr. 1
Abschnitt A die Worte „Fußnoten 1 und 2“ durch die Worte
„Fußnoten 1 bis 3“ zu ersetzen.