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Volume Nr. 1, 5. März 1993

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1993 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.1 5. März 1993 
1} 
a WA N A RD 
Vorschriften - (BAT-O), bekanntgegeben im Dienstblatt Teil I 
1992 S. 25, ist zwischenzeitlich unterzeichnet worden. 
Er ist getrennt, jedoch: gleichlautend, 
— mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr (OTV) - Hauptvorstand -, 
und 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich 
Senatskanzlei) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
den Hauptpersonalrat 
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen 
Dienst (TGAöD) - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
(DAG), Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbän- 
den des öffentlichen Dienstes (GGVöD), Marburger Bund 
(MB) - 
abgeschlossen worden. 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die ‚Senatsverwaltungen (einschließlich 
Senatskanzlei) . 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
den Hauptpersonalrat 
Berichtigung zum Rundschreiben 
vom 16. Mai 1991 
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen 
Vom 13. Januar 1993 
Inn II B 22 
Tel.: 8 67 - 4037 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 37 
Wie wir nunmehr erfahren haben, sind Texte von Tarifverträ- 
gen, die mit dem obengenannten Rundschreiben im Dienstblatt 
Teil I 1991 S. 137 bekanntgegeben worden waren, nachträglich 
berichtigt worden. 
Rundschreiben 
über Ergänzungslieferungen zum Arbeitsmaterial 
der Senatsverwaltung für Inneres 
für den Personalsachbearbeiter zum Beamtenrecht, 
zum Personalvertretungsrecht und zum Kindergeldrecht 
Folgende Berichtigungen sind vorzunehmen: 
Vom 11. Januar 1993 
Inn II A Reg/II A 3 Reg 
Tel.: 8 67 - 4083 / 68 39 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 83 / 68 39 
Im 66. Tarifvertrag zur Änderung des BAT - bekanntgegeben 
als Anlage A zum obengenannten Rundschreiben - 
sind in $ 1 Nr. 1 Buchstabe a die Worte „Bundesamt für See- 
schiffahrt und Hydrographie“ zu ersetzen durch die Worte 
„Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie“. 
Das Arbeitsmaterial der Senatsverwaltung für Inneres für den 
Personalsachbearbeiter zum Beamtenrecht, zum Personalver- 
tretungsrecht und zum Kindergeldrecht hat Ende 1992 folgen- 
den Stand: 
li. Allgemeines Beamtenrecht 
2. Laufbahnrecht 
3. Besoldung 
4. Beamtenversorgung (BeamtVG) 
5. Versorgungsausgleich für Beamte 
6. Sozialversicherungsfreiheit 
7. Disziplinarrecht 
8. Personalvertretungsrecht 
9. Kindergeldrecht 
) 
Im Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 
24. April 1992 - bekanntgegeben als Anlage C zum 
obengenannten Rundschreiben - erhält der Wortlaut des 
$ 8 (Inkrafttreten) folgende Fassung: 
„Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 
1991 in Kraft; abweichend hiervon tritt $ 4 mit Wirkung 
vom 1. April 1991 in Kraft.“ 
[m Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 24. April 1991 zum Tarif- 
vertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte 
- bekanntgegeben als Anlage M zum obengenannten 
Rundschreiben - sind in $ 1 Nr. 1 in der ersten Zeile des drit- 
ıen Absatzes der neugefaßten Protokollnotiz Nr. 1 
Abschnitt A die Worte „Fußnoten 1 und 2“ durch die Worte 
„Fußnoten 1 bis 3“ zu ersetzen.
	        
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