Dienstblatt des Senats von Berlin: Teil I Nr.5 15. April 1992
EN
lfd. Leistung beihilfefähiger
Nr. Höchstbetrag
DM
fd.
Nr
Leistung beihilfefähiger
Höchstbetrag
DM
d) Heublumensack, Peloidkompresse 17,—
e) Wickel, Auflagen, Kompressen u.a.,
auch mit Zusatz 8,—
Trockenpackung 6,—
Teilguß, Teilblitzguß, Wechsel-
teilguß
Vollguß, Vollblitzguß, Wechsel-
vollguß : 8,—
Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 7,—
An- oder absteigendes Teilbad
(z.B. Hauffe) ;
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
An- oder absteigendes Vollbad (Über-
wärmungsbad)
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Wechsel-Teilbad
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Wechsel-Vollbad
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Bürstenmassagebad
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe- ı
a) Naturmoor-Halbbad
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Naturmoor-Vollbad
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Sandbäder
- einschließlich der erforderlichen Nachruhe
a) Teilbad
b) Vollbad
Sole-Photo-Therapie
Behandlung großflächiger Hauterkran-
kungen mit Balneo-Phototherapie
(Einzelbad in Sole kombiniert mit
UV-A/UV-B-Bestrahlung, einschließlich
Nachfetten)
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Medizinische Bäder mit Zusätzen
ı) Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz,
z.B. vegetabilische Extrakte, äthe-
rische Öle, spezielle Emulsionen,
mineralische huminsäurehaltige und
salizylsäurehaltige Zusätze
Sitzbad mit Zusatz
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe-
Vollbad, Halbbad mit Zusatz
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
d) Weitere Zusätze, je Zusatz
Gashaltige Bäder
ı) Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäure-
bad, Sauerstoffbad)
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Gashaltiges Bad mit Zusatz
— einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
c) Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad)
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
Radon-Bad ;
einschließlich der erforderlichen
Nachruhe — 33,—
Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat 6,—
Aufwendungen für andere als die in diesem Abschnitt sowie in
$ 6 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Bäder sind nicht beihilfefähig.
Bei Teil-, Sitz- und Vollbädern mit ortsgebundenen natürlichen
Heilwässern erhöhen sich die jeweiligen unter Nummern 30 a
bis c und 31 b angegebenen beihilfefähigen Höchstbeträge um
vis.zu 6 DM. Zusätze hierzu sind nach Maßgabe der Num-
mer 30 d beihilfefähig.
V. Kälte- und Wärmebehandlung
Eisanwendung, Kältebehandlung
(z.B. Kompresse, Eisbeutel, direkte
Abreibung, Kaltgas, Kaltluft)
Eisteilbad
Heißluftbehandlung?) oder Wärmean-
wendung (Glühlicht, Strahler — auch In-
frarot —) eines oder mehrerer Körperteile
)
‚3,
3
18,—
10.—
VI. Elektrotherapie
Ultraschallbehandlung — auch
Phonophorese —
Behandlung eines oder mehrerer
Körperabschnitte mit hochfrequenten
Strömen (Kurz-, Dezimeter- oder
Mikrowellen)
Behandlung eines oder mehrerer Körper-
abschnitte mit niederfrequenten Strömen
(z.B. Reizstrom, diadynamischer Strom,
Interferenzstrom, Galvanisation)
Gezielte Niederfrequenzbehandlung,
Elektrogymnastik, bei spastischen oder
schlaffen Lähmungen
Iontophorese
Zwei- oder Vierzellenbad
Hydroelektrisches Vollbad (z.B.
Stangerbad), auch mit Zusatz
- einschließlich der erforderlichen
Nachruhe —
35
nn
3
G0,—
23,—
12,—
20,—
v9
40
Mm
VII. Lichttherapie
Behandlung mit Ultraviolettlicht®)
a) als Einzelbehandlung
b) in einer Gruppe, je Teilnehmer
a) Reizbehandlung °) eines umschrie-
benen Hautbezirkes mit Ultraviolett-
licht ;
Reizbehandlung?) mehrerer umschrie-
sener Hautbezirke mit Ultraviolett-
licht
42
A
6;—
5,—
14
b—
10:—
Quarzlampendruckbestrahlung eines
Feldes
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer
Felder
1