Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.3 21. Februar 1992
Angestellte des Landes Berlin (DBI. 1991 I S. 137, 164) wurde
getrennt, jedoch inhaltsgleich, wie folgt vereinbart:
a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr - Hauptvorstand -,
b) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen
Dienst - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) -,
- Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des
öffentlichen Dienstes (GGVöD) --und - Marburger Bund
(MB) -.
Senatsverwaltung für Inneres
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die. Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen
Berlin überwiegend beteiligt ist
den Hauptpersonalrat
Landesamt für Informationstechnik
An die
die
den
den
die
die
die
die
die
die
Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei).
Präsidentin des Abgeordnetenhauses
Präsidenten des Rechnungshofes
Berliner Datenschutzbeauftragten
Bezirksämter ;
Sonderbehörden
nichtrechtsfähigen Anstalten
Eigenbetriebe
Eigengesellschaften
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben über Reisekostenrecht
hier: Festsetzung der. Auslandstage- und
Übernachtungsgelder für das Jahr 1992
Vom 14. Januar 1992
Inn II A.23
Tel.: 8 67 - 40 68 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 68
Im Hinblick auf $ 54 LBG geben wir - auszugsweise - den Wort-
laut des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom
16. Dezember 1991 - D II 5 - 222201/1 - mit der Bitte um
Beachtung bekannt:
„Gemäß $3 Abs. 3 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung
(ARV) habe ich die Auslandstage- und Auslandsübernach-
tungsgelder aufgrund der durch die deutschen Auslandsvertre-
tungen ermittelten Verpflegungs- und. Übernachtungskosten
neu festgesetzt. Die Beträge ergeben sich aus den beigefügten
Anlagen 1 bis 5. Hinsichtlich der in diesen Anlagen nicht auf-
geführten Länder weise ich auf $3 Abs.2 ARV hin; bei Aus-
landsdienstreisen in die Antarktis ist $3 Abs.2 Satz2 ARV
maßgebend.“
Rundschreiben über den Abschluß
von Rahmenverträgen mit den Firmen
IBM Deutschland GmbH
Oce Graphics Deutschland GmbH
CADMAP GmbH & Co. KG
Paul Thor GmbH
Vom 13. Januar 1992
LIT BV B 33
Tel.: 8:67 - 60 34 oder 8 67 - 1, intern 95 - 60 34
Anlagen 1 bis 5 zu 8 3 Abs. 1 ARV,
geltend ab 1. Januar 1992
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Informa-
tionstechnik, hat mit
der Firma IBM Deutschland GmbH einen neuen Rahmen-
vertrag für die Lieferung von IBM-Produkten,
der Firma Oce Graphics Deutschland GmbH einen Rah-
menvertrag über die Lieferung von speziellen Plottern,
Tabletts, Digitizern und Druckern einschließlich der dazu-
gehörigen Verbrauchsmaterialien,
der Firma CADMAP GmbH & Co. KG einen Rahmenver-
trag über das Software-Produkt YADE (geographisches
Informationssystem),
der Firma Paul Thor GmbH einen Rahmenvertrag über die
Beschaffung der PRISMA OFFICE-Software-Produkte ein-
schließlich Handbücher und Lexika
abgeschlossen. ;
Bei Anwendung werden auf die bezogenen Produkte Nachlässe
gewährt.
Die rahmenvertraglichen Vereinbarungen können von allen
Verwaltungsstellen des Landes Berlin, deren Haushaltsmittel
im Haushalt des Landes Berlin etatisiert sind, in Anspruch
genommen werden.
Diese Verwaltungen können Ablichtungen der Verträge beim
Landesamt für Informationstechnik, Referat BV B, Berliner
Straße 112-115, W-1000 Berlin 31 abfordern.
Anlage 1
(zu $3 Abs. 1 ARV)
EUROPA
Auslands-
tagegeld
Auslandsüber-
nachtungsgeld
a) ohne b) bis
Nach- |zu... DM
weis mit
Nachweis*
„in DM -
Land
in DM
Albanien 6
Andorra ... Eee
Belgien kr a
Bulgarien 1
Dänemark rer e n
Finnland nee
Frankreich... 0.0.
Griechenland... . 0...
Großbritannien
und Nordirland ..........
95
83!
96
86
106
91
84
71
50
1001
90
90
90
110
80
80
99
1901
179
176
166
235
144
142
90
Pa
246