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Volume Nr. 3, 21. Februar 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.3 21. Februar 1992 
Angestellte des Landes Berlin (DBI. 1991 I S. 137, 164) wurde 
getrennt, jedoch inhaltsgleich, wie folgt vereinbart: 
a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr - Hauptvorstand -, 
b) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen 
Dienst - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) -, 
- Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des 
öffentlichen Dienstes (GGVöD) --und - Marburger Bund 
(MB) -. 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die. Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen 
Berlin überwiegend beteiligt ist 
den Hauptpersonalrat 
Landesamt für Informationstechnik 
An die 
die 
den 
den 
die 
die 
die 
die 
die 
die 
Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei). 
Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
Präsidenten des Rechnungshofes 
Berliner Datenschutzbeauftragten 
Bezirksämter ; 
Sonderbehörden 
nichtrechtsfähigen Anstalten 
Eigenbetriebe 
Eigengesellschaften 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben über Reisekostenrecht 
hier: Festsetzung der. Auslandstage- und 
Übernachtungsgelder für das Jahr 1992 
Vom 14. Januar 1992 
Inn II A.23 
Tel.: 8 67 - 40 68 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 68 
Im Hinblick auf $ 54 LBG geben wir - auszugsweise - den Wort- 
laut des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom 
16. Dezember 1991 - D II 5 - 222201/1 - mit der Bitte um 
Beachtung bekannt: 
„Gemäß $3 Abs. 3 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung 
(ARV) habe ich die Auslandstage- und Auslandsübernach- 
tungsgelder aufgrund der durch die deutschen Auslandsvertre- 
tungen ermittelten Verpflegungs- und. Übernachtungskosten 
neu festgesetzt. Die Beträge ergeben sich aus den beigefügten 
Anlagen 1 bis 5. Hinsichtlich der in diesen Anlagen nicht auf- 
geführten Länder weise ich auf $3 Abs.2 ARV hin; bei Aus- 
landsdienstreisen in die Antarktis ist $3 Abs.2 Satz2 ARV 
maßgebend.“ 
Rundschreiben über den Abschluß 
von Rahmenverträgen mit den Firmen 
IBM Deutschland GmbH 
Oce Graphics Deutschland GmbH 
CADMAP GmbH & Co. KG 
Paul Thor GmbH 
Vom 13. Januar 1992 
LIT BV B 33 
Tel.: 8:67 - 60 34 oder 8 67 - 1, intern 95 - 60 34 
Anlagen 1 bis 5 zu 8 3 Abs. 1 ARV, 
geltend ab 1. Januar 1992 
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Informa- 
tionstechnik, hat mit 
der Firma IBM Deutschland GmbH einen neuen Rahmen- 
vertrag für die Lieferung von IBM-Produkten, 
der Firma Oce Graphics Deutschland GmbH einen Rah- 
menvertrag über die Lieferung von speziellen Plottern, 
Tabletts, Digitizern und Druckern einschließlich der dazu- 
gehörigen Verbrauchsmaterialien, 
der Firma CADMAP GmbH & Co. KG einen Rahmenver- 
trag über das Software-Produkt YADE (geographisches 
Informationssystem), 
der Firma Paul Thor GmbH einen Rahmenvertrag über die 
Beschaffung der PRISMA OFFICE-Software-Produkte ein- 
schließlich Handbücher und Lexika 
abgeschlossen. ; 
Bei Anwendung werden auf die bezogenen Produkte Nachlässe 
gewährt. 
Die rahmenvertraglichen Vereinbarungen können von allen 
Verwaltungsstellen des Landes Berlin, deren Haushaltsmittel 
im Haushalt des Landes Berlin etatisiert sind, in Anspruch 
genommen werden. 
Diese Verwaltungen können Ablichtungen der Verträge beim 
Landesamt für Informationstechnik, Referat BV B, Berliner 
Straße 112-115, W-1000 Berlin 31 abfordern. 
Anlage 1 
(zu $3 Abs. 1 ARV) 
EUROPA 
Auslands- 
tagegeld 
Auslandsüber- 
nachtungsgeld 
a) ohne b) bis 
Nach- |zu... DM 
weis mit 
Nachweis* 
„in DM - 
Land 
in DM 
Albanien 6 
Andorra ... Eee 
Belgien kr a 
Bulgarien 1 
Dänemark rer e  n 
Finnland nee 
Frankreich... 0.0. 
Griechenland... . 0... 
Großbritannien 
und Nordirland .......... 
95 
83! 
96 
86 
106 
91 
84 
71 
50 
1001 
90 
90 
90 
110 
80 
80 
99 
1901 
179 
176 
166 
235 
144 
142 
90 
Pa 
246
	        
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