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Volume Nr. 12, 16. Dezember 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI  Nr.12 16. Dezember 1992 
01 
$ 4 wird folgende Protokollnotiz angefügt: 
„Protokollnotiz“ 
Soweit für eine Übergangszeit in dem in Artikel 3 des Eini- 
gungsvertrages genannten Teil des Landes Berlin noch 
Geräte der Informationstechnik aus der Produktion der 
ehemaligen DDR eingesetzt werden, findet $ 4 Satz 2 und 3 
bis zum 31. Dezember 1992 keine Anwendung. Die 
Arbeitsplätze, an denen diese Geräte eingesetzt sind, sollen 
jedoch im übrigen unverzüglich den Regelungen des $ 4 
entsprechend ausgestattet und gestaltet werden.“ 
$ 2 - Inkrafttreten 
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. September 1992 in 
Kraft. 5 
Berlin, den 15. Oktober 1992 
Die Tarifverträge zu 1 bis 4 sind getrennt, jedoch gleichlautend 
mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr (OTV) - Hauptvorstand - 7 
und 
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen 
Dienst - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), 
Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des 
öffentlichen Dienstes (GGVöD), Marburger Bund (MB), 
Tarifvertrag zu 5 ist getrennt, jedoch gleichlautend 
mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr (OTV) - Hauptvorstand -, 
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen 
Dienst (TGAöD) 
mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden 
des öffentlichen Dienstes (GGVöD) 
vereinbart worden. 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter von Berlin (West) 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Bezirksämter von Berlin (Ost) 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben 
über die Unterzeichnung von Tarifverträgen 
Vom 12. November 1992 
Inn IIB 13 
Tel.: 867-4135 oder 867-1, intern 95 - 41 35 
Folgende Tarifverträge sind zwischenzeitlich unterzeichnet 
worden: 
1. Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über vermö- 
genswirksame Leistungen an Arzte/Arztinnen im Prakti- 
kum vom 24. April 1991 (DBL. IS. 137/162 - Anlage E -) 
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag über eine 
Zuwendung für Arzte/Arztinnen im. Praktikum vom 
24. April 1991 (DBI. TS. 137/163 - Anlage H -) 
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag zur Regelung 
der, Rechtsverhältnisse der Schülerinnen/Schüler, die nach 
Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammen- 
gesetzes ausgebildet werden, vom 24. April 1991 (DBIl. I 
S. 137/166 - Anlage P -) 
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Regelung 
der Rechtsverhältnisse der Arzte/Arztinnen im Praktikum 
vom 24. April 1991 (DBI. I S. 137/167 - Anlage Q -1 
Tarifvertrag: zur. Änderung des Tarifvertrages über eine 
Zulage an Auszubildende vom 24. April 1991 (DBI. I 
S$. 137/167 - Anlage R -). 
Senatsverwaltung für Inneres 
Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
Präsidenten des Rechnungshofes 
Berliner Datenschutzbeauftragten 
Bezirksämter 
Sonderbehörden 
nichtrechtsfähigen Anstalten 
Eigenbetriebe 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
den Hauptpersonalrat 
Rundschreiben über den Heizkostenbeitrag 
für Dienstwohnungen 
Vom 24. November 1992 
Inn II A-23 
Tel.: 8 67 - 40 68 oder 8 67 -1, intern 95 - 40 68 
Gemäß $ 26 Abs. 2 Satz 3 DWV vom 17. September 1973 (DBl. 
[/1973 Nr. 54), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften 
vom 9. April 1985 (DBI. I S. 102), setzen wir die zur endgültigen 
Berechnung des Entgelts für den Abrechnungszeitraum vom 
1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 maßgebenden Beträge wie folgt 
fest: 
Energieträger 
je qm Wohnfläche 
der beheizbaren Räume 
Heizöl El; Abwärme 
($26 Abs. 1 Satz 2 DWV) 
Gas 
Fernheizung, schweres 
Heizöl, feste Brennstoffe 
10,97 DM 
12.96 DM 
14.04 DM
	        
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