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Volume Nr. 9, 2. September 1992

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1992 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.9. 2. September 1992 
Landesamt für Informationstechnik 
131 
Die Durchschnittsnoten werden von 5 Hundertsteln an auf eine. 
Dezimalstelle aufgerundet. Die Gesamtnote wird von 5 Zehn- 
teln an auf die nächste volle Note aufgerundet. 
(2) Das Gesamturteil wird nach $ 4 aus der gerundeten Gesamt- 
note gebildet. 
(3) Das Gesamturteil, die Gesamtnote und die Note der Prü- 
fung werden dem Prüfling im Anschluß an die Prüfung mitge- 
teilt. Die Noten nach Absatz 1 werden dem. Prüfling auf Wunsch 
schriftlich bestätigt. 
8 34 - Zeugnis | 
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis, das 
vom Vorsitzenden des Akademievorstandes unterzeichnet wird. 
In dem Zeugnis wird das Gesamturteil, soweit es besser als 
„bestanden“ lautet, aufgeführt. 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Abschnitt IV 
Übergangs- und Schlußvorschriften 
8 35 - Übergangsregelung 
(1) Studierende, die das Studium vor dem 1. Oktober 1990 auf- 
genommen haben. und bis zum Ende des Sommersemesters 
1993 abschließen, setzen das Studium nach den bisher gelten- 
den Bestimmungen fort. 
(2) Verwaltungsdiplom-Inhaber, die die Verwaltungsdiplom- 
prüfung nach den vor der Studien- und Prüfungsordnung vom 
5. Dezember 1986 geltenden Vorschriften bestanden haben, 
erhalten das Recht, den Grad „Diplom-Kameralist“ (Dipl.- 
Kam.) zu führen. Den Berechtigten wird auf Antrag eine 
Urkunde ausgestellt, für die eine Gebühr gemäß Tarifstelle 4925 
der Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten ist. 
8 36 - Inkrafttreten 
Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage der Bestäti- 
gung durch die Senatsverwaltung für Inneres in Kraft.*) Gleich- 
zeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung der Verwaltungs- 
akademie Berlin in der Fassung vom 5. Dezember 1986 (ABl. 
1987, S. 95; DBI. 1/1987, S. 105), geändert am 11. Juni 1987 
(ABl. 1988, S. 498; DBI. 1/1988, S. 25) außer Kraft, soweit sich 
aus $35 nichts anderes ergibt. 
Rundschreiben über den Abschluß 
von Rahmenverträgen mit den Firmen 
IBM Deutschland GmbH 
Data Access Deutschland GmbH 
INTRA-UNIX GmbH 
Vom 14. Juli 1992 
LIT BV B 33 
Tel.: 8 67 - 60 34 oder 8 67 - 1, intern 95 - 60 34 
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Informa- 
tionstechnik, hat mit 
der Firma IBM Deutschland GmbH einen neuen Rahmen- 
vertrag für die zusätzliche Lieferung von IBM-Produkten, 
der Firma Data Access Deutschland GmbH einen Rahmen- 
vertrag über. die Bereitstellung der Softwarelizenz Data 
Flex, 
der Firma INTRA-UNIX GmbH einen Rahmenvertrag 
über die. Lieferung von Maschinensystemen auf Basis 
1386/1486, Kommunikationsprodukten, Anwendersoft- 
ware sowie für die Betriebssysteme Interactive Unix und 
Venix 
abgeschlossen. 
Bei Anwendung werden auf die bezogenen Produkte Nachlässe 
gewährt. 
*) Bestätigt am 13. Juli 1992
	        
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