Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.9. 2. September 1992
Landesamt für Informationstechnik
131
Die Durchschnittsnoten werden von 5 Hundertsteln an auf eine.
Dezimalstelle aufgerundet. Die Gesamtnote wird von 5 Zehn-
teln an auf die nächste volle Note aufgerundet.
(2) Das Gesamturteil wird nach $ 4 aus der gerundeten Gesamt-
note gebildet.
(3) Das Gesamturteil, die Gesamtnote und die Note der Prü-
fung werden dem Prüfling im Anschluß an die Prüfung mitge-
teilt. Die Noten nach Absatz 1 werden dem. Prüfling auf Wunsch
schriftlich bestätigt.
8 34 - Zeugnis |
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis, das
vom Vorsitzenden des Akademievorstandes unterzeichnet wird.
In dem Zeugnis wird das Gesamturteil, soweit es besser als
„bestanden“ lautet, aufgeführt.
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Abschnitt IV
Übergangs- und Schlußvorschriften
8 35 - Übergangsregelung
(1) Studierende, die das Studium vor dem 1. Oktober 1990 auf-
genommen haben. und bis zum Ende des Sommersemesters
1993 abschließen, setzen das Studium nach den bisher gelten-
den Bestimmungen fort.
(2) Verwaltungsdiplom-Inhaber, die die Verwaltungsdiplom-
prüfung nach den vor der Studien- und Prüfungsordnung vom
5. Dezember 1986 geltenden Vorschriften bestanden haben,
erhalten das Recht, den Grad „Diplom-Kameralist“ (Dipl.-
Kam.) zu führen. Den Berechtigten wird auf Antrag eine
Urkunde ausgestellt, für die eine Gebühr gemäß Tarifstelle 4925
der Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten ist.
8 36 - Inkrafttreten
Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage der Bestäti-
gung durch die Senatsverwaltung für Inneres in Kraft.*) Gleich-
zeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung der Verwaltungs-
akademie Berlin in der Fassung vom 5. Dezember 1986 (ABl.
1987, S. 95; DBI. 1/1987, S. 105), geändert am 11. Juni 1987
(ABl. 1988, S. 498; DBI. 1/1988, S. 25) außer Kraft, soweit sich
aus $35 nichts anderes ergibt.
Rundschreiben über den Abschluß
von Rahmenverträgen mit den Firmen
IBM Deutschland GmbH
Data Access Deutschland GmbH
INTRA-UNIX GmbH
Vom 14. Juli 1992
LIT BV B 33
Tel.: 8 67 - 60 34 oder 8 67 - 1, intern 95 - 60 34
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Informa-
tionstechnik, hat mit
der Firma IBM Deutschland GmbH einen neuen Rahmen-
vertrag für die zusätzliche Lieferung von IBM-Produkten,
der Firma Data Access Deutschland GmbH einen Rahmen-
vertrag über. die Bereitstellung der Softwarelizenz Data
Flex,
der Firma INTRA-UNIX GmbH einen Rahmenvertrag
über die. Lieferung von Maschinensystemen auf Basis
1386/1486, Kommunikationsprodukten, Anwendersoft-
ware sowie für die Betriebssysteme Interactive Unix und
Venix
abgeschlossen.
Bei Anwendung werden auf die bezogenen Produkte Nachlässe
gewährt.
*) Bestätigt am 13. Juli 1992