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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 5. August 1997
[V.
Die Beamten, denen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 9 mit
Zulage übertragen werden soll, erhalten keine Urkunde, son-
dern lediglich eine Mitteilung mit folgendem Wortlaut:
‚Hiermit verleihe ich Ihnen das Amt eines Polizeihauptmeisters
der Besoldungsgruppe A 9, das mit einer Amtszulage nach Fuß-
note 4 zu dieser Besoldungsgruppe ausgestattet ist. Mit Wir-
kung vom ... weise ich Sie-in eine entsprechende Planstelle
in.“
5,
Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über ein
Urlaubsgeld für Auszubildende vom 26. Mai 1992
- Anlage E -
6. Entgelttarifvertrag Nr. 4 für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum
vom 26. Mai 1992
- Anlage F-
V.
Dieser Erlaß tritt am 15. Juni 1992 in Kraft. Die Regelungen in
Abschnitt II Abs. 2 sowie in Abschnitt III 2. Alternative verlie-
ren am 15. Juni 1997 ihre Gültigkeit.
7
Änderungstarifvertrag Nr.2 zum Tarifvertrag über ein
Urlaubsgeld für Arzte/Arztinnen im Praktikum vom
26. Mai 1992
- Anlage G -
8.
Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr.4 für Schülerinnen/
Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes
oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, vom
26. Mai 1992
Anlage H - .
Senatsverwaltung für Inneres
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei)
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner. Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
den Hauptpersonalrat
Rundschreiben
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen
Vom 9. Juni 1992
Inn II B 21
Fel.: 867-4576 oder 867-1, intern 95 - 45 76
Als Anlagen geben wir die folgenden Tarifverträge bekannt,
über die Einvernehmen erzielt worden ist:
Vergütungstarifvertrag Nr. 27 zum BAT für den Bereich des
Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deut-
scher Länder vom 26. Mai 1992
- Anlage A -
Änderungstarifvertrag Nr.7 zum Tarifvertrag über ein
Urlaubsgeld für Angestellte vom 26. Mai 1992
Anlage B.-
Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 15 für Auszubildende
vei Bund und Ländern vom 26. Mai 1992
- Anlage C -
Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Manteltarifvertrag für Aus-
zubildende vom 26. Mai 1992
Anlage D -
)
Änderungstarifvertrag Nr.2 zum Tarifvertrag‘ über ein
Urlaubsgeld für Schülerinnen/Schüler, die nach Maßgabe
des Krankenpflegegesetzes in der Krankenpflege oder in
der Kinderkrankenpflege oder nach Maßgabe des Hebam-
mengesetzes ausgebildet werden, vom 26. Mai 1992
Anlage I -
10.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über. die Rege-
lung der Arbeitsbedingungen der „Praktikantinnen/Prak-
tikanten (TV Prakt) vom 26. Mai 1992
Anlage J -
Die Tarifverträge gemäß Nummer 1, 2, 6, 7, 8, 9 und 10 sind
jeweils getrennt, jedoch gleichlautend
mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr - Hauptvorstand -, diese zugleich handelnd für die
Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft und für die Gewerkschaft Gartenbau, Land-
und Forstwirtschaft
und
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen
Dienst - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) -
Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des
öffentlichen Dienstes (GGVöD) - Marburger Bund
(MB) -:
die Verträge unter Nummer 3, 4 und 5 sind ebenfalls getrennt,
jedoch gleichlautend
mit der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr - Hauptvorstand -, diese zugleich handelnd für die
Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft und für die Gewerkschaft Gartenbau, Land-
und Forstwirtschaft
und
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen
Dienst - Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) -
Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des
öffentlichen Dienstes (GGVöD) - Marburger Bund (MB) -
diese jedoch nicht für arbeiterrentenversicherungs-
pflichtige Auszubildende -
abgeschlossen worden.
Über die Unterzeichnung dieser Tarifverträge werden Sie eben-
falls im Dienstblatt - Teil I.- unterrichtet.