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Volume Nr. 13, 6. Dezember 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

360 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.13 6. Dezember 1991 
Senatsverwaltung für Inneres raum 1991/92 vermutlich unter den zulässigen Höchstbeträgen 
SET liegen werden, so daß in Zukunft die entsprechenden Vorschrif- 
ten über den Heizkostenbeitrag für Dienstwohnungen uneinge- 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) schränkt in ganz Berlin angewendet werden können. 
die-Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter Senatsverwaltung für Inneres 
die Sonderbehörden a 
die nichtrechtsfähigen Anstalten An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Eigenbetriebe . die Präsidentin des Abgeordnetenhauses 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen den Präsidenten des Rechnungshofes 
des öffentlichen Rechts den Berliner Datenschutzbeauftragten 
nachrichtlich die Bezirksämter (West) 
an die Eigengesellschaften die Sonderbehörden 
den Hauptpersonalrat die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
7 nachrichtlich 
Rundschreiben an die Bezirksämter (Ost) 
über den Heizkostenbeitrag für Dienstwohnungen die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
Vom 29. Oktober 1991 an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Inn 11 A23 die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Tel.: 8 67 - 40 68 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 68 die sonstigen Einrichtungen (Ost) 
mit Personalbefugnissen 
Gemäß $26 Abs.2 Satz 3 DWV vom 17. September 1973 
(DBl. 1/1973 Nr. 54), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- * zz “ 
schriften vom 9. April 1985 (DBl. I S. 102), setzen wir die zur Rundschreiben über die Bekanntgabe der 
endgültigen Berechnung des Entgelts für den Abrechnungszeit- Anderung des Tarifvertrages über die 
raum vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1991 maßgebenden Beträge Regelung der Arbeitsbedingungen der 
wie folgt fest: Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) 
vom 22. März 1991 
Energieträger DM je m? Wohnfläche Vom 2.November 1991 
der beheizbaren Räume ; 
Inn HB 4 
Heizöl EL 16,73 . ; 
Abwärme (8 26 Abs. 1 Satz 2 DWV) Tel.: 8 67 - 41 35 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 35 
Gas 11.21 Bei Vereinbarung des obengenannten Tarifvertrages haben die 
Tarifvertragsparteien versäumt, eine dem $8 Abs. 2 Buchst. b 
OT TV Prakt-O entsprechende Regelung, wie sie bisher in $5 
Schweres Heizöl Abs. 1. des Tarifvertrages vom 17. Dezember 1979 über die 
Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten (Praktikan- 
tinnen) für Berufe des.Sozial- und des Erziehungsdienstes ent- 
Für Dienstwohnungen, die sich in dem Teil Berlins befinden, in halten war, zu vereinbaren. 
dem das Grundgesetz bis zum 3. Oktober 1990 nicht galt, Mit den Gewerkschaften ist nachträglich Einvernehmen erzielt 
weisen wir auf folgendes hin: worden, den bisherigen Text des $8 Abs.2 TV Prakt vom 
EB 22. März 1991 durch folgende Fassung zu ersetzen: 
Nach $ 65 BAT-O bzw. $ 60 a BMT-G-O sind ab 1. Januar 1991 rn : ve . 
die Dienstwohnungsvorschriften (DWV) und somit auch die „(2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält die Prakti- 
Regelungen über den Heizkostenbeitrag anzuwenden. Die am kantin/der Praktikant die Zulagen, die 
Ende des Abrechnungszeitraums (30. Juni 1991) noch gültig a) für Angestellte gemäß 833 Abs. 1 Buchst, c i. V. mit 
gewesenen mietpreisrechtlichen Vorschriften der ehemaligen Abs. 6 BAT, 
DDR ergeben bei Heiz- und Warmwasserkosten aber geringere b) für Angestellte im Heimerziehungsdienst in der An- 
Beträge als nach den Dienstwohnungsvorschriften, so daß lage 1a zum BAT 
dieses Rundschreiben auf die genannten Dienstwohnungen . nr 
nicht anzuwenden ist. Es kann jedoch als Grundlage für die vereinbart sind, 
Festsetzung von Abschlagzahlungen gemäß 826 Abs.2 Satz2 Wir bitten, den als Anlage C zum Rundschreiben vom 5. April 
DWV auch für diesen Teil Berlins benutzt werden, da die vor- 1991 (DBl.IS. 76) bekanntgegebenen Tarifvertrag entsprechend 
aussichtlichen Heizkostenbeiträge für den Abrechnungszeit- zu berichtigen. 
u 37 
13.49
	        
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