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Volume Nr. 11, 14. Oktober 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.11 14. Oktober 1991 307 
schutz (Ruhe), Rückruf im Besetztfall, Anklopfen mit automati- (2) .Die Rahmendienstvereinbarung kann nur mit einer Frist 
schem Ruf bei Freiwerden, zentraler Anrufbeantworter (Voice- von 3 Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die 
Box). Kündigung bedarf einer schriftlichen Form. Es sind unverzüg- 
Neue bzw. zusätzliche Leistungsmerkmale unterliegen der lich Verhandlungen über eine neue Vereinbarung aufzuneh- 
Zustimmung der zuständigen Personalvertretung und sind in Men. Einvernehmliche Anderungen sind jederzeit möglich. 
der Anlage „Leistungsmerkmale“, die Bestandteil der örtlichen . 
Dienstvereinbarung wird, abschließend beschrieben. Ein Hand- Berlin, den 15. August 1991 
buch über die Beschreibung der zum Einsatz kommenden Lei- . 
stungsmerkmale ist dem Personalrat zu überlassen. Senatsverwaltung für Inneres 
(2) Zur Systemadministration werden nach Durchführung des Heckelmann 
Pilotprojektes gemäß $4 Abs. l der Dienstvereinbarung über 
den Einsatz und den Betrieb einer digitalen Telefonnebenstel- Hauptpersonalrat 
lenanlage im Bürodienstgebäude An der Urania 4-10 in Ber- Schwenn Klang 
lin 30 ergänzende Vereinbarungen getroffen. Bei der Qualifizie- 
rung der Beschäftigten zur Bedienung der zentralen Einheiten 
(System-Administration) ist der Tarifvertrag „Gestaltung von 
Arbeitsplätzen mit Geräten der IuK-Technik vom 23. 03. 1989“ Anlage 
in vollem Umfang anzuwenden. Dies gilt auch, wenn durch den 
Einsatz und den Betrieb von digitalen Telefonanlagen Tätigkei- ? WU AU 
ten teilweise oder ganz entfallen. Die Benutzer der Telefonend- Technische und organisatorische 
geräte werden in die Bedienung der Geräte eingewiesen. Datensicherungsmaßnahmen bei der Wartung 
(3) Eine Beeinflussung des Betriebs von außen, zum Beispiel und Fernwartung von DV-Anlagen 
durch Fernwartung, ist nicht zuzulassen. Für die Wartung des (Im Arbeitskreis 
Systems durch p divale Firmen sind die „Technisc hen und orga- „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ 
nisatorischen Datensicherungsmaßnahmen bei der Wartung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten 
und Fernwartung von DV-Anlagen“ der Datenschutzbeauftrag- beratende Orientierungeshilfi 
x gshilfe) 
ten‘ des Bundes und der Länder anzuwenden (Anlage). Stand: 1985 
(4) Die digitale Telefonanlage und der Terminal des Systemad- 
ministrators sind in einem verschlossenen Raum (Betriebs- Bei der Wartung und beim Einsatz der Fernwartung von 
raum) unterzubringen. Alle systemtechnischen Abläufe ein- DV-Systemen durch den Hersteller hat der Kunde (Betreiber 
schließlich aller Programmveränderungen werden über ein Ter- (des Rechenzentrums) die Einhaltung folgender Datensiche- 
minal im Betriebsraum rund um. die Uhr gespeichert und sind rungsmaßnahmen zu beachten: 
dem Personalrat jederzeit nach Absprache mit der Dienststelle 
zugänglich. Zugang zu dem Betriebsraum und zu dem Termi- 
nal, in dem sich die digitale Telefonanlage befindet, haben nur 1. Maßnahmen zur Zugangskontrolle 
ausdrücklich autorisierte Beschäftigte und der Systemadmini- 1.1 Zugangskontrolle der Wartung vor Ort 
Head SP SEEN SR nach Zustimmung der Das Personal, das die Wartungsarbeiten an der DV-Anlage 
. durchführt, muß sich den gleichen kundenspezifischen 
Zugangsregelungen unterziehen, wie das eigene Personal (Legi- 
88 - Rechte des Personalrats timationsprüfung). 
(1). Der Personalrat hat das Recht, die Einhaltung aller Rege- : 5 e 
lungen dieser Rahmendienstvereinbarung zu kontrollieren. Er 1.2 nn een daß fen Maschinenbediener nur die War- 
erhält jederzeit nach Absprache mit der Dienststelle Zutritt zu tungszentrale angerufen werden kann 
den Betriebsräumen, in dem sich die digitale Telefonanlage Bei Benutzung des Datex-L-Netzes bietet die Deutsche Bun- 
befindet. Zu seiner Unterstützung kann sich der Personalrat im _despost eine Einrichtung für Direktruf (Kosten mtl. DM. 5,-) 
rechtlich zulässigen Rahmen einen Sachverständigen seiner an, mit der ausschließlich eine bestimmte Fernsprechnummer, 
Wahl hinzuziehen. die in den Rechner einprogrammiert wurde, angewählt werden 
(2) Systemänderungen hardware- oder softwaretechnischer Kann. Im herkömmlichen Fernsprechnetz kann der Spezial 
Art sowie der aktivierten Leistungsmerkmale bzw. der gespei-  Fernsprechapparat Typ 756 DD (Kosten mt. DM 5,80) nach Ein- 
cherten Daten bedürfen im Rahmen des 885 Abs.1 Nr. 13 gabe der Rufnummer HUT ZU dieser Rufnummer die Verbindung 
PersVG der vorherigen Zustimmung durch die zuständige Per- herstellen. Die Rufnummerneingabe läßt sich durch einen 
sonalvertretung. Schlüssel. sichern. Auf diese Weise wird verhindert, daß ein 
) es . n unbefugter, Teilnehmer Zugriff auf das System erhält, wenn er 
(3) Zur Ausfüllung dieser Rahmendienstvereinbarung kann einen Komplicen am Rechner hat. 
jede Dienststelle mit ihrem Personalrat eine ergänzende 
Dienstvereinbarung abschließen, 1.3 Kontrolle des Fernwartungsvorgangs 
(4) Rechtzeitig - vor Ausschreibung des Pflichtenheftes - Der Fernwartungsvorgang muß vom Betreiber.der DV-Anlage 
erhält die zuständige Personalvertretung das Pflichtenheft zur jederzeit abgebrochen werden können. 
Stellungnahme. Nach erfolgter Ausschreibung und vor Bestel- " 
lung. der digitalen Telefonanlage ist gegebenenfalls mit der 
zuständigen Personalvertretung im Rahmen der Mitbestim- 2. Organisation der Abgangskontrolle 
mung Einvernehmen über die ergänzende Dienstvereinbarung 2.1 Prüfung der aus dem Rechenzentrumsbereich 
zu. erzielen. 7 : % 
hinausgehenden Datenträger 
8 9 - Schlußbesti Bevor Datenträger mit personenbezogenen Daten aus dem 
eh DESEMUNBER Rechenzentrumsbereich zu Wartungszwecken oder zur Fehler- 
(1) Die Rahmendienstvereinbarung tritt am 15. August 1991 in analyse hinausgegeben werden, ist eine besondere Erlaubnis 
Kraft. durch autorisiertes Rechenzentrumspersonal einzuholen. Mit
	        
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