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Volume Nr. 11, 14. Oktober 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

262 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.11 14. Oktober. 1991 
2.2.2 25.21 
Beteiligung anderer Stellen Rücknahme- oder Widerrufsgründe 
22091 a) Die Rücknahme oder der Widerruf der Erlaubnis nach $34b 
Vor der Erteilung der Erlaubnis kann die Erlaubnisbehörde die Abs. 1 oder Abs. 2 kann nur unter den Voraussetzungen der 
. : ® 8848, 49 VwVfG erfolgen. 
Industrie- und Handelskammer zur Beurteilung der Geschäfts- S . ; . 
verhältnisse des Antragstellers hören. b) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Verstei- 
gerer unzuverlässig geworden ist oder seine Vermögensver- 
2.2.2.2 hältnisse nicht mehr geordnet sind. Unzuverlässig ist er, 
In begründeten Einzelfällen kann ferner die Strafverfolgungs- wenn Versagungsgründe nach $34b Abs.4 Nr. 1 GewO nach 
behörde im Hinblick auf etwaige laufende Ermittlungsverfahren Erlaubniserteilung eingetreten ‚sind. In ungeordneten Ver- 
eingeschaltet werden. mögensverhältnissen lebt der Versteigerer, wenn das Kon- 
kursverfahren gegen ihn eröffnet wurde oder er im Schuld- 
nerverzeichnis nach $915 ZPO eingetragen ist (vgl. $34b 
2.3 Versagung der Erlaubnis Abs. 4 Nr. 2). . 
Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, o) DS EACH DON Ka. En den SE ae un. de 
wenn ein Versagungsgrund des $34b Abs.4 Nr.1 und 2 nicht VEISTSTECTET MENTACH UN NACHNAE SEEN CN DUO 
ben i liegenden Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften der 
gegeben Ist. . 
| Versteigerer-Verordnung, verstoßen hat. 
Im Rahmen des 834 b Abs. 4 sind die Zuverlässigkeit sowie die 2522 
Vermögensverhältnisse des Antragsgegners zu überprüfen. Liegt WE . 
ein Versagungsgrund vor, so darf die Erlaubnis nicht erteilt _Rücknahme- oder Widerrufsverfahren 
werden. a) Vor der.Rücknahme oder dem Widerruf ist der Betroffene zu 
hören; ferner soll die für den Sitz der Hauptniederlassung 
| . zuständige Industrie- und Handelskammer gehört werden. 
2.4 Erteilung und Geltung der Erlaubnis b) Diese ist von der Rücknahme oder dem Widerruf zu unter- 
2.4.1 richten, ferner die für die Entgegennahme der Anzeigen nach 
; $14 GewO über die Aufgabe des Betriebs und der Zweig- 
Umfang der Erlaubnis niederlassungen zuständigen Behörden. Falls die Rück- 
Die Erlaubnis ist nur für diejenige Tätigkeit zu erteilen, die der nahme- oder. Widerrufsbehörde und die Erlaubnisbehörde 
Antragsteller auszuüben beabsichtigt. Sie kann sich nach $34b nicht identisch sind, ist auch die Behörde, die die Erlaubnis 
Abs. 1 auf -die Versteigerung fremder beweglicher Sachen oder erteilt hat, zu unterrichten. 
fremder Rechte beschränken; sie kann aber auch nach $34b ©) Vollziehbare und anfechtbare Entscheidungen, durch die eine 
Abs.2 fremde Grundstücke oder fremde grundstücksgleiche Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nach 834b Abs. 1 Satz 3 
Rechte umfassen. Die zuletzt genannte Erlaubnis nach Absatz 2 Nr.1 versagt oder nach 8848, 49 VwVfG zurückgenommen 
schließt die Erlaubnis nach Absatz 1 mit ein. oder widerrufen worden ist, sind nach $149 Abs.2 Nr.1 
2.42 Buchstabe a, $151 Abs. 2 GewO ferner dem Gewerbezentral- 
Tr register mitzuteilen. 
Auflagen 
Zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber kann die 2.5.3 
Erlaubnis mit Auflagen verbunden werden ($34b Abs. 3 Satz 1). Das Recht, die Erlaubnisurkunde zurückzufordern, ergibt sich 
Die Ausübung des Gewerbes kann durch nachträgliche Bei- aus $52 VwVfG. 
fügung, Anderung oder Ergänzung von Auflagen näher geregelt 
werden. 
2.4.3 > N V 
Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Befristung 3 Offentliche Bestellung und Vereidigung 
Auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte dürfen der 3,1 Rechtsgrundlage und Bedeutung 
Erlaubnis nicht beigefügt werden. Sie kann befristet erteilt 
werden. wenn der Antragsteller dies beantragt. 3.1.1 
Besonders sachkundige Versteigerer können gemäß 834 b Abs. 5 
2.4.4 allgemein oder für bestimmte Arten von Versteigerungen öffent- 
Mitteilung lich bestellt und vereidigt werden. 
Die örtliche Industrie- und Handelskammer ist von der Er- 2317 
Jaubnisertelung zu unterrichten Die Öffentliche Bestellung ist keine Berufszulassung, sondern 
eine besondere Qualifikation. Sie steht im Ermessen der zustän- 
2.5 Erlöschen der Erlaubnis digen Behörde und kann vom Vorliegen eines Bedürfnisses ab- 
25.1 hängig gemacht werden. Der einzelne Antragsteller hat keinen 
S S Rechtsanspruch auf öffentliche Bestellung, sondern nur einen 
Die Erlaubnis erlischt — unbeschadet des 846 GewO — wegen Anspruch auf sachgerechte Ermessensausübung der Behörde. 
ihres. persönlichen Charakters mit dem Tode der natürlichen 
Person oder durch Verzicht. 313 
Der gegenüber der Erlaubnisbehörde ausdrücklich oder schlüs- Die nach $34b Abs. 5 öffentlich bestellten und vereidigten Ver- 
sig erklärte Verzicht bringt die Erlaubnis zum Erlöschen. In der steigerer sind im Rahmen der jeweiligen Bestellung unter. an- 
Anzeige der. Aufgabe des Gewerbebetriebes nach $14 Abs.1 _derem befugt, die in den verschiedenen Gesetzen vorgesehenen 
Satz 2 Nr. 3 GewO liegt nicht notwendigerweise ein Verzicht auf Öffentlichen Versteigerungen von beweglichen Sachen und Wert- 
die Erlaubnis. papieren oder deren freihändigen Verkauf durchzuführen. Ins- 
besondere handelt es sich dabei um den Pfandverkauf ($ 1228 ff. 
2.5.2 BGB, 88 368, 397, 410, 421, 440, 623 HGB) und den Verkauf 
Die Erlaubnis erlischt ferner durch Rücknahme oder Widerruf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über den Pfandver- 
(8848, 49 VwVfG). kauf ($8 731. 753, 1003. 2022. 2042 BGB. 8371 HGB) sowie um 
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