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Volume Nr. 9, 28. August 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI. Nr.9 28. August 1991 
Schicht- bzw. Wechselschichtdienst die Gewährung des 
Zuschlages nicht auslösen kann. Etwas anderes muß jedoch 
dann gelten, wenn sich die Teilnahme am Schicht- oder 
Wechselschichtdienst über einen Zeitraum erstreckt, in 
dem die lästigen Auswirkungen des wechselnden Beginns 
der Arbeitszeit bereits stärker in Erscheinung treten. Hier- 
von ausgehend erkläre ich mich in Anlehnung an die für 
Arbeiter des-Bundes getroffene Regelung damit einverstan- 
den, daß Arbeiter dann als ständige Schicht- oder Wechsel- 
schichtarbeiter im Sinne des $ 24 BMT-G II angesehen wer- 
den, wenn ‚sie. solange ununterbrochen im Schicht- oder 
Wechselschichtdienst verwendet werden, daß sie nach dem 
im Schichtplan vorgesehenen Turnus an allen vorkommen- 
den Schichten teilnehmen müssen. In jedem Falle muß 
sich der Einsatz im Schicht- oder Wechselschichtdienst 
jedoch mindestens über einen Monat erstrecken: 
Im Auftrag 
Gaffron
	        
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