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Volume Nr. 8, 20. August 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

236 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil Il Nr.8 20. August 1991 
Sowohl die Ausschüsse als auch die Kammern für Kriegs- Festgestellt wird ferner die Verfügbarkeit für den Grundwehr- 
dienstverweigerung sind mit einem vom Bundesminister dienst in zeitlich getrennten Abschnitten im Falle des $5 
der Verteidigung bestimmten Vorsitzenden und zwei Abs.2. 
ehrenamtlichen (gewählten) Beisitzern besetzt. Benannte 
Beisitzer gibt es hier nicht. 
8 17 - Durchführung der Musterung 
5.2 Wahl der Beisitzer (1) Die Musterung wird von den Kreiswehrersatzämtern im 
Das Kreiswehrersatzamt Berlin I teilt jedem Bezirksamt Benehmen mit den kreisfreien Städten und den Landkreisen 
mit, wie viele Beisitzer aus seinem Bezirk benötigt werden. durchgeführt. 
Die Beisitzer sind vom Jugendhilfeausschuß vorzuschlagen (2) In den kreisfreien Städten und den Landkreisen sind die für 
und von der Bezirksverordnetenversammlung ZU wählen. die Musterung erforderlichen Räume bereitzustellen. Die 
Wegen der Einzelheiten des zur. Vorschlagsliste führenden Kosten trägt der Bund. 
Verfahrens, der Wahl der Beisitzer und der persönlichen n 
Voraussetzungen für das Amt eines Beisitzers verweisen (3) Die Wehrpflichtigen haben sich nach Aufforderung durch 
wir auf die 881 und 2 KDVV die Kreiswehrersatzämter zur Musterung vorzustellen. 
Die Beisitzer werden vom Vorsitzenden des Ausschusses (4) Die Wehrpflichtigen sind vor ihrem Erscheinen vor dem 
berufen ($2 Abs. 3 Satz 1 KDVV). Ihre Amtszeit beträgt Müusterungsausschuß auf ihre geistige und körperliche Taug- 
4 Jahre; bei Wahl nach Beginn einer Wahlperiode be- lichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen. Dabei sind solche 
schränkt sie sich auf deren restliche Dauer. Die gegen- Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärzt- 
wärtige Wahlperiode endet am 31. Dezember 1991. Die lichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des 
Empfehlung in der vorstehenden Nummer 4.3 Abs. 1 Satz4 Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig und im Rah- 
gilt entsprechend. men einer Reihenuntersuchung durchführbar sind. Der Muste- 
z nn : . rungsausschuß kann eine nochmalige Untersuchung durch 
Die Beisitzer werden vom Ausschußvorsitzenden in der ; 
. ; e einen anderen Arzt anordnen. 
durch Los bestimmten Reihenfolge zu den Sitzungen 
geladen. (5) Das Ergebnis der Untersuchung ist unter Angabe des Taug- 
; N Nat En x En N lichkeitsgrades schriftlich dem Musterungsausschuß vorzu- 
Die Vorschriften für die Beisitzer a den Ausschüssen für legen; dem Wehrpflichtigen ist eine Abschrift auszuhändigen. 
Kriegsdienstverweigerung gelten für die Beisitzer in den N Eh en 
Kammern für Kriegsdienstverweigerung entsprechend. An (6) Arztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen 
die Stelle des Kreiswehrersatzamtes tritt die Wehrbereichs- Behandlung oder einer Operation im Sinne des $17 Abs. 4 
verwaltung VII. Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne 
Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden. 
Mitteilungen an‘ die Wehrersatzbehörden (7) Nicht als ärztliche Behandlung und als Operation im Sinne 
In den Mitteilungen an die Wehrersatzbehörden sind des $17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes und nicht als Ein- 
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf oder Amtsbezeich- griffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärzt- 
nung, nach Möglichkeit auch die Telefonnummer, der Bei- liche Maßnahmen wie Blutentnahme aus dem Ohrläppchen, 
sitzer anzugeben: dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische 
Untersuchung. 
Entschädigung der Beisitzer 
Die Beisitzer in den Musterungsausschüssen und Muste- $ 18 - Musterungsausschuß 
BE ET Tr En (1) Die Entscheidung nach $ 16 Abs. 2 treffen Musterungsaus- 
über die N eaischi,  Oiemne: der N hr amtlichen Richter in der schüsse, die bei den Kreiswehrersatzämtern gebildet werden. 
Fassung. vom 1. Oktober 1969 (BGBl. T. S, 1753), Zuletzt Bei Wehrpflichtigen, die nach $5 Abs. 1 Satz 5 vorzeitig zum 
geändert‘ durch ; Gesetz vom: 9 Dezember % 986 (B GBL. I Grundwehrdienst herangezogen werden sollen, entscheiden die 
S. 2326). entschädigt ; . Kreiswehrersatzämter; das gleiche gilt für Zurückstellungen 
) > . nach $ 12 Abs. 5 oder wenn nach der Musterung Wehrdienstaus- 
Unterrichtüng der Beisitzer nahmen oder die Voraussetzungen einer Heranziehung zum 
Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten ($5 
Die Wehrersatzbehörden werden die Beisitzer über die zu Abs. 2) eintreten oder wegfallen oder der Eintritt oder Wegfall 
erfüllenden Aufgaben, die Grundlagen ihrer Tätigkeit und bekannt wird. 
DES N OR (2) Die Musterungsausschüsse sind mit dem Leiter des Kreis- 
Verfügung stellen. und die Beislizer gezielt in ihre. Auf: wehrersatzamtes oder seinem Vertreter als Vorsitzendem, 
b infüh einem Beisitzer, der von der Landesregierung oder der von ihr 
gaben Einfuhren. bestimmten Stelle benannt wird. sowie einem ehrenamtlichen 
Beisitzer besetzt. 
Anlage x x 
(3) Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung 
Auszüge aus Rechtsvorschriften die Beschlußorgane der kreisfreien Städte und Landkreise, die 
die ehrenamtlichen Beisitzer binnen drei Monaten nach Mittei- 
Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 13. Juni 1986 lung der erforderlichen Zahl der Beisitzer wählen: 
(BGBl. I S. 879), zuletzt geändert durch Artikel 1 des (4) Die Beisitzer haben über die ihnen bei der Ausübung ihres 
Gesetzes vom 26. November 1990 (BGBl. I S. 2520) Amtes bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit 
zu wahren. 
816 - Zweck der Musterung 
(1) Ungediente Wehrpflichtige werden vor der Heranziehung 5833 - Besondere Vorschriften für das Vorverfahren 
zum Wehrdienst gemustert, (1) Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die auf Grund 
(2) Durch die Musterung wird entschieden, welche ungedien- dieses Gesetzes ergehen, ist binnen zwei Wochen nach Zustel- 
ten. Wehrpflichtigen für den Wehrdienst zur Verfügung stehen. lung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der
	        
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