Zu0 Dienstblatt des Senats von Berlin TelI Nr.7 8. August 1991
3. In Absatz 3 Unterabs. 1 werden die Worte „der Zuschlag für Höhe von 9 v.H. des auf die Arbeitsstunde entfallen-
Arbeiter und“ gestrichen. den Teils des Monätstabellenlohnes der Stufe 1 der
1 In Absatz 4 Unterabs.. 2 Satz 1 wird die zweite Klammerbe- Ler. 2 bzw. der Lgr. 2 a,
merkung gestrichen. c) Platzanweiser und Kleiderwärter der Deutschen Oper
Berlin
83 - Anderung des Tarifvertrages über die Arbeitszeit und über das 4fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils
) die Pauschallöhne für Polizeikraftfahrer des Monatstabellenlohnes der Lgr. 1 bzw. der Lgr. 1 a
8 3 des Tarifvertrages über die Arbeitszeit und über die Pau- zuzüglich des Theaterbetriebszuschlages in Höhe von
schallöhne für Polizeikraftfahrer vom 20. August 1979 in der 21 v.H. des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils
letzten Fassung vom 14. Februar 1989 wird wie folgt geändert: des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der Lgr. 1 bzw. der
1..In Absatz 1 Buchst. b Satz 1 und 2 werden die Worte Der 1
„Stufe 4“ jeweils durch die Worte „Stufe 1“ ersetzt. d) Oberplatzanweiser und Oberkleiderwärter des Schloßpark-
2. In Absatz 2 werden die Worte „der Zuschlag für Arbeiter Theaters
und“ gestrichen. sowie
Oberkleiderwärter der Deutschen Oper Berlin
$4 - Änderung des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen das 4fache des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils
der Schulheizer des Monatstabellenlohnes der Lgr. 2 bzw. der Lgr. 2 a
In zuzüglich des Theaterbetriebszuschlages in Höhe von
E N 21 v.H. des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils
— Abschnitt II $ 5 Abs. 1 Unterabs. 1 Nrn. 1 bis 3 und Unter- des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der Lgr. 2 bzw. der
abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 5 Satz 1, Lgr. 2 a und, einer Vorarbeiterzulage in Höhe von
- Abschnitt III 8 8 Abs. 1 Satz 2 9 v.H. des auf die Arbeitsstunde entfallenden Teils des
Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der Lgr. 2 bzw. der
und Eger. 2a
— Satz 3 der Protokollerklärung zu Abschnitt IH .
e) Oberplatzanweiser der Deutschen Oper Berlin
des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen der Schulheizer ; ;
. . das 5lhfache des auf die Arbeitsstunde entfallenden
Een be IS in en REN Fassung vom 4. Juni 1987 Teils des Monatstabellenlohnes der Lgr. 2 bzw. der
WEN Ne. ie Worte „Stufe 4“ jeweils. durch die Worte „Stufe 1 Lgr. 2 a zuzüglich des Theaterbetriebszuschlages in
SESEIZL, Höhe von 21 v. H. des auf die Arbeitsstunde entfallen-
den Teils des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der
85 - Änderung des Zusatztarifvertrages für Arbeiter bei den Lgr. 2 bzw. der Lgr. 2 a und einer Vorarbeiterzulage in
staatlichen Bühnen Berlins Höhe von 9 v.H. des auf die Arbeitsstunde EN
S ; 5 . i ( h d t 1
Der Zusatztarifvertrag für Arbeiter bei den staatlichen Bühnen a DM an Hentohnes der Stufe 1 der
Berlins vom 26. April 1971 in der letzten Fassung vom 8. Fe- . ; a
bruar 1990 wird wie folgt geändert: 57 - Änd des Tarıl ber. die Gewäh .
. . 7 - Änderung des Tarifvertrages über die Gewährung einer
be E Tr 3 Abs. 1 werden die Worte „22 v. H.“ durch die Worte Funktionszulage an Arbeiter des Botanischen Gartens und
„21 v. H.“ ersetzt. des Botanischen Museums
2. In$5 Buchst. b Satz 1 werden die Worte „Stufe 4“ durchdie Der Tarifvertrag über die Gewährung einer Funktionszulage an
Worte „Stufe 1“ ersetzt. Arbeiter des Botanischen Gartens und des Botanischen
Museums vom 22. November 1974 wird wie folgt geändert:
“ a . & ns l. In$1 Abs. 1 werden die Worte „Lohngruppen III bis VII“
86 - Anderung des Tarifvertrages über die Pauschallöhne des A » nr .
x . = x durch die Worte „Lohngruppe 3 und höher“ und die Worte
Ab! »”
endpersonals bei den staatlichen Bühnen Berlins „Stufe 4“ durch die Worte „Stufe 1“ ersetzt.
$ 1 Abs. 1 Buchstaben a bis e des Tarifvertrages über die Pau- 2. In82 werden die Worte „Lohngruppen IV bis VI“ durch die
schallöhne des Abendpersonals bei den staatlichen Bühnen Worte „Lohngruppen 4 bis 6 a“ und die Worte „Stufe 4“
Berlins vom 8. Februar 1990 erhalten folgende Fassung: dürch die Worte „Stufe 1“ ersetzt.
„a) Kleiderwärter und Platzanweiser.des Schiller-Theaters und N
des Schloßpark-Theaters 88 - Änderung des Tarifvertrages über die Gewährung einer
das 3l'hfache des auf die Arbeitsstunde entfallenden ER N ah N Mar IN nn der Ver-
Teils des Monatstabellenlohnes der Lgr. 1 bzw. der suchsanstalt für Wasserbau und Schilfban Per
Lgr. 1a zuzüglich des Theaterbetriebszuschlages in Der Tarifvertrag über die Gewährung einer Funktionszulage an
Höhe von 21 v. H. des auf die Arbeitsstunde entfallen- Arbeiter der Universitäten und der Versuchsanstalt für Wasser-
den Teils des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der bau und Schiffbau Berlin vom 1, Juli 1971 in der Fassung vom
Lgr. 1 bzw. der Lgr. 1a, 13. Dezember 1973 wird wie folgt geändert:
; 5 . . 1. In $ 1 Abs. 1 werden die Worte „Lohngruppen II - VII“
b 1 - »”
) DNS SMSrWÄHST md. Oherplatzanwsiser des Schiller durch die Worte „Lohngruppe 2 und höher“ und die Worte
das. AR a 5 ) ü „Stufe 4“ durch die Worte „Stufe 1“ ersetzt.
as 3lhfache des auf die Arbeitsstunde entfallenden k A
Teils des Monatstabellenlohnes der Lgr. 2 bzw. der 2. a 2 vr En a Ne Ss En Aufaeht
Lgr. 2 a zuzüglich des Theaterbetriebszuschlages in ühre an Se an it CN et N SE GI A SIC
Höhe von 21. v. H. des auf die Arbeitsstunde entfallen- ührende Senatsverwaltung eTS6fzZl.
den Teils des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der 3 $82 Abs. 2 wird unter Beibehaltung der Absatzbezeichnung
Lgr. 2 bzw. der Lgr. 2 a und einer Vorarbeiterzulage in gestrichen.
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