202 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.7 8. August 1991
(2) Der Anspruch entsteht nicht für einen Kalendermonat, für _nachrichtlich
den dem Angestellten von seinem oder einem anderen Arbeit- an den Präsidenten des Rechnungshofes
geber oder Dienstherrn eine vermögenswirksame Leistung aus die übrigen Bezirksämter
diesem oder aus einem früher begründeten Arbeits- oder son- den Berliner Datenschutzbeauftragten
stigen Rechtsverhältnis erbracht wird. Dies gilt nicht, wenn der, die Eigengesellschaften
Anspruch mit einem gegen einen anderen Arbeitgeber oder die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
Dienstherrn bestehenden Anspruch auf eine vermögenswirk- an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
same Leistung von weniger als 13.- DM zusammentrifft. die Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts
84 - Änderung der vermögenswirksamen Anlage
(1) Der Angestellte kann während des Kalenderjahres die Art Rundschreib
der vermögenswirksamen Anlage nach diesem Tarifvertrag und S x neSE ver en S a
das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, nur über die Neufassung des Berliner Bezirkstarifvertrages
mit Zustimmung des Arbeitgebers wechseln. Nr. 2 zum BMT-G
(2) Für die vermögenswirksame Leistung nach diesem Tarif- . und
vertrag und die vermögenswirksame Anlage von Teilen des über den Tarifvertrag
Arbeitsentgelts nach $ 11 Abs. 1 des Vermögensbildungsgeset- zur Änderung verschiedener Tarifverträge
zes soll der Angestellte möglichst dieselbe Anlageart und das-
selbe Unternehmen oder Institut wählen. Vom 14. Juni 1991
(3) Die Änderung einer schon bestehenden Vereinbarung nach In HC2
811 Abs.l des Vermögensbildungsgesetzes bedarf nicht der Tel.: 8.67 -44 45 oder 8 67 - 1. intern 95 - 44 45
Zustimmung des Arbeitgebers, wenn der Angestellte diese )
Anderung aus Anlaß der erstmaligen Gewährung der vermö- 1 Die Arbeitsrechtliche Vereinigung öffentlicher Verwaltun-
genswirksamen Leistung nach diesem Tarifvertrag verlangt. gen, Betriebe und gemeinwirtschaftlicher Unternehmun-
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 gilt $3 Abs. 1 Satz 2 ent- gen in Berlin (AV Berlin) und die Bezirksverwaltung Berlin
sprechend. der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Ver-
kehr haben sich über den Abschluß folgender Tarifverträge
85 - Nachweis bei Anlage nach 82 Abs. 1 Nr. 5 des geeinigt :
Vermögensbildungsgesetzes a) Berliner Bezirkstarifvertrag Nr.2 zum BMT-G vom
Bei einer vermögenswirksamen Anlage nach 82 Abs. 1 Nr. 5 des 7. Juni 1991 (Neufassung)
Vermögensbildungsgesetzes hat der Angestellte seinem Arbeit- b) Tarifvertrag zur Anderung verschiedener Tarifverträge
geber die zweckentsprechende Verwendung der in einem vom 29. Mai 1991
Kalenderjahr erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen bis Diese beiden Tarifverträge, die nur für vom Geltungs-
zum Ende des folgenden Kalenderjahres, spätestens jedoch bei bereich des BMT-G „(West)“ erfaßte Arbeiter maßgebend
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. nachzuweisen. sind, werden als Anlagen 1 und 2. mit der Bitte um
56 - Inkrafttreten , RT aa nen
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Er kann mit m N Vrbuns Tüm e N UK 1000 vw N EN N Ketraten ct
einer Frist von einem Monat zum Schluß eines Kalendermo- haben wir bereits in Tz. 11 unseres Rundschreibens II
nats schriftlich gekündigt werden. Nr. 27/1991 sowie in Tz. 1.1.2 des Rundschreibens über
Löhne der BMT-G-Arbeiter usw. vom 26. April 1991 (DBl. I
Bonn, den 8. Mai 1991 S. 88) dargestellt.
Auf 8 5 Abs. 4 und $ 10 des Tarifvertrages weisen wir beson-
ders hin.
m Die Vorarbeiterzulagen ($ 3 aaO) werden nunmehr auf der
Senatsverwaltung für Inneres Basis des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 (bisher Stufe 4)
der jeweiligen Lohngruppe bemessen.
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Nach 86 Satz 1 des Bezirkstarifvertrages Nr. 2 müssen
das Bezirksamt Tiergarten Ansprüche aus diesem Tarifvertrag innerhalb einer Aus-
Wedding schlußfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich
Kreuzberg geltend gemacht werden. Wir machen darauf aufmerksam,
Charlottenburg daß die sechsmonatige Ausschlußfrist für Ansprüche, die
Spandau aufgrund dieses neugefaßten Tarifvertrages erstmals entste-
Wilmersdorf hen, mit dem ersten Lohnzahltag nach Veröffentlichung
Zehlendorf des Tarifvertrages im Dienstblatt Teil I beginnt.
SO S Ergänzende Erläuterungen zum Bezirkstarifvertrag: Nr. 2
Tempelhof werden wir sobald wie möglich bekanntgeben.
Neukölln Mit dem ebenfalls mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in
Reinickendorf Kraft getretenen Tarifvertrag zur Änderung verschiedener
die Sonderbehörden Tarifverträge wird hinsichtlich der bezirklichen Tarifver-
die Geschäftsleitungen der Eigenbetriebe träge in erster Linie der auf Bundesebene vereinbarten
die nichtrechtsfähigen Anstalten „Kostenneutralität“ (grundsätzlich keine Erhöhung von
die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Zulagen, Zuschlägen usw. in Folge des inzwischen vollzo-
öffentlicher Verwaltungen, Betriebe genen Einbaus des allgemeinen Zuschlages für Arbeiter in
und gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen die Monatstabellenlöhne) dadurch Rechnung getragen, daß
in Berlin (AV Berlin) die Bemessungsgrundlagen für verschiedene Zulagen/
"s