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Volume Nr. 7, 8. August 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.7 8. August 1991 171 
a) anderen Arbeitgebern, die vom BAT-O/BAT erfaßt auch für ein neues Arbeitsverhältnis. Dies gilt nicht, wenn 
werden, die Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber oder bei den 
b) Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentli- in Nr. 3 En 2 genannten Arbeitgebern für den Bewäh- 
chen Rechts, die den BAT-O/BAT oder einen Tarifver- TUNESAUISLICH 
rag wesentlich gleichen Inhalts anwenden. a) in die Vergütungsgruppe um länger als drei zusam- 
t tlich gleichen Inhal d ) in die Vergüt VI 1ä Is drei 
Maßgebend dafür; ob die in Buchstaben a und b genannten menhängende Jahre, 
Arbeitgeber vom BAT-O/BAT erfaßt werden bzw. einen b) in den Vergütungsgruppen VI b, IV b und Ib um länger 
Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwenden, ist der als fünf zusammenhängende Jahre 
Einstellungstag des Angestellten. Uniterbrochen war: 
Die Bewährungszeit muß ununterbrochen zurückgelegt 
sein. Unterbrechungen von jeweils bis zu sechs Monaten 5823b - Fallgruppenaufstieg 
a ET N hiervon sind ferner unschäd- A. Für die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deut- 
. 5 S ; scher Länder ; 
a) SE des Grundwehrdienstes oder des Zivildien- Soweit Tätigkeitsmerkmale (Fallgruppen) der Vergütungs- 
% ordnung einen Aufstieg (z.B. Bewährungsaufstieg, Tätig- 
b) Arbeitsunfähigkeit im Sinne des $37 Abs. 1, keitsaufstieg) außerhalb des 823 a vorsehen, gilt $23 a Satz 
c) der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, 2 Nr. 6 entsprechend. 
d) Erziehungsurlaubs nach dem Bundeserziehungsgeldge- B. Für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitge- 
setz und sonstiger Beurlaubung zur Kinderbetreuung berverbände 
bis zu insgesamt fünf Jahren. Soweit Tätigkeitsmerkmale (Fallgruppen) der Vergütungs- 
Die Zeiten der Unterbrechung, mit Ausnahme ordnung einen Aufstieg (z.B. Bewährungsaufstieg, Tätig- 
. Urlaub hd 47 bis 49 keitsaufstieg) vorsehen, werden Zeiten als: nichtvollbe- 
a) eines Urlaubs nach den $47 bis 49, schäftigter Angestellter vorbehaltlich der Sätze 2 und 4 voll 
b) eines Sonderurlaubs nach $50 Abs. 1, angerechnet. Wird eine längere Arbeitszeit vereinbart, wird 
N . z die bis dahin zurückgelegte. Zeit in dem Verhältnis ange- 
€) einer Arbeitsbeireiung nach $52; rechnet, in dem die bisher vereinbarte Arbeitszeit zu der 
d) einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des $37 Abs. 1 bis zu neuen Arbeitszeit steht. Jedoch bleibt die vor der Verlänge- 
26 Wochen, rung erreichte Zeit solange maßgebend, bis sich unter 
e) der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Berücksichtigung des Satzes 2 eine längere Zeit ergibt. 
n S a 7 Zeiten im Sinne des $3 Buchst. n werden nicht berücksich- 
werden auf die Bewährungszeit jedoch nicht angerechnet. tigt. 
Auf die vorgeschriebene Bewährungszeit werden unter den a x x nn a. Wr 
N Voraussetzungen der Nr. 4 die Zeiten angerechnet, wäh- 824 - Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit 
rend derer der Angestellte (1) Wird dem Angestellten vorübergehend eine andere Tätig- 
KR nn n x 4 keit ($22. Abs. 2 Unterabs. 1) übertragen, die den Tätigkeits- 
a) in einer höheren ‚VEergätungsgruppe eingruppiert. war, merkmalen einer höheren als seiner Vergütungsgruppe ent- 
b) die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Vergütungs- spricht (822 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5), und hat er sie mindestens 
gruppe erfüllt hatte, aber noch in der Vergütungsgruppe einen Monat ausgeübt, erhält er für den Kalendermonat, in dem 
eingruppiert war, aus der er im Wege des Bewährungs- er mit der ihm übertragenen Tätigkeit begonnen hat, und für 
aufstiegs aufrücken kann, jeden folgenden vollen Kalendermonat dieser Tätigkeit eine 
°) noch nicht in der Vergütungsgruppe eingruppiert war, Persönliche Zulage. 
aus der er im Wege des Bewährungsaufstiegs aufrückt, (2) Wird dem Angestellten vertretungsweise eine andere Tätig- 
während derer er aber die Tätigkeitsmerkmale dieser keit ($22 Abs.2 Unterabs. 1) übertragen, die den Tätigkeits- 
oder einer höheren Vergütungsgruppe erfüllt und hier- merkmalen einer höheren als seiner Vergütungsgruppe ent- 
für eine Zulage nach $24 erhalten hat. spricht ($22 Abs.2 Unterabs.2 bis 5), und hat die Vertretung 
6. Bewährungszeiten als nichtvollbeschäftigter Angestellter länger als drei Monate gedauert, erhält er nach Ablauf dieser 
werden vorbehaltlich der Sätze 2 und-4 voll angerechnet. Frist eine persönliche Zulage für den letzten Kalendermonat 
Wird eine längere Arbeitszeit vereinbart, wird die bis dahin der Frist und für jeden folgenden vollen Kalendermonat der 
zurückgelegte Bewährungszeit in dem Verhältnis angerech- weiteren Vertretung. Bei Berechnung der Frist sind bei mehre- 
net, in dem die bisher vereinbarte Arbeitszeit zu der neuen Ten Vertretungen Unterbrechungen von weniger als jeweils drei 
Arbeitszeit steht. Jedoch bleibt die vor der Verlängerung Wochen unschädlich. Auf die Frist von drei Monaten sind 
erreichte Bewährungszeit solange maßgebend, bis sich Zeiten der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. nach 
unter Berücksichtigung des Satzes 2 eine längere Bewäh- Absatz 1 anzurechnen, wenn die Vertretung sich unmittelbar 
rungszeit ergibt. Zeiten im Sinne des 83 Buchst. n werden änschließt oder zwischen der Beendigung der höherwertigen 
nicht berücksichtigt. Tätigkeit und der Aufnahme der Vertretung ein Zeitraum von 
. . weniger als drei Wochen liegt. 
Erfüllt der Angestellte, der im Wege des Bewährungsauf- . Abm Km x 
stiegs in der Vergütungsgruppe VII eingruppiert ist, später G) Die persönliche Zulage bemißt sich aus dem Unterschied 
ein anderes Tätigkeitsmerkmal dieser Vergütungsgruppe, zwischen der Vergütung, die dem Angestellten zustehen würde, 
so beginnt die Bewährungszeit in dieser Vergütungsgruppe Wenn er in der höheren Vergütungsgruppe eingruppiert wäre, 
oder eine sonstige für eine Höhergruppierung maßgebliche Und der Vergütung der Vergütungsgruppe, in der er eingrup- 
Zeit zu dem Zeitpunkt, von dem an er auf Grund der ausge- Plert ist. 
übten Tätigkeit in dieser Vergütungsgruppe eingruppiert Zu den Vergütungen im Sinne des Satzes 1 gehören 
gewesen wäre. Dieser Zeitpunkt ist auf Antrag des Ange- ) die Grund üt 
stellten festzuhalten. @ GIE TUN VSFEUTUNG, 
8. Der Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Ver- b) der Ortszuschlag, 
gütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs besteht c). Zulagen mit Ausnahmen der Zulagen nach $33.
	        
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