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Volume Nr. 7, 8. August 1991

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1991 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.7 8. August 1991 123 
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten (2) Der Arzt im Praktikum muß über Beschwerden und Be- 
zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. _hauptungen tatsächlicher Art, die für ihn ungünstig sind oder 
ihm nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personal- 
Köln, den 5. März 1991 akten gehört werden. Die Außerung ist zu den Personalakten zu 
nehmen. 
(3) Beurteilungen sind dem Arzt im Praktikum unverzüglich 
bekanntzugeben. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. 
Anlage € 
Protokollerklärung zu Absatz 1: 
Tarifvertrag Das Recht auf Akteneinsicht schließt das Recht ein, Abschriften 
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der bzw. Ablichtungen aus den Personalakten zu fertigen. 
Arzte/Arztinnen im Praktikum 
(Mantel-TV AiP-O) 86 - Wöchentliche und tägliche Zeit der Tätigkeit als Arzt 
im Praktikum 
5 Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Zeit der Tätig- 
vom 5.Münz 938 keit und die tägliche Zeit der Tätigkeit als Arzt im Praktikum 
richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der 
Zwischen beim Träger der Ausbildung beschäftigten, unter den BAT-O 
fallenden Arzte gelten. 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, $7 - Kürzung der Zeit der Tätigkeit des Arztes im Praktikum 
durch freie Tage 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, (1) Der Arzt im Praktikum wird in jedem Kalenderhalbjahr an 
vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes, einem Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts und des Ver- 
= . in heiratetenzuschlags ($9 Abs.1) von der Tätigkeit freigestellt. 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Der neueingestellte Arzt im Praktikum erwirbt den Anspruch 
vertreten durch den Vorstand, ; auf Freistellung erstmals, wenn das Ausbildungsverhältnis fünf 
einerseits Monate ununterbrochen bestanden hat. Die Dauer der Freistel- 
a lung beträgt höchstens ein Fünftel der für den Arzt im Prakti- 
vn) kum geltenden durchschnittlichen wöchentlichen Zeit der Tä- 
tigkeit. 
andererseits (2) Die Freistellung von der Tätigkeit soll grundsätzlich nicht 
% : S unmittelbar vor oder nach dem Erholungsurlaub erfolgen. 
wird folgendes vereinbart: < 
(3) Wird der Arzt im Praktikum an dem für die Freistellung 
81 - Geltungsbereich vorgesehenen Tag aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen 
. E en z « x zur Tätigkeit herangezogen, ist die Freistellung innerhalb des- 
De EEE gilt en Eee an 16 N NE RT 0 » de- selben Kalenderhalbjahres nachzuholen. Ist dies aus dienstli- 
D NS N 0 On en nun tn a Dun 4 SS ) VOM chen bzw. betrieblichen Gründen nicht möglich, ist die Frei- 
» Dezember 1990 Fllen, die nach der Bun ESMTZIEOTANUNE N stellung innerhalb der ersten zwei Monate des folgenden Kalen- 
Verbindung mit der Approbationsordnung für Arzte vorge- derhalbjahres nachzuholen 
schriebene Tätigkeit als Arzt im Praktikum ableisten. ' ) 
Eine Nachholung in anderen Fällen ist nicht zulässig. 
82 - Ausbildungsvertrag (4) Der Ansprüch-auf Freistellung kann nicht abgegolten wer- 
(1) Zwischen dem Träger der Ausbildung und dem Arzt im den. 
Praktikum ist vor Beginn der Tätigkeit als Arzt im Praktikum 
ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen, der auch die 8 - Fernbleiben von der Tätigkeit als Arzt im Praktikum 
vereinbarten Nebenabreden enthalten muß, (1) Der Arzt im Praktikum darf von der Tätigkeit als Arzt im 
(2) Änderungen des Ausbildungsvertrages sind nur wirksam, Praktikum nur mit vorheriger Zustimmung des Trägers der 
wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ausbildung fernbleiben. Kann die Zustimmung den Umstän- 
den nach nicht vorher eingeholt werden, ist sie unverzüglich zu 
$3 - Probezeit beantragen. Für die Zeit eines nicht genehmigten Fernbleibens 
Die Tätigkeit als Arzt im Praktikum beginnt mit der Probezeit. besteht kein Anspruch auf Entgelt. 
Sie beträgt vier Monate. (2) Der Arzt im Praktikum ist verpflichtet, dem Träger der Aus- 
bildung die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche 
$4 - Schweigepflicht Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit 
n z r HE . . länger als drei Kalendertage, hat der Arzt im Praktikum eine 
DEE EEE Et Een ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren 
beschäftigien, unter den BAT-O fallen den Ar te 8 voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden all- 
; > . gemeinen Arbeitstag der Dienststelle/des Betriebes vorzule- 
85 = Personalakten gen; er trägt die Kosten der Bescheinigung. In besonderen Ein- 
zelfällen ist der Träger der Ausbildung berechtigt, die Vorlage 
(l) Der Arzt im Praktikum hat das Recht auf Einsicht in seine einer ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die 
vollständigen Personalakten. Das Recht kann auch durch einen Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, 
hierzu schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Voll- ist der Arzt im Praktikum verpflichtet, unverzüglich eine neue 
macht ist zu den Personalakten zu nehmen. Der Träger.der ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Bescheinigung des 
Ausbildung kann einen Bevollmächtigten zurückweisen, wenn Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt die ärztli- 
es aus dienstlichen Gründen geboten ist. che Bescheinigung.
	        
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