V/1965
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Nr. 28
(3) Zur Bezahlung von Lieferungen und Leistungen auf zu benutzen, der den Mitgliedern von der Innung bzw. dem
Grund gefälschter Auftragsscheine ist Berlin nicht ver- Verband, den Nichtmitgliedern bei der Zulassung aus-
pflichtet. gehändigt wird.
$ 10 8 14
(1) Die Preise für die nach 8 2 durchzuführenden Liefe- (1) Der Vertrag gilt ab 1.Juli 1965 für die Dauer eines
rungen und Leistungen werden wie folgt festgelegt: Jahres. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er
nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
1. Für Erwachsene ; : :
(2) Die Preisvereinbarung ($ 10) kann unabhängig vom
a) Sarg .......0.000000010044 444444404 40+ 120,— DM Gesamtvertrag jederzeit mit monatlicher Frist gekündigt
b) Einsargen. .....0..0.0.0. 4 12,-— DM werden.
4 Träger. ............... 30,— DM 8 15
Überführung ............ 30,— DM 72,— DM Dieser Vertrag tritt an die Stelle des am 29. August 1961
2) Gewand aus Baumwollstoff 140 dm abgeschlossenen Vertrages.
lang, Decke und Kissen aus Kreppapier
in Velvetstruktur zus. ..... _16,— DM gerlin, den 15. Juni 1965
insgesamt 208,— DM
2. Für Kinder . a Der Senator für Arbeit und soziale Angelegenheiten
a) SP u ee aa TR Me WERE 65,— DM In Vertretung
b) Einsargen, Träger und Überführung 65,— DM Wehlitz
c) Gewand - und Garnitur ..0.0....00044 15,— DM S
——————zZ— Der Obermeister der Bestatter-Innung Groß-Berlin e. V.
insgesamt 145,— DM
— HE In Vertretung
(2) Die Preise schließen den Bestatterzuschlag für Lager- Helmut Brosius
haltung, Abholung der Papiere, Anmeldung bei der Polizei,
Standesamt, Friedhofsverwaltung, Küsterei, Pfarrer oder Der Erste Vorsitzende
Redner, Krematorium usw. ein. des‘ Verbandes Deutscher Bestattungsunternehmen
(3) Die nach Abs.1 Nr.1 Buchst.a und Nr.2 Buchst.a W. Henneberger
festgesetzten Preise gelten auch für den Fall, daß der Auf-
trag sich auf den Rahmen des 8 2 Abs.1 Buchst.a be-
schränkt. Anlage 2
(4) Jeder Bestatter ist verpflichtet, zur Vermeidung einer
gemäß 8 14 auszusprechenden Kündigung die vorstehen- _ =
den Preise von sich aus zu senken, wenn sich die Aufwen- Verzeichnis der Berliner Bestattungs-Institute,
dungen für die vereinbarten Lieferungen und Leistungen die für die Bestattung
nicht unwesentlich gesenkt haben. verstorbener Hilfebedürftiger zugelassen sind
(5) Soweit ein größerer Sarg für Erwachsene als in $ 4 y )
angegeben benötigt wird, hat sich der Bestatter vor Aus- Bezirk ? (Tiergarten)
führung des Auftrages mit dem Bezirksamt — Abteilung Berg, Otto
Sozialwesen oder Jugend und Sport — wegen Bewilligung 7
eines Zuschlages von 20% zu dem in Abs.1 Nr.1 Buchst.a Berlin 21, Turmstraße 15 35 32 24
festgesetzten Preis unter Vorlage eines entsprechenden Berliner Begräbnishilfe G. m. b. H.
schriftlichen Nachweises in Verbindung zu setzen. Ist der z
Zuschlag nach Ansicht des Bestatters ausnahmsweise nicht Berlin 25, Emdener Straße 6 35 45 24
ausreichend, so ist von Mitgliedern der Bestatter-Innung Gemeinnützige Bestattungsges. m. b. H.
eine gutachtliche Äußerung des Obermeisters, von Nicht- Berlin 21, Turmstraße 20 3533 83
mitgliedern eine gutachtliche Äußerung des Sachverstän- : .
digen ($ 1 Abs. 4) einzuholen, die dann für den Bestatter rieneisen, Julius
und für das Bezirksamt — Abteilung Sozialwesen oder Berlin 30, Potsdamer Straße 99 13 26 14
Jugend und Sport — bindend ist. Harnau, Maria
8 11 Berlin 21, Wilhelmshavener Straße 67 35 12 84
Die Bestatter dürfen Mehraufwendungen, die von Hinter- Nobert, Gustav
bliebenen oder Bekannten des Verstorbenen für eine bes- Berlin 30, Potsdamer Straße 73 132122
sere Ausführung gewünscht werden, nicht mehr entgegen- u &
nehmen. Die Rechnungen der Bestatter ($ 9) müssen die Schrödter, Erich, OHG
tatsächlich ausgeführten Leistungen ausweisen. Mehrauf- Berlin 21, Ottostraße 7 39 78 86
wendungen sind nur zulässig für Ausgestaltung der Trauer- sSchrödter, Erich, OHG
feier, Ausschmückung der Halle sowie für eine Blumen- Berli 21 pP. ı traße 24 39.78 86
decke für den Sarg. Von der Gesamtsumme ist am Schluß 04, Zaulstraße
der zugezahlte Betrag für die zugelassenen Mehraufwen- Schrödter, jun. Erich
dungen abzusetzen. Inh. Hedwig Schrödter
$ 12 Berlin 21,. Birkenstraße 13 a 35 24 38
Die Bestatter haben die auftraggebenden Dienststellen so- stark, Richard, OHG
fort zu benachrichtigen, wenn sie erfahren, daß den Hinter- Ye z
bliebenen für die Bestattung Versicherungsleistungen oder Berlin 21, Wiclefstraße 20 35 4725
sonstige Vermögenswerte wie Bargeld, Sparkassenbücher
usw. zur Verfügung stehen. Sie haben die Ausführung des
Auftrages bis zu einer erneuten Anweisung der betreffenden Bezirk 3 (Wedding)
Dienststelle zurückzustellen.
s 13 Berg, Otto
Berlin 65, Müllerstraße 92 4!
Die Bestatter sind berechtigt, die Zulassung durch einen SE
Aushang kenntlich zu machen; hierfür ist der vom Senator Berg, Otto s
für Arbeit und soziale Angelegenheiten gelieferte Aushang Berlin 65, Schulstraße 72 46 65 53