V/1965
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Nr. 28
Anlage 1 kasten, einem dreimaligen braunen Anstrich, geport auf
Öllackbasis, 9 cm hohen Füßen, 4 Schrauben und Rosetten
Vertrag (je 2 an jeder Seite) versehen sowie innen mit Kreppapier
und Band oder Borte ausgeschlagen sein. Die Ausführung
zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für muß handwerksgerecht und sauber sein.
Arbeit und soziale Angelegenheiten, einerseits, der Be-
statter-Innung Groß-Berlin e. V., Berlin 44, Mariendorfer (2) Für Personen über 12 Jahre gelten folgende Maße:
Weg 4, vertreten durch den Obermeister, und dem Ver- Übereröße
band Deutscher Bestattungsunternehmen e. V., Landes- Er
verband Berlin, Berlin 61, Gneisenaustraße 41, vertreten Länge Obersarg ..'°..:..::;. 195 cm 210 cm
durch den Ersten Vorsitzenden, andererseits. Länge an der Sitzleiste .... 199 cm
Länge an der Deckelplatte . 174 cm
8a Breite der Deckelplatte Kopf 27 cm
Eu Deist HE EB (rd. oder 7 Breite der Deckelplatte Fuß 22 cm a
u Leistungen bei der Bestattung rd- oder Feuer- MM TE
Bestattung). verstorbener Hilfebedürftiger sind alle Mit- 00. m Kopfende ohne Fuß 49 cm 35
glieder der oben genannten Bestatter-Innung und des Ver- Höhe am Kopfende mit Fuß 58 cm 5%
bandes Deutscher Bestattungsunternehmen während der Höhe am Fußende ohne Fuß 144 cm 58
Dauer ihrer Mitgliedschaft zugelassen und unter den nach- Höhe am Fußende mit Fuß 53cm &ä
stehenden Bedingungen verpflichtet. Breite Kopfende außen
(2), Der Senator. für Arbeit und soziale Angelegenheiten Sitzieiste ................ 66cm 80 cm
ist. berechtigt, Bestattern die Zulassung gemäß Absatz 1 Breite Fußende außen
zu entziehen, wenn sie Sitzleiste 56 cm
a) gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, (3) Für Übergrößen gilt $ 10 Abs. 5.
b) ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt oder (4) Für Kinder bis zu 12 Jahren sind entsprechend
den Trägern der Sozialversicherung nicht nachkommen, kleinere Särge zu verwenden.
c)_ als Anhänger eines totalitären Systems die demo-
kratische Staatsform bekämpfen oder nach dem 85
1. Mai 194 kä
BLM ARE HERAN Haben oder ; (1) Die Leichen sind nach sämtlichen in Betracht kom-
d) durch ihr Verhalten gegen die wirtschaftlichen Inter- menden Friedhöfen oder Krematorien nur in zugelassenen
essen West-Berlins verstoßen. Leichentransportfahrzeugen zu überführen.
(38) Die Bestatter-Innung und der Verband Deutscher Be- (2) Für die in Stahnsdorf gelegenen Friedhöfe sind die
stattungsunternehmen teilen jede Neuaufnahme, jeden Leichen bis auf weiteres zur Sammelstelle in Berlin-
Austritt und jeden Ausschluß von Mitgliedern unverzüglich Steglitz zu überführen.
dem Senator für Arbeit und soziale Angelegenheiten mit,
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(4) Über die Zulassung anderer Bestattungsinstitute, die Leistungen nach diesem Vertra “ ;
; x % N AaeEx g dürfen nur auf Grund
bereit sind, Bestattungen Hilfebedürftiger zu den nach- „on Auftragsscheinen (Vordruck Soz III F14 bzw. Soz
stehenden Bedingungen durchzuführen, entscheidet der 117 m6) der zuständigen Dienststellen (Bezirksämter -—
Senator für Arbeit und soziale Angelegenheiten nach An- Aptejlungen Sozialwesen oder Jugend und Sport -—,
hörung eines von ihm bestellten Sachverständigen. Die Krankenanstalten, Altenheime usw.) ausgeführt werden
Bestimmungen des Absatzes 2 gelten entsprechend. )
$
Te (1) Die Auswahl unter den zugelassenen Bestattern
e : x ELSE treffen die Hinterbliebenen nach dem ihnen zu diesem
©) N Deut AN EEE OTDENEn EL ebe ANNE hat Zweck auszuhändigenden Verzeichnis der Bestatter (Vor-
) druck Soz III F2). Die Dienststellen dürfen die Aus-
a) einen Sarg mit angemessener Ausstattung an. den Wahl nicht beeinflussen.
Ort, an dem sich die Leiche befindet, (2) Sind Angehörige nicht vorhanden, ist die Auswahl
b) das Einsargen der‘ Leiche, des Bestatters durch die für die Erteilung des Auftrags
. . a . zuständige Dienststelle (8 6) zu treffen. Dabei ist eine
c) die Gestellung von vier Trägern bei Erwachsenen und E E
zwei Trägern bei Kindern bis zu 12 Jahren, Bevorzugung einzelner Bestatter unzulässig.
d) die Überführung der Leiche nach dem von der auf- 58
traggebenden Stelle bestimmten Friedhof oder Krema-
torium. (1) Die Hinterbliebenen sind durch den Bestatter zu ver-
- anlassen, auf dem Auftragsschein die ordnungsgemäße
(2) Zur angemessenen Ausstattung gehören Decke und Ausführung der Bestattung zu bestätigen.
Kissen aus 9fach Kreppapier mit Papiergarnspitze; Ober- N S n :
fläche mit Velvetstruktur. (2) Sind Hinterbliebene nicht vorhanden, so hat. der Be-
statter grundsätzlich die Bestätigung von der Friedhofs-
verwaltung oder dem Krematorium einzuholen.
Die Lieferungen und Leistungen nach $ 2 haben innerhalb 59
von 24 Stunden nach Eingang eines Auftragscheines ($ 6) (1) Die Auftragsscheine (Durchschriften verbleiben bei
sowohl an Werktagen als auch, soweit nötig, an Sonn- den Bestattern) sind mit den Rechnungen in einfacher
und Feiertagen zu erfolgen. Ausfertigung nach der Bestattung den auf den Scheinen
bezeichneten Bezirksämtern — Abteilungen Sozialwesen
oder Jugend und Sport — einzureichen, die alsbald die
8 £ Begleichung der Rechnungen ohne Verzögerung zu ver-
._ anlassen haben.
(1) Der Sarg (8 2) muß aus 2 cm. starken Brettern, die
einseitig gehobelt sein müssen, sechskantig gefertigt wer- (2) Für die Bezahlung gelten die vom Land Berlin dafür
den. Er muß ferner mit Falzleiste auf Sitzleiste für Ober- jeweils getroffenen besonderen Bestimmungen,
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