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Volume 2. Mai 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Ausgegeben am 2.5. 1963 
NG 
RG 
° Berlin 
Dienstblatt des $Ehtuts von Be+Hlin 
Teil V Gesundheitswesen 
| V/1963 | 
Seite 29. 
Nr. 21 
Inhalt: 
Nr. 21 
Ergänzung zu den Verwaltungsvorschriften über bakteriologische Schlußuntersuchungen nach 
Erkrankungen an Typhus abdominalis, Paratyphus A und B und Ruhr .......- 
Verwaltungsvorschriften über die Zusammenarbeit der Abteilungen Bau- und Wohnungswesen - 
Wohnungsämter; Bauaufsichtsämter — mit den Abteilungen Gesundheitswesen — Gesundheitsämter — 
und den Abteilungen Sozialwesen — Sozialämter — auf dem Gebiete des Wohnungswesens ........ 
Ausführungsvorschriften über die Diphtherie- und kombinierte Diphtherieschutzimpfung ...... 
Pauschalvergütung für Antibiotica bei stationärer Behandlung in Krankenhäusern des Landes 
Berlin AR 
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Erholungsfürsorge für Kriegsbeschädigte und 
Kriegshinterbliebene re 
Einziehung von Seren und Impfstoffen .. 
Polizeiliche Behandlung Betrunkener .... 00 
Richtlinien für die Zentralstelle für Sportstättengestaltung............ 
Seite 29 
Nr. 22 
Seite 30 
Seite 32 
Nr. 23 
Nr. 24 
Seite 37 
Nr. 25 
Seite 37 
Seite 39 
Seite 42 
Seite 43 
Nr. 26 
Nr. 27 
Nr. 28 
Ges IT B ? — 5431/50/65/84 z 
[ V-21__ | rernruf: 35 01 41 — (988) 193 — | _*-3-19@ | 
An die Bezirksämter — Ges — einschl. städt. Krankenanstalten 
mit Infektionsstationen — 
Zustimmung des Gesundheitsamtes einzuholen, in dessen 
Amtsbezirk der Betroffene seinen Wohnsitz oder in 
Ermangelung eines solchen seinen Aufenthalt hat. 
Diese Zustimmung kann zunächst mündlich eingeholt 
werden, sie ist jedoch als schriftliche Einverständnis- 
erklärung nachzureichen, wobei hieraus zu ersehen 
sein muß, daß der Betroffene zur Durchführung der 
Maßnahmen gemäß Abschnitt II Ziff, 2a oder Ab- 
schnitt III Ziff. 2 zum Zwecke der Verhütung einer 
Verbreitung übertragbarer Krankheiten abgesondert 
wird. Dem für das Krankenhaus zuständigen Gesund- 
heitsamt ist eine Durchschrift der Einverständnis- 
erklärung zu übersenden. Ein Muster für diese HEin- 
verständniserklärung ist in der Anlage beigefügt. 
Für die Kostenregelung gelten im übrigen die Bestim- 
mungen der Ausführungsvorschriften über die Isolie- 
rung. von Personen nach $ 37 des Bundes-Seuchen- 
gesetzes —- Dbl V/1962 Nr. 8 — Teil E Abschnitt I 
Ziff.1 bis 3 und Abschnitt II Ziff. 1 entsprechend. Die 
Kosten einer freiwillig durchgeführten Krankenhaus- 
absonderung sind von den Gesundheitsämtern, in deren 
Bereich sich städt. Krankenhäuser mit Infektions- 
stationen befinden, ebenfalls aus HUA A 50 00 Hst. 366 
zu übernehmen.‘ 
Ergänzung zu den Verwaltungsvorschriften über 
bakteriologische Schlußuntersuchungen nach 
Erkrankungen an Typhus abdominalis, 
Paratyphus A und B und Ruhr 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
A 
Teil A der Verwaltungsvorschriften über bakteriologische 
Schlußuntersuchungen nach Erkrankungen an Typhus 
abdominalis, Paratyphus- A und B und Ruhr vom 25. Mai 
1962 — Dbl V/1962 Nr. 31 — erhält hinter Abschnitt _IIT 
folgende Ergänzung: 
„IV. Kostenregelung 
Nach Abschluß eines Behandlungsfalles ist von den 
Krankenhäusern in den Fällen von Abschnitt II Ziff. 2a 
und Abschnitt III Ziff. 2 die Kostenregelung für eine 
weitere stationäre Durchführung. der bakteriologischen 
Untersuchungen rechtzeitig sicherzustellen. 
Die stationäre Durchführung der überwiegend im 
öffentlichen Interesse empfohlenen Untersuchungen 
bedarf des Einverständnisses der Betroffenen. Kommt 
ein Dritter als Kostenträger nicht in Betracht, so ist 
für die weitere freiwillige Krankenhausabsonderung die 
3 
B 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. März 1963 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. De- 
zember 1966 außer Kraft. 
In Vertretung 
Dr. von Renthe-Fink
	        
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