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Volume 6. Februar 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Ausgegeben am 6. 2. 1963 
Dienstblaft des Senats’ von Berlin 
Teil V 
"”V/1963 
Seite 1 
Nr, 1-3 
Inhalt: 
Nr. 1 
Nr. 2 
Nr. 3 
Nr. 4 
Nr. 5 
Nr. 6 
Nr. 7 
Nr. 8 
Festsetzung der umlagefähigen Viehseuchenentschädigung für das Rechnungsjahr 1961 ......... 
Anweisung über Übungs- und Fortbildungskurse für Schwimmeister ............0000000 00040 
Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und Nebenkosten inden Krankenanstalten des Landes Berlin 
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln ........ ER RG EEE 
Einziehung von Seren und Impfstoffen ..... 0. NE ne m DE er 
Verwaltungsvorschriften für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Tierärzte .......:. 
Schulgesundheitspflege: Betreuung der. Berufsschüler ............0..00000044 ee Ka 
Bedingungen für die Beschäftigung von Studierenden der Medizin in den Krankenanstalten des 
Landes Berlin ee ER HE Hl lt BG . a 
Einziehung von. Seren und Impfstoffen .... 1.0.4440 re EG EL LEE EEE Ba 
Berichtigung der Zuständigkeitsabgrenzungen der Behörden nach $ 77 Abs. 1 Bundes-Seuchengesetz 
Aufsichtsbehördliche Ermächtigung von. Anstalten zur Beschäftigung von Berufspraktikanten der 
Medizinalhilfsberufe (ohne Krankenpflegeberufe) ..... ..... 
Seite 1 
Seite 1 
Seite 1 
Seite 2 
Seite 2 
Seite 2 
Seite 2 
Seite 3 
Seite 3 
Seite 6 
Nr. 9 
Nr. 10 
Nr: 11 
Seite 6 
a Ges VI A ? — 5859 Dan 
V-1__ [| Fernruf: 350141 — (988) 267 — [11121962 
An die Bezirksämter — Ges — 
Träger der Übungs- und Fortbildungskurse für 
Schwimmeister und Schwimmeisterinnen ist der 
Senator für Jugend und Sport. 
Übungs- und Fortbildungskurse sind in Abständen von 
2 Jahren durchzuführen. 
Dabei sind von den Schwimmeistern fogende Fähig- 
keiten nachzuweisen: 
a) Schnellschwimmen 50-m-Strecke 
von männlichen Teilnehmern in 55 Sekunden, 
von weiblichen Teilnehmern in 1 Minute, 
10 Sekunden, 
b) 25-m-Streckentauchen mit Sprung, 
c) einmaliges Tellertauchen, 
d) zweimaliges Tieftauchen von der Wasseroberfläche 
aus, 
25-m-Schwimmen ohne Kleidung mit Objekt 
(Herausholen eines Verunglückten mit beliebigem 
Rettungsgriff), 
f) ein Wiederbelebungsversuch, Methode nach Wahl, 
g) Teilnahme an einem im Rahmen des Fortbildungs- 
kurses stattfindenden theoretischen Unterrichts in 
der Ersten Hilfe. 
Sofern der Fortbildungskursus in die Dienstzeit des Kursus- 
teilnehmers fällt, ist Dienstbefreiung zu gewähren. Wird 
der Kursus außerhalb der Dienstzeit durchgeführt, ist den 
Teilnehmern entsprechende Freizeit einzuräumen. 
Im Auftrage 
Weise 
Festsetzung 
der umlagefähigen Viehseuchenentschädigung 
für das Rechnungsjahr 1961 
Der Senat hat durch Senatsbeschluß Nr. 4162/62 am 
20. November 1962 u. a. beschlossen: 
„Zur Erstattung der umlagefähigen Aufwendungen für 
Viehseuchenentschädigungen des Haushaltsjahres 1961 
sind nach der Viehseuchenentschädigungsverordnung 
vom 1. Juli 1952 (GVBl S. 555) in der Fassung der 
VO zur Änderung der Viehseuchenentschädigungs- 
verordnung vom 16. Dezember 1953 (GVBl S. 1504) 
von den Tiereigentümern einzuziehen: 
Für 3 640 Rinder .......... je Rind = 1,45 DM, 
für 10253 Schweine unter 
teilweisem Verzicht ........ je Schwein — 2,— DM. 
Die Durchführung erfolgt unter Zugrundelegung der 
Viehzählung vom 4. Dezember 1961. 
Die Einziehung des Betrages der umlagefähigen Vieh- 
seuchenentschädigung für Rinder sowie des Teilbetrages 
für Schweine erfolgt durch den Senator für Gesund- 
heitswesen. 
Auf die Erhebung der Umlage von Tierhaltern mit 
1 oder 2 Tieren wird wegen der Geringfügigkeit und 
Ersparnis von Verwaltungskosten verzichtet.“ 
Dr. Behrendt 
[v2] Ges I A 6 
= | Fernruf: 35 01 41 - (988) 125 - 
An die Bezirksämter — Ges — 
nachrichtlich 
an den Senator für Inneres 
den Senator für Jugend und Sport 
| 3.11. 1962 
Dbl 1/1963 
Nr. 4 
Dbl 1V/1963 
Nr. 1 
Anweisung 
über Übungs- und Fortbildungskurse 
für Schwimmeister 
Auf Grund des 8 17 Abs. 2 der Dienstanweisung für, 
Schwimmeister und Schwimmeisterinnen in den städtischen | 
Badeanstalten (Hallenbäder und- Sommerbadeanstalten) 
Berlins — Dbl 1/1961 Nr. 32 — wird bestimmt: 
Ges VC1-5221/1/7 a — - Te 
Fernruf: 35 0141 - (988) 236 - (28. SL 1962] 
An die Bezirksämter — Ges (einschl. städt. Kranken- DbI 11/1963 
anstalten), Fin, Soz sowie Jug und Sport — Nr. 2 
die‘ Landesnervenklinik Berlin Db1LIV/1963 
nachrichtlich Nr. 2 
an den Senator für Arbeit und Sozialwesen 
äen Senator für Jugend und Sport 
den Senator für Finanzen 
den Senator für Wirtschaft und Kredit — Preisamt — 
den Rechnungshof von Berlin 
Allgemeine Anweisung 
über Pflegesätze und Nebenkosten in den 
Krankenanstalten des Landes Berlin 
Übersicht über die Einstufung der Krankenhäuser im 
Lande Berlin — Stand 1.Juli 1962 — (Anlage2 von 
Dbl -11/1962- Nr. 37; IV/1962' Nr. 80; V/1962 Nr. 43) 
hier:
	        
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