Ausgegeben am 6. 2. 1963
Dienstblaft des Senats’ von Berlin
Teil V
"”V/1963
Seite 1
Nr, 1-3
Inhalt:
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Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Festsetzung der umlagefähigen Viehseuchenentschädigung für das Rechnungsjahr 1961 .........
Anweisung über Übungs- und Fortbildungskurse für Schwimmeister ............0000000 00040
Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und Nebenkosten inden Krankenanstalten des Landes Berlin
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln ........ ER RG EEE
Einziehung von Seren und Impfstoffen ..... 0. NE ne m DE er
Verwaltungsvorschriften für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Tierärzte .......:.
Schulgesundheitspflege: Betreuung der. Berufsschüler ............0..00000044 ee Ka
Bedingungen für die Beschäftigung von Studierenden der Medizin in den Krankenanstalten des
Landes Berlin ee ER HE Hl lt BG . a
Einziehung von. Seren und Impfstoffen .... 1.0.4440 re EG EL LEE EEE Ba
Berichtigung der Zuständigkeitsabgrenzungen der Behörden nach $ 77 Abs. 1 Bundes-Seuchengesetz
Aufsichtsbehördliche Ermächtigung von. Anstalten zur Beschäftigung von Berufspraktikanten der
Medizinalhilfsberufe (ohne Krankenpflegeberufe) ..... .....
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a Ges VI A ? — 5859 Dan
V-1__ [| Fernruf: 350141 — (988) 267 — [11121962
An die Bezirksämter — Ges —
Träger der Übungs- und Fortbildungskurse für
Schwimmeister und Schwimmeisterinnen ist der
Senator für Jugend und Sport.
Übungs- und Fortbildungskurse sind in Abständen von
2 Jahren durchzuführen.
Dabei sind von den Schwimmeistern fogende Fähig-
keiten nachzuweisen:
a) Schnellschwimmen 50-m-Strecke
von männlichen Teilnehmern in 55 Sekunden,
von weiblichen Teilnehmern in 1 Minute,
10 Sekunden,
b) 25-m-Streckentauchen mit Sprung,
c) einmaliges Tellertauchen,
d) zweimaliges Tieftauchen von der Wasseroberfläche
aus,
25-m-Schwimmen ohne Kleidung mit Objekt
(Herausholen eines Verunglückten mit beliebigem
Rettungsgriff),
f) ein Wiederbelebungsversuch, Methode nach Wahl,
g) Teilnahme an einem im Rahmen des Fortbildungs-
kurses stattfindenden theoretischen Unterrichts in
der Ersten Hilfe.
Sofern der Fortbildungskursus in die Dienstzeit des Kursus-
teilnehmers fällt, ist Dienstbefreiung zu gewähren. Wird
der Kursus außerhalb der Dienstzeit durchgeführt, ist den
Teilnehmern entsprechende Freizeit einzuräumen.
Im Auftrage
Weise
Festsetzung
der umlagefähigen Viehseuchenentschädigung
für das Rechnungsjahr 1961
Der Senat hat durch Senatsbeschluß Nr. 4162/62 am
20. November 1962 u. a. beschlossen:
„Zur Erstattung der umlagefähigen Aufwendungen für
Viehseuchenentschädigungen des Haushaltsjahres 1961
sind nach der Viehseuchenentschädigungsverordnung
vom 1. Juli 1952 (GVBl S. 555) in der Fassung der
VO zur Änderung der Viehseuchenentschädigungs-
verordnung vom 16. Dezember 1953 (GVBl S. 1504)
von den Tiereigentümern einzuziehen:
Für 3 640 Rinder .......... je Rind = 1,45 DM,
für 10253 Schweine unter
teilweisem Verzicht ........ je Schwein — 2,— DM.
Die Durchführung erfolgt unter Zugrundelegung der
Viehzählung vom 4. Dezember 1961.
Die Einziehung des Betrages der umlagefähigen Vieh-
seuchenentschädigung für Rinder sowie des Teilbetrages
für Schweine erfolgt durch den Senator für Gesund-
heitswesen.
Auf die Erhebung der Umlage von Tierhaltern mit
1 oder 2 Tieren wird wegen der Geringfügigkeit und
Ersparnis von Verwaltungskosten verzichtet.“
Dr. Behrendt
[v2] Ges I A 6
= | Fernruf: 35 01 41 - (988) 125 -
An die Bezirksämter — Ges —
nachrichtlich
an den Senator für Inneres
den Senator für Jugend und Sport
| 3.11. 1962
Dbl 1/1963
Nr. 4
Dbl 1V/1963
Nr. 1
Anweisung
über Übungs- und Fortbildungskurse
für Schwimmeister
Auf Grund des 8 17 Abs. 2 der Dienstanweisung für,
Schwimmeister und Schwimmeisterinnen in den städtischen |
Badeanstalten (Hallenbäder und- Sommerbadeanstalten)
Berlins — Dbl 1/1961 Nr. 32 — wird bestimmt:
Ges VC1-5221/1/7 a — - Te
Fernruf: 35 0141 - (988) 236 - (28. SL 1962]
An die Bezirksämter — Ges (einschl. städt. Kranken- DbI 11/1963
anstalten), Fin, Soz sowie Jug und Sport — Nr. 2
die‘ Landesnervenklinik Berlin Db1LIV/1963
nachrichtlich Nr. 2
an den Senator für Arbeit und Sozialwesen
äen Senator für Jugend und Sport
den Senator für Finanzen
den Senator für Wirtschaft und Kredit — Preisamt —
den Rechnungshof von Berlin
Allgemeine Anweisung
über Pflegesätze und Nebenkosten in den
Krankenanstalten des Landes Berlin
Übersicht über die Einstufung der Krankenhäuser im
Lande Berlin — Stand 1.Juli 1962 — (Anlage2 von
Dbl -11/1962- Nr. 37; IV/1962' Nr. 80; V/1962 Nr. 43)
hier: