V/1961
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Nr. 43
Berlin, den
„196...
Geschäftsstempel der Schule
Das vorgenannte Kind ist psychologisch — pädagogisch untersucht worden.
Es wird empfohlen, das Kind*) us
A O 1. in eine Grundschule einzuschulen —
O 2..einer Besonderen Schule, und zwar einer
zuzuführen —
O 3. im Hausunterricht zu fördern —
ein Jahr zurückzustellen wegen
O 1. Krankheit (gemäß schulärztl. Feststellung) **)
O 2. mangelnder Schulreife
Das Kind ist*)
1. geeignet
9 E05 . } für den Schulkindergarten
O 2. ungeeignet
O 3. geeignet für den Sonderkindergarten für
MILE
wa Schule
Bemerkungen***#);
*) Zutreffende Ziffer ankreuzen.
**) Kinder, die bei der schulärztlichen Untersuchung aus rein körperlichen Gründen als nicht schulfähig bezeichnet wurden, unter-
liegen keiner pädagogischen Überprüfung (Dbl I1II/1960 Nr. 50, Abschn. 3 [7).
***) Hier ist ggf. auch das Ergebnis einer heilpädagogischen oder fachpsychologischen Untersuchung einzutragen.
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En A
Falls zutreffend:
Schularzt und Schule haben das vorgenannte Kind übereinstimmend als für den Besuch einer Grundschule
geeignet befunden. Demnach ist es gemäß Abschn. I Nr. 1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften vom 15. Oktober
1959 (DbIl III Nr. 79)
und zu Beginn des nächsten Schuljahres in die zuständige Grundschule aufzunehmen.
Berlin, deN as
Geschäftsstempel der Schule
96
Berlin, den
Rektor"
196.
U. Mi ae Anlagen
dem Bezirksamt essen Be u... Abt. Volksbildung (Schulamt)
unter Bezugnahme auf Abschn. I Abs. 3 der Verwaltungsvorschriften vom 15. Oktober 1959 (Dbl III Nr. 79) mit
der Bitte um Entscheidung vorgelegt.
Beigefügt SiNd aus
Rektor