V/1955
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Nr. 22—23
IV. Verpflegung:
Angaben über Essenausgabe, Einnahme der Mahlzeiten, Qualität des Essens, Küche!
V. Gesundheitliche Betreuung:
a) Anzahl-der Sanitätskräfte
b) Zahl und Art der Erkrankungen
c) Zahl und Art der Unfälle
d) Datum und Ergebnis der Ungezieferkontrolle
VI. Beförderung:
Allgemeine Angabe hear rer eher ner er DESONÄCF ES ern re re ierkrir el E0rk RER Kappe Free genFEa re B ante ERTHEHHTASRHREHONNM
VII. Pädagogische Beobachtungen:
a) Verhalten der Kinder
b) Erziehungsschwierigkeiten
VIII. Platzbesichtigungen:
Wann’ und von wem ist der Ferienplatz während der Veranstaltung besichtigt worden ? ‚u.a
IX. Allgemeines:
Beschwerden, Verbesserungsvorschläge usw.
Berlin-Charlottenburg; Get re AI
(Unterschrift des Platzleiters)
Gesehen!
‘(Bezirksschulrat)
"23 1 Ges V B 5880 13. 5. 1955 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
r -R3 Fernruf: 350141 - (988) 144 - x. und Forsten hat diese Frage an -die zuständigen eng-
lischen Dienststellen herangetragen. Diese haben nunmehr
An die Bezirksämter — Ges — entschieden, daß entsprechend Abschnitt VI Abs.1 der
7 Richtlinien für den Export von Fleischwaren nach Eng-
Export von Fleischwaren nach England land vom 6. Februar 1952 weiterhin verfahren werden muß.
Tr Eine Ausfuhr von Fleischwaren nach England darf daher
Mehrere zum Export von Fleischwaren nach England zu- nur erfolgen, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die
gelassene Firmen haben wiederholt angefragt, ob England nach den Bestimmungen des deutschen Fleischbeschau-
auch den Import veredelter Fleischwaren anerkennt, deren gesetzes vom 29. Oktober 1940 und den dazu ergangenen
Rohmaterial von Tieren aus Ländern stammt, mit denen Auysführungsbestimmungen vor und nach der Schlachtung
England ein Veterinärabkommen geschlossen hat. Es untersucht und gesund befunden worden sind.
handelt sich hier um Tiere, die. in diesen Ländern ge- n
schlachtet worden sind und deren Fleisch unter Beifügung Ich bitte um Beachtung.
eines tierärztlichen Zertifikates des jeweiligen Landes zur Im: Aufbyage
Durchführung des Veredlungsverfahrens in die Bundes- 5
republik Deutschland eingeführt wurde. Dr. Kiedrowski
® ° °
Amtliche Mitteilungen
GeschZ.: Inn III C1 a - 0630 - Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461 -
Ungültigkeitserklärung . Betrifft: Einziehung eines Ausweises,
eines Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge Der vom Bezirksamt Schöneberg, Abt. Sozialwesen, am 19. Juni
Der vom Bezirksamt Neukölln, Abteilung Sozialwesen, am 6. Fe- 1954 ausgestellte Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge (Aus-
bruar 1954 ausgestellte Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge Weis A Nr. 30 011/2267) des Erich von Paschke, geboren am
(Ausweis C 30 014/913) des Erich Steiner, geb. 22. Juni 1918, 9. Februar 1911, ist durch rechtskräftigen Bescheid vom 24. Fe-
wurde am 16. April 1955 für ungültig erklärt. bruar 1955. eingezogen worden.
Schriftleitung : Senatsverwaltung für Inneres — IIIC1a = Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Gesundheitswesen, Berlin NW 40, Invalidenstraße 52, Fernruf: 35 01 41 — (988) 129 —
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