Path:
Volume Nr. 7, 3. November 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

28 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.7 3. November 1989 _ 
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 
Nummer 11 Satz 1 der Heimkostenbeteiligungsvorschriften 
An die Beziksämter / ABI. S. 1967 DE er A 1989 (ABl. S. 887/DBl. IV S. 12) er- 
das Landesuntersuchungsinstitut für Lebensmittel, 8 8; 
Arzneimittel und Tierseuchen Berlin „Die Vorschriften der Nummern 6 bis 10 gelten bei der Unter- 
den Polizeipräsidenten in Berlin bringung in Einrichtungen des Jugendwesens - auch in Fällen 
der Eingliederungshilfe (88 39, 40 BSHG) und der Hilfe 
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ($ 72 
Rundschreiben BSHG) - oder in einer Pflegefamilie.“ 
über Sachverständige für Lebensmitteluntersuchungen 
Vom 30. August 1989 I. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. September 1989 in 
GesSoz IV B 1 Kraft. 
Tel.: 2122-2705 oder 2122 - 1, intern 979 - 27 05 
Wir haben die. dem Lebensmittelchemiker Herrn Dr. Michael . 
Scheutwinkel für die Durchführung von chemischen und physi- Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 
kalisch-chemischen Untersuchungen von Gegen- und Zweit- n . 5 . a 
proben im Sinne von $ 42 des Lebensmittel- und Bedarfsgegen- 
ständegesetzes (LMBG) vom 15. August 1974 (BGBl. IS. 1945, An die Bezirksämter . ABl. S. 2005 
1975 S.2652/GVBl. S. 2194, 1975 S. 2664), zuletzt geändert das Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben 
durch Gesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610/GVBl. —- Landessozialamt - 
1987 S. 54), sowie von Radioaktivitätsmessungen von Lebens- nachrichtlich 
mitteln und kosmetischen Mitteln am 24. Mai 1982 widerruflich an die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend 
erteilte bzw. am 19. Juni 1986 erweiterte Zulassung als privater «und Familie 
Sachverständiger (ABl. 1982 S.734/DBIl. 1982 IV S.57 bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen 
ABI. 1986 S. 1157/DBl. 1986 IV-S. 39) um den Bereich „mikro- den Präsidenten des Rechnungshofs 
biologische Untersuchungen von Gegen- und Zweitproben von 
Lebensmitteln nichttierischer und tierischer Herkunft, von 
Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Be- Verwaltungsvorschriften 
darfsgegenständen“ erweitert. zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die 
Herr Dr. Scheutwinkel führt die Untersuchungen in seinem Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den 
Untersuchungslabor in der Schmalenbachstraße 11, 1000 Ber- 88 11 bis 26 des Bundessozialhilfegesetzes außerhalb 
lin 44 durch. Die Rundschreiben vom 24. Mai 1982 (ABl. S. 734/ von Anstalten, Heimen oder gleichartigen 
DBI. IV S.57) und vom 19. Juni 1986 (ABl. S. 1157/DBl. IV en LH; 
S. 39) bitten wir mit einem Hinweis auf diese Veröffentlichung Einrichtungen (AV-Hilu) 
zu versehen. Vom 18. September 1989 
GesSoz VII A 12 
ne Tel.: 2122-2207 oder 2122 - 1, intern 9 79-22 07 
Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie . 
ll. 
An die Bezirksämter ABl. S. 1966 Die Ausführungsvorschriften für die Gewährung von Hilfe zum 
nachrichtlich Lebensunterhalt nach den $$ 11 bis 26 des Bundessozialhilfege- 
an die Senatsverwaltung für Finanzen setzes außerhalb von Anstalten, Heimen oder gleichartigen 
den Präsidenten des Rechnungshofs Einrichtungen vom 25. Oktober 1985 (ABl. 1986 S. 30/DBI. 1986 
die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales IV S.2), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen 6. Oktober 1987 (ABl. S. 1547/DBl. IV S. 47), werden wie folgt 
die Liga der Spitzenverbände der freien geändert: 
Wohlfahrtspflege in Berlin 
1. Die Nummer 32 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
(1) Hilfen für die Beschaffung von Bekleidung, Wäsche, 
Verwaltungsvorschriften Schuhen und für Schuhreparaturen in größerem Umfang 
zur Änderung der Heimkostenbeteiligungsvorschriften sind in der Regel in Form von Geldleistungen zu gewäh- 
. ren, die es dem Hilfeempfänger ermöglichen, seinen not- 
Vom 5. September 1989 wendigen Bedarf zu decken. Anhaltspunkte für Grundaus- 
stattung und durchschnittliche Gebrauchsdauer ergeben 
FrauJugFam I AbtL/I B 4 sich aus den Anlagen 1 bis 4 dieser Ausführungsvorschrif- 
S : ten. Wird Bekleidung beantragt und ist unter Berücksichti- 
Tel.: 26 04-2722 oder 26 04 - 1, intern 9 76 - 2722 gung der erforderlichen Grundausstattung seit der letzten 
_ Bewilligung entsprechender Bekleidung ein Zeitraum ver- 
Aufgrund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Ge- gangen, der der durchschnittlichen‘ Gebrauchsdauer ent- 
setzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der öffentlichen spricht, so kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfa- 
Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der Fassung vom chung die Bekleidung ohne weitere Prüfung gewährt wer- 
18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird bestimmt: den.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.