Dienstblatt des. Senats von Berlin Teil IV Nr.7 22. September 1987 39
2. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an bedeutsamen II. Umfang der Leistungen
sportlichen Veranstaltungen (z.B. Fußball-Länderspiele, Die Vorso £ h Früherk.
Fußball-Meisterschaftsspiele der Bundes- oder 2. Bundes- ” Kın kh at aan N Num UT S 3 a ST N oleend ei.
liga, überregionale Begegnungen u.ä.) wird die Entschei- tab ht SR DACH ANUET a
dung über die Bespielbarkeit des Spielfeldes durch die Mit- BEN:
glieder ‚einer Kommission gemeinsam getroffen. a) Bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
- re (gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der
Diese Kommission besteht aus E N Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von
a) zwei beauftragten Vertretern der für den Sport zustän- Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 4. Le-
digen Senatsverwaltung, bensjahres in der geänderten. Fassung vom 31. Oktober
b) einem Vertreter des DFB, 1979) acht Untersuchungen zur Früherkennung _ von
c) einem Vertreter des Berliner Fußball-Verbandes e. V. Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige
n I in Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefähr-
Wird bei einer von dieser Kommission zu treffenden Ent- den, und zwar
scheidung keine Übereinstimmung erzielt, so entscheidet 1. Neuseb
A Say e % s geborenen-Erstuntersuchung (U 1),
der WE der em PO bei der Te Nee En ZB 2. Neugeborenen-Basisuntersuchung vom 3. bis 10. Le-
ständigen Senatsverwaltung oder ein von ihm beauftragter benstag einschließlich Blutentnahme zur TSH-Bestim-
Mitarbeiter endgültig über die Bespielbarkeit des Spiel- mung am 5. Lebenstag (U 2)
feldes. Untersuchung in der 4. bis 6. Lebenswoche (U 3)
Die Entscheidung über die Bespielbarkeit soll. — soweit Untersuchung im 3. bis 4. Lebensmonat (U 4),
möglich — für die in Nummer 2 aufgeführten Spiele be- Untersuchung im 6. bis 7, Lebensmonat (U 5),
reits am Vormittag des Vortags getroffen werden, damit die Untersuchung im 10, bis 12. Lebensmonat (U 6),
auswärtigen Spielpartner von der Unbespielbarkeit des „Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat (U 7),
Platzes rechtzeitig unterrichtet werden können. Untersuchung im 3%. bis 4. Lebensjahr (U 8),
Der Schiedsrichter kann ein angesetztes Spiel unabhängig b) bei Frauen einimal jährlich eine Untersuchung zur Früh-
von der Entscheidung der Kommission absagen, wenn nach erkennung von Krebserkrankungen des Genitales vom
seiner Ansicht die Boden- oder Witterungsverhältnisse eine Beginn des 20. Lebensjahres an sowie zusätzlich der
mögliche Gesundheitsschädigung der Spieler zur Folge Brust und der Haut vom Beginn des 30. Lebensjahres
haben würde. Diese Entscheidung ist jedoch noch vor Öff- an sowie. zusätzlich des Rektums und des übrigen Dick-
nung der Kassen zu treffen. darms vom Beginn des 45. Lebensjahres an (gemäß den
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Kran-
Berlin, den 6. Mai 1987 kenkassen über die Früherkennung von Krebserkran-
| kungen in der geänderten‘ Fassung vom 26. Februar
Der Senator für Schulwesen, Berufsausbildung und Sport 1982).
Im Auftrag . bei Männern einmal jährlich eine Untersuchung zur
Horn Früherkennung von Krebserkrankungen des Dickdarms,
der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut vom
Berliner Fußball-Verband e. V. Beginn des 45. Lebensjahres an (gemäß den Richtlinien
Hammer des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
über die Früherkennung von Krebserkrankungen in der
geänderten Fassung vom 26. Februar 1982).
Der Senator für Gesundheit und Soziales _ MI. Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen
3. (1) Der Hilfesuchende kann für die Untersuchung nach
An die Bezirksämter ABI. S. 1326 freier Wahl entweder
nachrichtlich a) ohne Berechtigungsschein die Einrichtungen des öffent-
an den Präsidenten des Rechnungshofs lichen Gesundheitsdienstes der Bezirksämter kostenlos
den Senator für Finanzen los in Anspruch nehmen
den Senator für Jugend und Familie oder
b) mit Berechtigungsschein freipraktizierende Ärzte auf-
Ausführungsvorschriften suchen.
für die Gewährung von Vorsorgeuntersuchungen (2) Die „Neugeborenen-Erstuntersuchung“ und die „Neu-
zur Früherkennung von Krankheiten nach $ 36 Abs. 1 geborenen-Basisuntersuchung“ kann auch im Rahmen des
Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)' stationären Aufenthalts von Mutter und Kind durch dazu
. berechtigte Krankenhausärzte der Entbindungsabteilungen
Vom 5. Juni 1987 der Krankenhäuser bzw. der Entbindungsanstalten durch-
GesSoz VII A 16 geführt werden.
Tel.: 21.22 - 22 18 oder 21 22 - 1, intern 9.79 - 22 18 Das Recht auf freie Arztwahl für Vorsorgeuntersuchungen
® S ergibt sich aus 837 Abs. 4 in Verbindung mit $ 36 BSHG.
AN des $3 des Gesetzes zur ARTE des Be Zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen für Hilfe-
ZA NSESsElzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. 5. 471) wird be- bedürftige nach dem BSHG sind alle im Land Berlin zuge-
stimmt: lassenen. beteiligten und ermächtigten Ärzte berechtigt.
1. Allgemeines ;. Vor der Ausstellung eines Berechtigungsscheines (Nummer
1. Nach 8 36 Abs. 1 Satz 2 BSHG können zur Früherkennung 7) empfiehlt es sich, den Hilfesuchenden auf die Möglichkeit
von Krankheiten Vorsorgeuntersuchungen gewährt werden. der kostenlosen Inanspruchnahme der Einrichtungen
A a ; - öffentlichen Gesundheitsdienstes aufmerksam zu machen.
Sie ‚sind 7u gewähren, soweit Versicherte nach den Vor- Es. ist darauf hinzuweisen, daß diese Einrichtungen auf-
schriften der gesetzlichen Krankenversicherung. über Maß- z : :
nn ® 5 grund ihrer jahrelangen Erfahrungen eine sachgerechte
nahmen zur Früherkennung von Krankheiten ($8 181 ‚bis a OP ar
181 b’RVO) Anspruch auf diese Maßnahmen haben. Somit Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen gewährleisten
ist die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen zur om von jedermann in Anspruch genommen werden kön-
Früherkennung von Krankheiten nur dann in das Ermessen ;
des ig Den EEE Erste WEN Ai über Den Rah- 6. Für Untersuchungen von Kindern stehen die Jugendgesund-
men der geschz 1chen Arankenversicherung AINAUSSEHCH. heitsdienste — Säuglinge und Kleinkinder‘ — zur: Verfü-
5 . gung. Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkran-
1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der Fassung vom 20. Januar kungen führen die Geschwulstberatungsstellen der Gesund-
1987 (BGBI. I S. 401. 494/GVBI. S. 538). heitsämter in den Bezirken Wedding und Neukölln durch.