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Volume Nr. 1, 20. Januar 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Z Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.1 20. Januar 1984 
Der Senat von Berlin Karten sind übertragbar und werden vier Monate 
nach Inkrafttreten einer Änderung der entsprechen- 
An die Bezirksämter ABI. 5:36 den Bäderpreise ungültig. 
nachrichtlich Nicht verbrauchte Karten werden ihrem Wert ent- 
an den Senator für Finanzen sprechend dem neuen Preis angepaßt, wenn dieses 
den Präsidenten des Rechnungshofes innerhalb von acht Monaten nach Ablauf der vorge- 
nannten Frist beantragt wird. Einzelheiten dazu re- 
Entgeltordnung gelt das für die Bäder zuständige Senatsmitglied im 
für die städtischen Bäder Berlins Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen. 
.D. 1 9. a) Saisonkarten (Dauerkarten) gelten während einer 
Vom 29: Dezember 1983 Sommerbadesaison (Nummer 23 Buchstabe b) in 
SchulJugSport VD 3 allen von Berlin betriebenen Frei- und Sommerbä- 
Fernruf: 2604-2490 oder 26 04 - 1, intern 976 - 24 90 dern. 
1} Ferienkarten (Nummer 20 Buchstabe d und Num- 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 des AZG wird bestimmt: mer 23 Buchstabe f) gelten während der amtlich 
festgesetzten Sommerferien der allgemeinbildenden 
i. AN i Schulen (zwischen dem Ablauf des letzten. und dem 
 Angemeines Beginn des ersten Schultages) zum beliebigen Be- 
1. Diese Entgeltordnung gilt für alle allgemein zugäng- such der städtischen Frei- und Sommerbäder sowie 
lichen städtischen Bäder Berlins. zum Besuch der städtischen Schwimmhallen wäh- 
? Neben dieser Entgeltordnung gelten für den nichtöf- RN SECHECheN MEReen alien Se B Ma 
fentlichen Badebetrieb die Ausführungsvorschriften Dauerkarten sind nicht übertragbar. Sie sind mit Na- 
über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins in mensunterschrift und Lichtbild. des Inhabers zu ver- 
der jeweils geltenden Fassung. sehen. 7 
Die Entgelte für die Abgabe von Leistungen in den me- Vom Karteninhaber widerrechtlich verwendete oder 
dizinischen Abteilungen der Stadtbäder werden durch weitergegebene Karten werden ungültig und eingezo- 
diese Entgeltordnung nicht berührt. gen. 
Schul- und Vorschulklassen, Gruppen aus öffentlichen 10. Die festgesetzten. Preise für die Erteilung von 
und öffentlich geförderten Kindertagesstätten sowie Schwimmunterricht (Nummer 25 Buchstabe a) schlie- 
Klassen der staatlich anerkannten Privatschulen kön- ßen das Eintrittsentgelt nicht ein. Die Schwimmunter- 
nen nach näherer Bestimmung des für den Sport zu- richtskarte berechtigt zur Teilnahme an einem 
ständigen Mitglieds des Senats im Einvernehmen mit Schwimmunterrichtskursus mit 20 Unterrichtsstunden. 
dem Senator für Finanzen am öffentlichen Badebetrieb Sie gilt längstens drei Monate. 
kostenlos teilnehmen. 
. ws an 11. Die unter Abschnitt II Buchstabe B genannten Preise 
Die vorgesehenen Ermäßigungen werden nur gewährt: gelten, soweit entsprechende Einrichtungen vorhanden 
a) Kindern und Schülern bis einschließlich 15 Jahre sind. 
(auf Verlangen des Kassenpersonals ist für Schüler 12. a) Gelöste Karten werden nicht zurück - 
. . Hr 3 . genommen; Ent- 
ab vollendetem 12. Lebensjahr ein mit Lichtbild ver- gelte nur in den unter Buchstabe b genannten Fäl- 
sehener Schülerausweis vorzulegen); len zurückgezahlt. Für verlorene Karten wird kein 
5 Schülern und Studierenden, die Vollzeitunterricht Ersatz geleistet. 
Stehen, gegen. Vorlage eines Ausweites der Schule”) Entgelte für den Ersatz verlorener Aufbewahrungs- 
N : ER . : marken usw. (Nummer werden bis zum au 
Fachschule, Hochschule oder Universität sowie von 30 Tagen erstattet, wenn sich diese wieder ange- 
Auszubildenden (im Sinne des Berufsbildungsge- funden haben. 
Setzen) 2 Se . 13. Sammelkarten für Frei- und Sommerbäder, Saisonkar- 
‚a Vorlage einer Bescheinigung des Ausbilden- ten und Ferienkarten sind von den Bäderverwaltungen 
ST e über das Vordrucklager zu beziehen, falls die Karten 
ı Sozialhilfeempfängern nicht durch Automaten verkauft werden. Sammelkar- 
gegen Vorlage der grünen Ausweiskarte (Vordruck ten sind für alle städtischen Bäder einheitlich zu ge- 
Soz HIN 1) stalten. Für die verpachteten Bäder können vom zu- 
sowie ständigen Bezirksamt abweichende Regelungen getrof- 
Erwerbslosen (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosen- gen werden. 
hilfeempfängern) 14. Die Zuschläge für Schwimmbäder bei erhöhter Was- 
e Vor] d illi heid: Ss sertemperatur (Nummer 20 Buchstabe b) werden erho- 
N Fahlabschnittes es Bewilligungsbescheides und: de ben, wenn die Wassertemperatur im Schwimmbecken 
d ) . mindestens 27° C beträgt. 
In den Stadtbädern und Reinigungsbädern wird die- ze . ® 5 
sem Personenkreis eine  Preisermaßigung nur von 15. Zuschläge für erhöhte Wassertemperatur (22°C bis 
Montag bis Donnerstag jeweils bis 15 Uhr gewährt. 24° C) infolge Betriebs einer Beckenwassererwärmungs- 
Sofern die unter Buchstaben b und c genannten Aus- anlage (Nummer 23 Buchstabe d) werden nur vor dem 
weise und Bescheinigungen nicht mit einem Licht- 15. Mai und nach dem 15. September jedes Jahres erho- 
bild versehen sind, kann die Vorlage des Personal- ben. Der Zuschlag entfällt für Inhaber von Saisonkar- 
ausweises verlangt werden. ten. 
6. Die Benutzungsdauer der einzelnen Bäderabteilungen 16. a) An Mitglieder der als förderungswürdig anerkann- 
ist den Haus- und Badeordnungen zu entnehmen. ten Sportorganisationen werden zur Teilnahme am 
Lehr- und Übungsbetrieb ihrer Organisation, soweit 
« Die Preise für Frei- und Sommerbäder schließen die er während des öffentlichen Badebetriebs durchge- 
Garderobenaufbewahrung- nach Maßgabe freier Garde- führt wird, unentgeltlich Trainingsausweise ausge- 
robenplätze ein. geben. Sie gelten für eine Saison (Winter- bzw. 
a) Einzelkarten sind nur am Lösungstag gültig. Sommersaison) und sind nicht übertragbar. Bei Wi- 
b) Soweit keine besonderen Tarifpositionen vorgesehen N NG GIEEEFANENT DEE WIE OR WEIS UNE OLE 
SE, Können Sammelktarten für jeweils 10 Kınzel- b] Soweit der Übimes und Lehrbetrieb außerhalb des 
bäder ohne Ermäßi b b den. n 
MR EMMA AIBEDE SPESECHEN WETTEN öffentlichen Badebetriebs stattfindet, haben sich die 
Sammelkarten gelten in allen Stadtbädern und den Teilnehmer durch Vorlage ‚eines gültigen Vereins- 
von: Berlin betriebenen Frei- und Sommerbädern, ausweises als Mitglied des benutzungsberechtigten 
sofern die Art der Kassenanlage dies zuläßt. Die Vereins auszuweisen.
	        
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