118 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr. 14 14. Dezember 1984
Für 1.
600 Plätze Die Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Weih-
Anzahl zusammen —nachtsbeihilfe vom 29. Juni 1977 (ABl. S.1364 — DBIl. IV
nn S. 122), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften
2 vom 1. Dezember 1982 (ABl. S.1632 — DBl. IV S. 93), wer-
10. Unterrichtung den wie folgt geändert:
% Radioapparat (nicht mehr zu erneuern, bei 5
300 > LAN 1 erhält fol er ;
Bedarf den. vorhandenen Beständen des Be- N EEE Sr En ende ES as
zirksamtes entnehmen”? „C1) Die Weihnachtsbeihilfe nach diesen Ausführungs-
vorschriften ist keine Leistung . der . Sozialhilfe oder
Ein Kinderbettplatz Jugendhilfe, sondern eine freiwillige Leistung des Lan-
An e S des Berlin; auf ihre Gewährung besteht kein Rechts-
Kinderbett mit Schutzgitter, 1 Matratze, anspruch. Sie wird, wenngleich keine Leistung der So-
1 Gummiunterlage, 1 Schlafdecke, 1 Kopfkis- zialhilfe, nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts
STE a RR Arne TEE DU gewährt.
Kinderbettbezüge” 1 80 (2) Es ist davon auszugehen, daß etwaige Ansprüche
Kinderbeitdlaken” den 80 auf eine Weihnachtsbeihilfe nach Abschnitt 2 BSHG
x kopfki oa x durch diese freiwillige Leistung abgegolten sind (82
Kinder PL SEN PSZHES Pe Da 80 BSHG — Nachrang der Sozialhilfe) .“
Frotgerhandlücher ES 40 2. Die Überschrift des Abschnitts II A erhält folgende Fas-
Frottierbadehandtücher” . =... 4. 40 sung:
zuzüglich der unter „Ein-Bettplatzzubehör- „Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe
Grundausstattung“ ab I1fd. Nr. 1. - ‚Haus- oder Jugendhilfe, die den Lebensunterhalt einschließen.“
wäsche - aufgeführten Ausrüstungsgegen- : ;
stände 3. In Nummer 4 Abs. 1 Satz 1 entfallen die Worte
... und der Kriegsopferfürsorge.
Bemerkungen: .
Es wird angenommen, daß bei 600 belegten Plätzen 20 Kinder +. Nummer 4 ADS. 2 erhält folgende Fassung:
noch so klein sind, daß sie im Kinderbett mit Schutzgitter „(2) Die Weihnachtsbeihilfe beträgt:
schlafen müssen, weil im Erwachsenenbett Gefahr des Heraus- 125,— DM für Haushaltsvorstände und Alleinstehende
fallens besteht. (hierzu gehören auch Minderjährige, sofern
s sie den Regelsatz eines Haushaltsvorstan-
Ein Baby-Bettplatz des zugebilligt erhalten).
Babykorb mit Matratze und Deckbett sowie 60,— DM für Haushaltsangehörige und Pflegekinder,
Gummiunterlage®? ‚...... SA 10 60,— DM für Personen in Heimen, Anstalten und
Babybadewanne® ‚.............. 10 gleichartigen Einrichtungen.“ \
Milchkocher für Babyflaschen (Wärmer)® . 5. In Nummer 6 Satz 2 tritt an die Stelle von „100,— DM“
lchtlösche?.... EN ; der Betrag von „125,— DM“; an die Stelle von „50,—
Milchflaseh® io N DM“ treten „60,— DM“.
Kleckerlätzchen Er a Fr CV ILN & Satsı tritt die Stell 80 DM
4) ; In Nummer atz ritt an die Stelle von „50,— +
ES A TE x der Betrag von „60,— DM“.
olton: U EN re
Badetiü her 20 7. Nummer 10 a wird wie folgt gefaßt:
MCh 4 EN „Asylsuchende Ausländer und andere Ausländer, die
Frottiertücher? ee 20 zum Personenkreis nach 8120 Abs.2 BSHG gehören,
zuzüglich der unter „Ein-Bettplatzzubehör- erhalten keine Weihnachstbeihilfe.“
SE A EN A 8. Die Überschrift des Abschnitts II B lautet:
SCECNSIÄN: $ ey KEANE SPEISUNR „Personen, die keine laufenden Leistungen der Sozial-
500 _Papierwindeln hilfe oder Jugendhilfe erhalten, die den Lebensunter-
halt einschließen“.
Bemerkungen: a
f v er 9. Nummer 11 Abs.1 Satzl erhält folgende Fassung:
Es wird aNgeNOMMEN, daß bei 600 belegten Plätzen 10 B abys Die Weihnachtsbeihilfe wird erner Personen N enährt
noch at. klein sind, DS Tante „Our dcht weil im die keine laufenden Leistungen der Sozialhilfe oder Ju-
Erwachsenenbett Gefahr des Herausfallens besteht. gendhilfe erhalten.“
Oz 10. Nummer 16 Buchstabe b lautet:
Der Senator „b) über verwertbares Vermögen verfügt, von dessen
für G dheit, Sozial dF ili Einsatz die Gewährung der Sozialhilfe oder Jugend-
ur Gesundheit, Soziales und Familie hilfe nach $ 88 BSHG- abhängig gemacht werden
An’ die Bezirksämt ABI. S. 1676 darf, wobei als kleinerer Betrag im Sinne des 8 88
Tara Abs. 2 Nr. 8 BSHG ein Betrag von 3 000,— DM für
nachrichtlich den Antragsteller. zuzüglich 1 000,— DM für den
an den Senator für Finanzen Ehegatten und 500,— DM für jeden minderjähri-
den Senator für Inneres gen und unverheirateten Haushaltsangehörigen an-
den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport zusehen ist.“
den Präsidenten des Rechnungshofes
11. Nummer 19 erhält folgende Fassung:
Verwaltungsvorschriften „Die Beihilfe wird an die Berechtigten von den Bezirks-
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die ämtern von Berlin — Abteilung Sozialwesen —-, vom Se-
Gewährung von Weihnachtsbeihilfe nator für Schulwesen, Jugend und Sport oder von den
Bezirksämtern von Berlin — Abteilung Jugend und
Vom 23. November 1984 Sport - im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zu-
GesSozFam VII A 2 ständigkeit gezahlt.“
Fernruf: 21 22 - 22 07 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 22 07 12. Nummer 20 wird gestrichen.
Auf Grund des 8 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes- 13. Nummer 26 Satz 1 erhält folgende Fassung:
sozialhilfegesetzes vom 21.Mai 1962 (GVBl. S.471) wird „Die Beihilfe ist an Empfänger von laufenden Leistun-
bestimmt: gen der Sozial- oder Jugendhilfe ohne Antrag zu ge-
Art