D Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.2 28. Februar 1983
Der Senator für Gesundheit, Der Senator für Schulwesen,
Soziales und Familie ‚Jugend und Sport
An die Bezirksämter ABl. S. 174 An die Bezirksämter ABl. S. 111
nachrichtlich nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes an den Präsidenten des Rechnungshofes
den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
den Senator für Finanzen
Verwaltungsvorschriften Ausführungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die zahn- über die Vergabe von öffentlich geförderten
ärztliche Versorgung Hilfebedürftiger nach 8 37 BSHG Tagespflegeplätzen (Tagespflege-Vergabe-Vorschriften —
Vom 4. Januar 1983 TaVeV)
GesSozFam VII B 2 Vom 10. Januar 1983
Fernruf: 2122 - 22 18 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 22 18 |
SchulJugSport IV A 13
Auf Grund des $ 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bun- Fernruf: 26 04 - 27 26 oder 26 04 - 1, intern 976 - 27 26
dessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S.471)
wird bestimmt:
I.
Die Ausführungsvorschriften über die zahnärztliche Ver- Auf Grund des $ 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des
sorgung Hilfebedürftiger nach 837 BSHG vom 14. August Gesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung.der öffent-
1981 (ABl. S.1646 — DBl. IV S.82) werden wie folgt ge- lichen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der Fassung
ändert: _ vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird bestimmt:
Il. In Nummer 4 werden das Stellenzeichen „VII A 22“ .
durch das Stellenzeichen „VII B 41“ und das Stellen- 1. Für die Vergabe von öffentlich geförderten Tages-
zeichen „Jug II C 13“ durch das Stellenzeichen „III pflegeplätzen werden die sich aus der Anlage ergeben-
C 13“ ersetzt. den Platzzahlen festgesetzt.
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Nummer 13 wird wie to gt geändert: z N 2. Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar
a) Die Klammerbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. 1983 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
b) Absatz 2 wird gestrichen. 1992 außer Kraft.
« Nummer 14 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Bei Vorliegen eines Härtefalles ($182c Abs.3 .
RVO) ist sicherzustellen, daß der Anspruchsberech- Dr. Hanna-Renate Laurien
tigte zunächst einen Antrag auf Übernahme des
Eigenanteils bei seiner Krankenkasse stellt.“
In Nummer 16 Satz 2 wird die Bezeichnung der Fund-
stelle „$182c Satz 3 RVO“ durch die Bezeichnung Anlage
„$ 182 c Abs. 3 RVO“ ersetzt.
* In Nummer 18. Abs. 3 wird nach der Fundstelle Tiergarten 280 Plätze
„S 1531 ff. RVO“ eingefügt „(vom 1. Juli 1983 an nach Wedding 230 Plätze
8 102 ff. SGB X)“. Kreuzberg 610 Plätze
5 Die Anlage 3 der Ausführungsvorschriften wird ge- en zn N DIE
strichen. DANCE Ze
Wilmersdorf 480 Plätze
I. Zehlendorf 290 Plätze
: : . x : Schöneberg 530 Plätze
ent Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 1983 in Steglitz 320 Plätze
art. Tempelhof 590 Plätze
Neukölln 700 Plätze
Im Auftrag Reinickendorf 320 Plätze
Klein 5360 Plätze