Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.13 30.Dezember 1983 77
15 — Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitarbeiter 23 — Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeit
Die Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach Das Bezirksamt schafft im Rahmen zur Verfügung stehen-
der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung von der Haushaltsmittel die nötigen Voraussetzungen für den
dem für das Sozialwesen zuständigen Mitglied des Bezirks- Ehrenamtlichen Dienst und seine Weiterentwicklung, insbe-
amtes berufen. Bei Übernahme ihrer Aufgaben sind die Mit- sondere durch das Angebot bestimmter Aufgabenbereiche,
arbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes durch das zuständige durch Information der Öffentlichkeit, durch Förderung der
Mitglied des Bezirksamtes zur gewissenhaften und unpar- nötigen Kontakte, durch ständige Beratung und Information
teiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit über die ihnen der ehrenamtlichen Mitarbeiter, durch Teilnahme von haupt-
durch ihre Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen nach _ amtlichen Mitarbeitern an den Zusammenkünften der Sozial-
dem. Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. IS. 469, kommissionen und Arbeitsgruppen. Das für Sozialwesen zu-
547 / GVBl. S. 874, 952), geändert durch Gesetz vom 15. Au- ständige Mitglied des Senats unterstützt die Entwicklung
gust 1974 (BGBl. I 5.1942 / GVBl. S. 2068), zu verpflichten. des Ehrenamtlichen Dienstes, insbesondere durch generelle
R Informationen der Öffentlichkeit und durch entsprechende
16 — Vorläufige Bestellung Angebote für Fortbildung und Erfahrungsaustausch.
Das Bezirksamt kann aus besonderen Gründen (z. B. bei be-
sonderem Bedarf) ehrenamtliche Mitarbeiter vorläufig be-
stellen und muß diese nach Nummer 15 Satz 2 verpflichten.
Der Wahlvorschlag wird der Bezirksverordnetenversamm- Abschnitt VI
lung unverzüglich nach der vorläufigen Bestellung zugelei- S
tet. Die vorläufige Bestellung endet mit der Wahl oder Ab- Übergangs- und Schlußvorschriften
N HS der Wahl durch die Bezirksverordnetenversamm- 24 — Arbeitsanweisungen
x ] n . Die Bezirksämter können im Rahmen von Arbeitsanweisun-
17 — Vorzeitige Beendigung der ehrenamtlichen Mitarbeit gen weitere Einzelheiten des Ehrenamtlichen Dienstes re-
Der Mitarbeiter kann die ehrenamtliche Tätigkeit vorzeitig °1N.
beenden. Das Bezirksamt kann aus wichtigem Grund die 9 z
Abwahl eines ehrenamtlichen Mitarbeiters beantragen. Ein 29. - Ybergangsvorschriten
wichtiger Grund ist gegeben, wenn der ehrenamtlich Tätige Die nach den bisher geltenden Bestimmungen berufenen Mit-
seine Pflicht gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwie- glieder der Sozialkommissionen bleiben bis zum Ablauf ihrer
sen. hat oder seine Arbeit nicht ordnungsgemäß ausüben Amtszeit im Amt.
kann.
26 — Inkrafttreten
Abschnitt V Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 1984 in
Kraft, Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer
Allgemeine Verfahrensfragen Kraft.
18 — Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten Entschädi- nah a
gungen nach der Verordnung zur Durchführung des Geset-
zes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksver-
ordnetenversammlungen, der. Bürgerdeputierten und sonsti-
ger ehrenamtlich tätiger Personen in der Fassung vom
29. Mai 1979 (GVBl. S. 826). Der Senator für Gesundheit,
19 — Versicherungsschutz Soziales und Familie
Die Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes sind, wenn sie An’ die Bezirksämter ABI. S. 1682
nicht bereits pflichtversichert sind oder in anderer Weise die: Landesanstalt für Lebensmittel, Arıneimitiek und
Versicherungsschutz genießen, bei dem gesetzlichen Ver- gerichtliche Chemie Berlin
sicherungsträger (Eigenunfallversicherung Berlin) für den die Landesanstalt für Veterinärmedizin und Lebensmittelhygiene Berlin
Fall der Krankheit, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes den Polizeipräsidenten in Berlin
zugunsten der Hinterbliebenen versichert, soweit es sich um
die Folgen eines’ in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätig-
keit ‚erlittenen Unfalls oder um eine dabei eingetretene Rundschreiben über die
Krankheit handelt (vgl. im übrigen $ 539 RVO). Zulassung einer privaten Sachverständigen für die
AS Aussagel vor Gericht, Befangenheit Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben
Für Aussagen vor Gericht über im Rahmen ehrenamtlicher Vom 1. Dezember 1983
Mitarbeit bekanntgewordene Angelegenheiten ist im Einzel- GesSozFam IV C 1’
fall eine Aussagegenehmigung des Bezirksamtes einzuholen. & 2
Dies gilt auch für außergerichtliche Aussagen. In eigenen Fernruf: 21 22 - 27 19 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 27 19
Angelegenheiten oder in Angelegenheiten, bei denen Befan- - nn s a
enheit zu befürchten ist darf in Mitarbeiter des Ehren- Je hate Wr N . an Luke Tür die DD orehführ ung
8 lichen Dienst icht. {a ti a von veterinärmedizinischen, (mikrobiologische, histologi-
ame 1eH DICHSLESTICHT LAN WELCH sche, serologische und organoleptische) Untersuchungen
a z iz von amtlich zurückgelassenen Proben von Lebensmitteln
?1— Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter tierischer Herkunft sowie für mikrobiologische Untersu-
Das Bezirksamt stellt den Mitarbeitern des Ehrenamtlichen chungen von nichttierischen Lebensmitteln [$42 des Ge-
Dienstes für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben einen Licht- setzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeug-
bildausweis (für die Dauer der Wahlperiode) aus. Die un- nissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegen-
befugte Benutzung des Ausweises ist unzulässig und kann ständen — Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz —
strafrechtlich verfolgt werden. Der Verlust des Ausweises vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945 / GVBl. S. 2194),
ist der ausstellenden Dienststelle unverzüglich anzuzeigen. zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 1976 (BGBl.
I S. 2445, 2481 / GVBl. S. 1896, 1932)]1 widerruflich zuge-
22 — Schriftwechsel und Aufzeichnungen lassen. / 7 ES
Schriftwechsel im Rahmen der ehrenamtlichen Mitarbeit, Frau Dr. Luke führt diese Untersuchungen im Chemischen
der mit Personen oder Stellen außerhalb der zuständigen Laboratorium Dr. F. Seehofer, Forststraße 19, 1000 Ber-
Abteilung des Bezirksamtes geführt wird, ist nur im Einver- lin 41. durch. > )
nehmen mit dieser Abteilung zu führen. Soweit erforderlich,
sollen mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern kurze Aufzeich- Im Auftrag
nungen, insbesondere über Zeitpunkt und Ort ihres Tätig-
werdens, vereinbart werden Dr. Scheunemann