Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.1 17. Januar 1983 D
Der Senat von Berlin künfte aus Unterhaltsbeiträgen Angehöriger, die auf Grund
rechtlicher. und vertraglicher Verpflichtungen gewährt
An die. Bezirksämter ABI. 1982 S. 1676 werden.
nachrichtlich A Ss M
an den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport (4) Ausbildungs- oder Erziehungsbeihilfen und Stipendien
sind, soweit sie nicht ausschließlich zur Deckung der Aus-
. g ; bildungskosten gewährt werden, mit dem Teil der Leistung
zur GeWAhTONS von. Familicengeld als Einkommen zu berücksichtigen, der für den Lebens-
unterhalt bestimmt ist. Ist dieser Anteil aus den entspre-
Vom 14. Dezember 1982 chenden Unterlagen nicht eindeutig zu entnehmen, sind
GesSozFam VB 1 hierfür in der Regel 75 v. H. des Gesamtbetrages der Bei-
hilfe bzw: des Stipendiums anzusetzen.
Fernruf: 21 22 - 28 24 oder 21.22 - 1, intern 9 79 - 28 24
. . (5) Zu den nach Absatz 2 nicht als Einkommen zu be-
Auf Grund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: rücksichtigenden Leistungen gehören zum Beispiel Grund-
L — Grundsatz renten, Pflegegeldzulagen und andere zweckbestimmte Lei-
stungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Pflegegelder
Eltern können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestim- nach 8558 c der Reichsversicherungsordnung oder nach
mungen Familiengeld im Rahmen der zur Verfügung ste- dem Gesetz über die Gewährung von Leistungen an Zivil-
henden Haushaltsmittel erhalten. blinde, Gehörlose und Hilflose, Leistungen zur Erhaltung,
| Besserung und zur Wiederherstellung der Erwerbsfähig-
2: Zweckbestimmung keit und Berufsausbildung nach öffentlich-rechtlichen. Vor-
Das Familiengeld dient der verstärkten Zuwendung ‘der schriften, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau
Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes in der ersten oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Grün-
Lebensphase. Es ist nicht dazu bestimmt, den notwendigen dung eines Hausstandes, Zulagen.und Kinderzuschläge nach
allgemeinen Lebensunterhalt der Familie zu sichern. dem Berlinförderungsgesetz sowie gesetzlich begründete
Aufwandsentschädigungen. Zu den nicht als Einkommen
3 — Voraussetzungen zu berücksichtigenden Leistungen zählen ferner auch die
(1) Familiengeld wird einem Elternteil gewährt, wenn er nach Nummer 6 gesondert anzurechnenden Leistungen
) ein nach dem. 31. Dezember. 1982. geborenes Kind im nach den $8 138 und 14 des Mutterschutzgesetzes und ent-
® 1 : N A gen h sprechende Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften,
Alter bis zu einem Jahr, für das ihm das Recht der soweit sie nach der Geburt gewährt werden.
Personensorge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
WC na iger häuslicher Gemeinschaft pflegt (6) Die Höhe’ des Jahreseinkommens wird wie folgt er-
b) seine Hauptwohnung und seinen gewöhnlichen Auf- mittelt: a. 4 :
enthalt im Lande Berlin hat. a) Soweit eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht
stattfindet, ist bei den Einkünften aus nichtselbständi-
Erfüllen Vater und Mutter diese Voraussetzungen, so wird ger Arbeit grundsätzlich von dem nach der Lohn- oder
das Familiengeld demjenigen gewährt, den sie zum Be- Gehaltsabrechnung oder anderen entsprechenden
rechtigten bestimmen. Unterlagen erzielten Bruttoarbeitslohn -des letzten
; Monats auszugehen. Dieser Betrag ist mit 13 zu mul-
Eh tGte ader san EURE daß der nach Absatz 1-Be- tiplizieren; damit sind sämtliche einmaligen und nicht
; Z x . laufend anfallenden Einnahmen wie Urlaubs- und/oder
a) Deutscher oder Deutsche im Sinne des. Artikels 116 Weihnachtsgeld, 13. und weitere Monatsgehälter, Über-
des Grundgesetzes ist oder stundenvergütungen usw. pauschal berücksichtigt. Bei
b) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates Wocheneinkommen ist das letzte Wocheneinkommen
der Europäischen Gemeinschaft besitzt. zugrunde zu legen und mit 56 zu multiplizieren. Hilfs-
en weise können zur Ermittlung des Jahresbruttoarbeits-
* —- Einkommensgrenzen lohnes auch die Lohnsteuerkarte oder der Bescheid
(1) Familiengeld wird nicht gewährt, wenn das. jährliche über den Lohnsteuer-Jahresausgleich des vergangenen
Bruttoeinkommen der Eltern und des Kindes nach Num- Jahres herangezogen werden.
mer 3 Abs.1 Buchstabe a den Betrag von 66 000 Deutsche h) Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer ist von
Mark übersteigt. Lebt das Kind dauernd mit nur einem dem letzten Einkommensteuerbescheid auszugehen
Elternteil zusammen, so ist vom Einkommen dieser bei- und’ hieraus die Summe der positiven Einkünfte zu er-
den Personen auszugehen. Der Betrag erhöht sich um mitteln. Diese ergibt sich aus der Addition der im Ein-
6000 Deutsche Mark für jedes weitere Kind, für das den kommensteuerbescheid unter der Rubrik „D. Besteue-
Eltern oder dem Elternteil ein Anspruch auf Kindergeld rungsgrundlagen / 1. Berechnung des zu versteuernden
nach dem Bundeskindergeldgesetz oder auf andere Leistun- Einkommens“ zu den einzelnen Einkunftsarten aus-
gen für Kinder (88 Abs.1 des Bundeskindergeldgesetzes) gewiesenen Beträge, soweit sie nicht mit einem Minus-
zusteht. zeichen. versehen sind. Dabei ist bei den Einkünften
2) Bruttocinkommen. Am emne dieser: Best aus nichtselbständiger Arbeit von der Zeile „Brutto-
Sind alle Kınkuntte an Geld. oder Gel dee Sn tt St A Ausnabıne arbeitslohn“ und bei der Einkunftsart Kapitalvermö-
der Zuwendungen Dritter, a N rei SW Atlich N Verf ich. gen von der Zeile „Einnahmen“ auszugehen. Liegt der
c N en SCH enenh Keine TECHLUCNE VOrDINCH- Veranlagungszeitraum länger als zwei Kalenderjahre
ung zugrunde liegt, Nic t als Einkommen zu berücksichti- zurück, ist eine Bescheinigung des zuständigen Finanz-
gen sind Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher amtes (Vordruck Jug J 14) mit zeitnäheren Angaben
Vorschriften nicht hauptsächlich für den Lebensunterhalt, über die Summe der positiven Einkünfte beizubringen.
sondern. als zweckgebundene Sonderleistungen gewährt Ebenso ist zu verfahren, wenn das erstmalige Ver-
werden. . anlagungsverfahren noch nicht durchgeführt worden
(3) Zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Einkünf- ist. Kann das Finanzamt die benötigten Angaben noch
ten gehören insbesondere Einkünfte aus Land- und Forst- nicht machen, sind die Einkunftsverhältnisse . durch
wirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger und aus andere geeignete Unterlagen nachzuweisen; dasselbe
nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus gilt, wenn sich die Einkommensverhältnisse gegenüber
Vermietung und Verpachtung sowie weitere Einkünfte wie dem Veranlagungszeitraum in entscheidungserheb-
Renten, Versorgungsbezüge, Mutterschaftsgeld vor. der lichem Umfang geändert haben.
Geburt des Kindes, Kindergeld, Krankengeld, Arbeitslosen- c) Alle übrigen Einkünfte sind, soweit sie nicht bereits
geld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld bei Teilnahme an nach Buchstabe a oder b berücksichtigt worden sind,
beruflichen‘ Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen mit dem einer vollen Jahreseinnahme von 12 Monaten
nach den $$ 44 und 47 des Arbeitsförderungsgesetzes, entsprechenden Betrag zu berücksichtigen. Monatlich
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Einkünfte aus Unter- zufließende Einkünfte sind mit 12, nicht monatlich an-
vermietung, das Erziehungsgeld (nicht aber das Pflege- fallende Beträge mit einem entsprechenden Multipli-
geld) nach den Pflegekindervorschriften (PKV) sowie Ein- kator zu multiplizieren.