Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.4 18. Mai 1983 27
16 — Katalog der Verwarnungs- und Bußgelder
Lfd. Zuwiderhandlungen Verwar- Geldbuße Bemerkungen I
Nr. (818 Abs. 1 Nr. 1 AbfG) nungsgeld DM (Anwendungshilfen, Hinweise auf
DM andere gesetzliche Regelungen)
Wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbe- Schädliche Wasserverunreinigung:
seitigungsanlage Gegenstände des Hausmülls (ohne Straftat nach $8 324, 330 StGB
Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert (z.B. Ordnungswidrigkeit nach 41
durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Weg- Abs. 1 A a
schütten. Verbrennen). %
5 . . Verkehrsgefährdende Straßenver-
1.1 — soweit sie unbedeutender Art sind, z.B. Zigaret- schmutzung nach 8 49 Abs. 1 Nr. 27,
tenschachteln, Pappbecher, Pappteller, Papier- 32 StVO
stück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, e ;
Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (z. B. Ba- ln und Landschaftsschutzver-
nanenschale usw.), flüssige Abfälle bis 0,51 (Spül- Orenungen
mittel, Farbreste usw.), Feldschutzgesetz
2 mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. ein- : set.
zelne Gegenstände, z.B. Zeitung, Illustrierte, Pla- Berliner Was TEA
stikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpak- Gesetz zum Schutze der Ööffent-
kungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Koch- lichen Grün- und Erholungsanla-
topf,. Blechdose, Kleidungsstück, Flüssigkeit von gen
0,.51.bis 11 bzw. kg 26
Landeswaldgesetz
Straßenreinigungsgesetz
Berliner Naturschutzgesetz
1.3 — über Nummer 1.2 hinaus eine Menge bis 21 bzw.
2kg 20bis 50
14 -— eine Menge über 21 bzw. über 2 kg 50 bis 200
1.5 - scharfkantige und schneidende Gegenstände, z.B.
Glasflasche, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- 20bis. 50
und Eisenreste.
wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbe- Siehe bei Hausmüll
seitigungsanlage Gegenstände des Sperrmülls mit
Ausnahme von Altreifen, Fahrzeugen, Bauabfällen,
schlammigen ‚Stoffen, Abfällen aus Massentierhal-
tung, Schlachtabfällen und Tierkadavern ‚sowie
pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert:
2.1 — Einzelstücke kleinen Umfangs, z.B. Radio, Fern-
seher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasen-
mäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Wasch-
schüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilder-
rahmen, Kiste, Schlitten, Korb, 50 bis 150
2:2 - mehrere Einzelstücke: kleineren Umfangs bzw.
Einzelstücke größeren Umfangs, z.B. Kühlschrank,
Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper,
Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Bade-
wanne, Tür, Leiterwagen, 100 bis 300
2.3 — mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1m:
oder 100 kg 100 bis 400
24 — Sperrmüll über 1 m} bzw. über 100 kg 400 bis 1.500
3 wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbe- a . vr
seitigungsanlage‘ Altreifen behandelt, lagert oder Siehe bei Hausmüll
ablagert:
3.1 — bis zu 5 Stück 75 bis. 200
32 — über 5 Stück 200 bis 1.000
wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbe- Siehe bei Hausmüll
seitigungsanlage Autowracks oder ähnliche Abfall-
gegenstände lagert oder ablagert:
4.1 .— ein Fahrrad
4.1.1 bei sofortiger Beseitigung 20bis 50
4.1.2 sonst 50 bis. 100
4.2 — ein Moped oder Motorrad
4.2.1 bei sofortiger Beseitigung 50 bis 100
4.2.2 sonst 100 bis 200
4.3 — einen Personenkraftwagen
4.3.1. bei sofortiger Beseitigung 100 bis 200
4.3.2. sonst 300 bis 1.000