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Volume Nr. 1, 17. Januar 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

& Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.1 17. Januar 1983 
(2) Es werden nur die in der Liste der vom BGA geprüf- d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden N 
ten und anerkannten Entwesungsmittel und -verfahren zur Gezählt werden die Personen, die nach einer Behand- 
Bekämpfung tierischer Schädlinge verwendet. lung wegen Kopfläusen einschließlich Nissen nach- 
7 —- Wiederholungsbehandlung untersucht wurden. | 
- el \ ; 2) Die Meldungen. auf dem, Vordruck nach Absatz 1 ent- 
Die Behandlung wird. unter Beachtung der in den Beipack- alten neben ADS ender und Datum auch Namen und Ruf- 
zetteln genannten Frist wiederholt; sie darf nur unterblei- dummer des Berichterstatters 
ben, wenn alle Nissen mit Sicherheit entfernt wurden. i ) 
(3) Die ausgefüllten Vordrucke werden. jährlich zu einer 
Abschnitt IV Jahresübersicht zusammengefaßt, die vom Bezirksamt bis 
x WA zum 15.Januar des folgenden Jahres an den Senator für 
Gemeinschaftseinrichtungen und -veranstaltungen Gesundheit, Soziales und Familie — I E 13 — übersandt wird. 
5 Alısonderung . 12 — Inkrafttreten, AußerKrafttreten 
(1) Der enge Kontakt der Minderjährigen in Gemein- x ] . x x 
schaftseihrichtungen und bei Gemeinschaftsveranstaltun- NO RT en des 
gen begünstigt den Kopflausbefall in besonderer Weise. Die 31 Oktober 1992 außer Kraft. 
nach Nummer 2 Abs.2 Verantwortlichen haben daher be- © . 
fallene Personen unverzüglich abzusondern und die weitere . 
Entscheidung des örtlich zuständigen Bezirksamtes oder Ulf Fink Anlare 
{z. B. bei Klassenfahrten, Ferienlagern usw.) anderen ärzt- DAR 
lichen Rat einzuholen. Kopflausbefallenen Personen darf irk: ; 
eine Reise oder Rückreise im Sammeltransport [auch mit Berirksamt + von Berim 
der Bahn ($ 9 Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. Septem- Abteilung Gesundheitswesen 
ber 1938, RGBIl. II S. 663) ] nicht gestattet werden. Bei der 
Vorbereitung der Reise werden die nach Nummer 2 Ver- MA RN 
antwortlichen entsprechend informiert. Datum a. 
(2) Der Lehrer oder der Leiter der in Nummer 2 Abs.2 Aw den z 
Buchstaben b und c genannten Einrichtungen informiert Tel: 1 nme 
unverzüglich nach Bekanntwerden von. Kopflausbefall die Senator für Gesundheit, Berichtszeitraum 
Personensorgeberechtigten — auch der nichtbefallenen Kin- Soziales und Familie - IE 13 — . 
der — und klärt die Kinder unter Verwendung der vom an 
Senator für Gesundheit, Soziales und Familie oder vom m 
Bezirksamt angebotenen Aufklärungsschriften über zweck- Maßnahmen zur Bekämpfung des Kopflausbefalls 
mäßiges Verhalten zur Vermeidung. des Kopflausbefalls auf. a) Zahl der untersuchten Personen 
9 —- Kontrolluntersuchungen 
TE . = b) Zahl der befallenen Personen 
Personen, die mit Kopfläusen befallen waren, dürfen nach —— — 
845 oder 8 48 BSeuchG am Betrieb der Schulen oder son- cc) Zahl der Behandlungen 
stiger Gemeinschaftseinrichtungen (Schülerheime, Schul- Zn 
landheime, Säuglingsheime, Kinderheime,. Kindergärten, d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden 
Kindertagesstätten, Lehrlingsheime, Jugendwohnheime, - 
Ferienlager und ähnliche Einrichtungen) erst wieder teil- ES en 
nehmen, wenn nach dem Urteil des Gesundheitsamtes oder Berichterstatter 
des behandelnden Arztes der Kopfl fall itigt ist. 
ANEM 6 ger Kopflausbetal beseitigt ist Zu a): Hier wird jede Person gezählt, bei der eine Unter- 
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durch- 
Abschnitt V geführt wurde. 
Schlußbestimmungen Zu b): Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen be- 
fallene Person gezählt. 
10 — Kosten Zu c): Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf- 
(1) Die Kosten der Untersuchungen auf Kopflausbefall laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden. 
einschließlich der Kontrolluntersuchungen sowie der Be- Zu d): Gezählt werden die Personen, die nach einer Be- +} 
handlung und Wiederholungsbehandlung nach diesen Ver- handlung wegen Kopfläusen und/oder Nissen nach- 
waltungsvorschriften trägt das Bezirksamt. untersucht wurden. 
(2) Kosten, die im Wege der Selbstbehandlung entstehen, = 
werden vom Bezirksamt nicht erstattet. 
f z heit, 
ıl.- Statistik Der Senator für Gesund ei 
es Soziales und Familie 
(1) Die Bezirksämter von. Berlin führen eine monatliche 
Statistik auf Grund der Meldungen aller Einrichtungen, die An:die Bezirksämt ABI. 1983 S. 3 
Kopflausbefall feststellen oder behandeln. Hierfür wird der En die en NT 
in der Anlage abgedruckte Vordruck verwendet, der in DAChriCHÄNCH Fe 
entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt wird. Das 1 den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausfüllen dieses Vordrucks ist unabhängig von Meldungen Verwaltungsvorschriften 
in anderen Berichten über Läusebefall und -bekämpfung zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften 
erforderlich. über die Bekämpfung von Ratten 
In dem Vordruck werden folgende Zeilen ausgefüllt: Vom 20. Dezember 1982 ; 
a) Zahl der untersuchten Personen GesSozFam I1C 1 
Hier wird jede Person gezählt, bei der eine. Unter- Fernruf: 21 22 - 27 32 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 27 32 
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durchge- 
führt wurde, unabhängig vom Ort sowie dem Anlaß Auf Grund des 86 Abs.2 Buchstabe b AZG und des 86 
der Untersuchung. . Abs. 5 ASOG Bln wird bestimmt: 
53 Zahl der befahleıen Hersonen Die Ausführungsvorschriften über die Bekämpfung von 
Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen befal- Ratten vom 28. August 1978 (ABl. S.1890 — DBIl. IV/1979 
lene Person gezählt. S. 7) werden aufgehoben. 
rn) Zahl der Behandlungen Auft 
Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf- Im Auftrag 
laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden. Dr. Sankowski
	        
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