& Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.1 17. Januar 1983
(2) Es werden nur die in der Liste der vom BGA geprüf- d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden N
ten und anerkannten Entwesungsmittel und -verfahren zur Gezählt werden die Personen, die nach einer Behand-
Bekämpfung tierischer Schädlinge verwendet. lung wegen Kopfläusen einschließlich Nissen nach-
7 —- Wiederholungsbehandlung untersucht wurden. |
- el \ ; 2) Die Meldungen. auf dem, Vordruck nach Absatz 1 ent-
Die Behandlung wird. unter Beachtung der in den Beipack- alten neben ADS ender und Datum auch Namen und Ruf-
zetteln genannten Frist wiederholt; sie darf nur unterblei- dummer des Berichterstatters
ben, wenn alle Nissen mit Sicherheit entfernt wurden. i )
(3) Die ausgefüllten Vordrucke werden. jährlich zu einer
Abschnitt IV Jahresübersicht zusammengefaßt, die vom Bezirksamt bis
x WA zum 15.Januar des folgenden Jahres an den Senator für
Gemeinschaftseinrichtungen und -veranstaltungen Gesundheit, Soziales und Familie — I E 13 — übersandt wird.
5 Alısonderung . 12 — Inkrafttreten, AußerKrafttreten
(1) Der enge Kontakt der Minderjährigen in Gemein- x ] . x x
schaftseihrichtungen und bei Gemeinschaftsveranstaltun- NO RT en des
gen begünstigt den Kopflausbefall in besonderer Weise. Die 31 Oktober 1992 außer Kraft.
nach Nummer 2 Abs.2 Verantwortlichen haben daher be- © .
fallene Personen unverzüglich abzusondern und die weitere .
Entscheidung des örtlich zuständigen Bezirksamtes oder Ulf Fink Anlare
{z. B. bei Klassenfahrten, Ferienlagern usw.) anderen ärzt- DAR
lichen Rat einzuholen. Kopflausbefallenen Personen darf irk: ;
eine Reise oder Rückreise im Sammeltransport [auch mit Berirksamt + von Berim
der Bahn ($ 9 Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 8. Septem- Abteilung Gesundheitswesen
ber 1938, RGBIl. II S. 663) ] nicht gestattet werden. Bei der
Vorbereitung der Reise werden die nach Nummer 2 Ver- MA RN
antwortlichen entsprechend informiert. Datum a.
(2) Der Lehrer oder der Leiter der in Nummer 2 Abs.2 Aw den z
Buchstaben b und c genannten Einrichtungen informiert Tel: 1 nme
unverzüglich nach Bekanntwerden von. Kopflausbefall die Senator für Gesundheit, Berichtszeitraum
Personensorgeberechtigten — auch der nichtbefallenen Kin- Soziales und Familie - IE 13 — .
der — und klärt die Kinder unter Verwendung der vom an
Senator für Gesundheit, Soziales und Familie oder vom m
Bezirksamt angebotenen Aufklärungsschriften über zweck- Maßnahmen zur Bekämpfung des Kopflausbefalls
mäßiges Verhalten zur Vermeidung. des Kopflausbefalls auf. a) Zahl der untersuchten Personen
9 —- Kontrolluntersuchungen
TE . = b) Zahl der befallenen Personen
Personen, die mit Kopfläusen befallen waren, dürfen nach —— —
845 oder 8 48 BSeuchG am Betrieb der Schulen oder son- cc) Zahl der Behandlungen
stiger Gemeinschaftseinrichtungen (Schülerheime, Schul- Zn
landheime, Säuglingsheime, Kinderheime,. Kindergärten, d) Zahl der Personen, die nachuntersucht wurden
Kindertagesstätten, Lehrlingsheime, Jugendwohnheime, -
Ferienlager und ähnliche Einrichtungen) erst wieder teil- ES en
nehmen, wenn nach dem Urteil des Gesundheitsamtes oder Berichterstatter
des behandelnden Arztes der Kopfl fall itigt ist.
ANEM 6 ger Kopflausbetal beseitigt ist Zu a): Hier wird jede Person gezählt, bei der eine Unter-
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durch-
Abschnitt V geführt wurde.
Schlußbestimmungen Zu b): Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen be-
fallene Person gezählt.
10 — Kosten Zu c): Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf-
(1) Die Kosten der Untersuchungen auf Kopflausbefall laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden.
einschließlich der Kontrolluntersuchungen sowie der Be- Zu d): Gezählt werden die Personen, die nach einer Be- +}
handlung und Wiederholungsbehandlung nach diesen Ver- handlung wegen Kopfläusen und/oder Nissen nach-
waltungsvorschriften trägt das Bezirksamt. untersucht wurden.
(2) Kosten, die im Wege der Selbstbehandlung entstehen, =
werden vom Bezirksamt nicht erstattet.
f z heit,
ıl.- Statistik Der Senator für Gesund ei
es Soziales und Familie
(1) Die Bezirksämter von. Berlin führen eine monatliche
Statistik auf Grund der Meldungen aller Einrichtungen, die An:die Bezirksämt ABI. 1983 S. 3
Kopflausbefall feststellen oder behandeln. Hierfür wird der En die en NT
in der Anlage abgedruckte Vordruck verwendet, der in DAChriCHÄNCH Fe
entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt wird. Das 1 den Präsidenten des Rechnungshofes
Ausfüllen dieses Vordrucks ist unabhängig von Meldungen Verwaltungsvorschriften
in anderen Berichten über Läusebefall und -bekämpfung zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften
erforderlich. über die Bekämpfung von Ratten
In dem Vordruck werden folgende Zeilen ausgefüllt: Vom 20. Dezember 1982 ;
a) Zahl der untersuchten Personen GesSozFam I1C 1
Hier wird jede Person gezählt, bei der eine. Unter- Fernruf: 21 22 - 27 32 oder 21 22 - 1, intern 9 79 - 27 32
suchung auf Kopflausbefall und/oder Nissen durchge-
führt wurde, unabhängig vom Ort sowie dem Anlaß Auf Grund des 86 Abs.2 Buchstabe b AZG und des 86
der Untersuchung. . Abs. 5 ASOG Bln wird bestimmt:
53 Zahl der befahleıen Hersonen Die Ausführungsvorschriften über die Bekämpfung von
Hier wird jede von Kopfläusen und/oder Nissen befal- Ratten vom 28. August 1978 (ABl. S.1890 — DBIl. IV/1979
lene Person gezählt. S. 7) werden aufgehoben.
rn) Zahl der Behandlungen Auft
Hier werden alle Personen gezählt, die wegen Kopf- Im Auftrag
laus- und/oder Nissenbefalls behandelt wurden. Dr. Sankowski