Dienstblatt des Senats von Berlin Teil IV Nr.3 28. März 1983 49
26. Über die Aufhebung -( Nummern 24 und 25) entscheidet
die nach Nummer 12 zuständige Jugendbehörde, und
zwar im Falle einer Unterbringung auf Anregung bzw.
nach Anhörung des Volljährigen ($ 34 SGB I) sowie
der Pflegeperson, des Heimes oder. der Einrichtung
Dem Volljährigen ist ein mit einer Rechtsbehelfs-
belehrung versehener Aufhebungsbescheid zuzustellen.
Sowohl bei der Beendigung als auch bei der Aufhebung
der Hilfemaßnahme ist der junge Mensch im Sinne
von $ 14 SGB I zu beraten. Gegebenenfalls ist zu ver-
suchen, die Maßnahme in eine andere Hilfeart über-
zuleiten, insbesondere ist der Jungerwachsene auf ent-
sprechende Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz
hinzuweisen.
VI. Inkrafttreten
28. Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. März 1983
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des. 28. Februar 1993
außer Kraft.
Dr. Hanna-Renate: Laurien
Der Senator für Gesundheit, Soziales
und Familie
ABl. S.396
An die Bezirksämter
Landesanstalt für Lebensmittel-, Arzneimittel- und gerichtliche Chemie
Berlin
Landesanstalt für Veterinärmedizin und Lebensmittelhygiene Berlin
den Polizeipräsidenten in Berlin
Rundschreiben
über Sachverständige für Lebensmitteluntersuchungen
Vom 14. März 1983
GesSozFam IV B 1
Fernruf: 2122-2705 oder 2122-1, intern 979-2705
Ich habe Herrn Dr. rer. nat. Erhard Kirchhoff, Lebensmittel-
chemiker, für die Durchführung von chemischen und physika-
lisch-chemischen Untersuchungen von Gegen- und Zweitproben
im Sinne von $42 des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmit-
teln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Be-
darfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständege-
setz - LMBG) vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945 / GVBl.
S.2194) von Lebensmitteln nichttierischer und tierischer Her-
kunft für den Bereich des Landes Berlin widerruflich bestellt.
Herr Dr. Erhard Kirchhoff führt die Untersuchungen in seinem
Untersuchungslabor in der Bundesallee 19-20, 1000 Berlin 15.
durch.
Im Auftrag
Dr. Scheunemann
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 867-6872, intern 95-68 72
Reservelager: Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Familie, An der Urania 12, 1000 Berlin 30, Fernruf: 2122-23 74; intern 979-2374
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36