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Dienstblatt des Senats von Berlin 8 - R | N
Teil IV. Arbeit - Soziales L
Familie - Jugend und Sport
Gesundheit - Umweltschutz
Nr. 12 Berlin, den 7. Dezember 1982
Irna.t
28.07. 1982 Ausführungsvorschriften über die Neufestsetzung des Abgeltungsbetrages für den Einsatz von
Hauspflegerinnen .......- Fir Tea Kr 89
16.11.1982 Ausführungsvorschriften über die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis .. 90
03.11.1982 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung von
Weihnachtsbeihilfe ......... ER 92
Hinweis auf die Richtlinien über Übungs- und Fortbildungskurse für Aufsichtspersonal in den
städtischen Bädern (Fortbildungsrichtlinien für Bäderaufsichtspersonal — Fobad —) ............ 92
Druckfehlerberichtigung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der AV-ESH ... Sa Au 92
Der Senator für Gesundheit,
Soziales und Familie
An die Bezirksämter ABI S. 1520
Ausführungsvorschriften
über die Neufestsetzung des Abgeltungsbetrages
für den Einsatz von Hauspflegerinnen
Vom 28. Juli 1982
GesSozFam VI A 2
Fernruf: 21 22 — 22 48 oder 21 22 — 1, intern 9 79 — 22 48
Auf Grund des $ 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bun-
dessozialhilfegesetzes vom 21. Mai 1962 (GVBl. S. 471)
wird bestimmt:
1 — Neufestsetzung
Der Abgeltungsbetrag, der an die Träger der Hauspflege
zu zahlen ist, wird auf
‘17,44 DM
je Pflegestunde festgesetzt. .
2 — Schlußvorschriften
(1) Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung
vom 1. Juni 1982 in Kraft.
(2) Die Ausführungsvorschriften über die Neufestsetzung
des Abgeltungsbetrages für den Einsatz von Hauspflege-
rinnen vom 30. Juni 1981 (ABl. S.1442 — DBIL.IV S.81)
werden hiermit aufgehoben.
Im Auftrag
Freier
89
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