“ Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIV Nr.1 29. Januar 1981
Der Senator für Arbeit und Soziales 1974 (BGBl.I S.469 / GVBl. S. 874), ist jeder Fall einer
ansteckungsfähigen Erkrankung an einer Geschlechts-
An die Mitglieder des Senats krankheit von dem behandelnden oder sonst hinzugezoge-
die Bezirksämter nen Arzt den Bezirksämtern, Abteilung Gesundheitswesen
die Hauptfürsorgestelle Berlin — Gesundheitsamt — (nachstehend ‚Gesundheitsamt“ ge-
das Landesversorgungsamt Berlin nannt). zu melden.
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes 2 — Versand der Meldeformulare
den Berliner Datenschutzbeauftragten Die Meldung der Erkrankung erfolgt ohne Nennung des
n Namens und der Anschrift auf dem „Meldeformular der
Rundschreiben an a :
über die Auflösung der Vorprüfungsstelle ansteckungsfähigen See ta Tank heiten , das .die Ge-
beim Senator für Arbeit und Soziales sundheitsämter in gen gender Anzahl vom Statistischen
Landesamt Berlin erhalten und nach Anforderung an die
Vom 8. Januar 1981 niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser weiterleiten.
ArbSozIA2
Fernruf: 21.22 — 23 07 oder 21 22 — 1, intern 9 79-2307 3 - Abgabe der Meldungen
Die niedergelassenen Ärzte oder die Krankenhäuser senden
Die zur Vorprüfung für die unmittelbar zugunsten oder zu die unterschriebenen und abgestempelten Formulare jeweils
Lasten des Bundeshaushalts bewirkten Sozialausgaben ein- am Wochenende in einem verschlossenen Umschlag an das
gerichtete Vorprüfungsstelle beim Senator für Arbeit und für den Praxissitz oder den Sitz des Krankenhauses zu-
Soziales (vgl. DBl. IV/1955 Nr. 17) ist. mit dem Abschluß ständige Gesundheitsamt.
der Prüfungsarbeiten für das Haushaltsjahr 1979 mit Ab-
lauf des 31. Dezember 1980 aufgelöst worden. 4 — Weiterleitung der Meldungen
Soweit erforderlich werden die Aufgaben entsprechend Nach: Prüfung. der eMECKANGENCN ‚Formulare auf voll
e nn ständige und richtige Ausfüllung leiten die Gesundheits-
Nummer 1.3 AV $ 100 LHO von der Vorprüfungsstelle % . : x
beim Senator für Finanzen weitergeführt ämter die Meldeformulare am Ende eines jeden Monats
5 ) zur. Aufbereitung für die Bundesstatistik nach 8 11a Abs. 1
Im Auft des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
m Auftrag an das Statistische Landesamt Berlin.
Schade
In . 5 —- Kosten
(1) Das Meldeformular gilt gleichzeitig als Nachweis für
Der Senator die nach $& 26 in Verbindung mit 8 13 des Gesetzes zur
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zu leistende Zah-
für Gesundheit und Umweltschutz lung für die Nachforschung nach der Ansteckungsquelle.
An die Bezirksümter Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den jeweils gel-
die Krankenhäuser des Landes Berlin tenden Bestimmungen über: die Kostenübernahme durch
jchtlich die Gesundheitsämter bei Maßnahmen zur Bekämpfung der
nachrichtlich. Geschlechtskrankheiten.
an das Universitätsklinikum Steglitz ;
das Universitätsklinikum Charlottenburg (2) Die Zahlungen werden entsprechend der Anzahl der
das Statistische Landesamt Berlin eingegangenen Meldeformulare vierteljährlich an den nie-
dergelassenen Arzt oder das Krankenhaus geleistet.
Richtlinien
- zur Durchführung der Statistik 6 — Kostenträger
über ansteckungsfähige Geschlechtskrankheiten Kostenträger ist das für den.Praxissitz oder den Sitz des
Vom. 5. Januar 1981 Krankenhauses zuständige Gesundheitsamt, das die Zah-
GesUIE 22 lungen aus dem Kapitel 41 02, Titel 526 03, vornimmt.
Fernruf: 21 22 — 28 54 oder 21 22 — 1, intern 9 79 — 28 54 7 — Inkrafttreten, Auferkrafttreten
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Dezember
1980 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. November
1 — Meldung von ansteckungsfähigen Erkrankungen 1990 außer Kraft.
Nach 8 11a Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Ge-
schlechtskrankheiten vom 23. Juli 1953 (BGBl.I 8.700 , In Vertretung
GVBl. 5.740), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März Naulin
Amtliche Mitteilung
“Inn 1IB ll
Fernruf: 8 67 — 44 61 oder 8 67 —- 1, intern 95 — 44 61
Der Jahrgang 1980 des Dienstblatts des Senats von Berlin
schließt
im Teil I mit-der Ausgaben-Nr. 18
im Teil III mit der Ausgaben-Nr. 12
im Teil IV mit der Ausgaben-Nr. 11
im Teil VI mit der Ausgaben-Nr. 9,
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I’B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 867 - 44 61, intern 95 - 44 61
Reservelager: Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, An der Urania 4-10, 1000 Berlin 30, Fernruf: 21.22 - 22 66, intern 979 - 22 66
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.